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Anlage 23, Teil 2 StVZO
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: StVZO
Gliederungs-Nr.: 9232-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 23, Teil 2 StVZO

(1)

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 5. Mai 2012 durch Artikel 2 Satz 2 der Verordnung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679). Zur weiteren Anwendung s. § 72 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679).

Tabelle zur Fahrkurve I

Fahrdauer (t) in (s) - Fahrgeschwindigkeit (v) in (km/h)

tvtvtvtvtvtvtv
00,0200,04024,06038,98041,410048,812024,8
10,0214,84124,56139,68142,010149,412119,5
20,0229,54224,96240,18243,010249,712214,2
30,02313,84325,76340,28344,310349,91238,9
40,02418,54427,56439,68446,010449,71243,5
50,02523,04530,76539,48547,210546,91250,0
60,02627,24634,06639,88648,010648,01260,0
70,02727,84736,56739,98748,410748,11270,0
80,02829,14836,96839,88848,910848,61280,0
90,02933,34936,56939,68949,410949,41290,0
100,03034,95036,47039,69049,411050,21300,0
110,03136,05134,37140,49149,111151,21310,0
120,03236,25230,67241,29248,911251,81320,0
130,03335,65327,57341,49348,811352,11330,0
140,03434,65425,47440,99448,911451,81340,0
150,03533,65525,47540,19549,611551,01350,0
160,03632,85628,57640,29648,911646,01360,0
170,03731,95731,97740,99748,111740,71370,0
180,03827,45834,87841,89847,511835,41380,0
190,03924,05937,37941,89948,011930,11390,0
1400,01600,018041,520067,822080,524091,226087,1
1410,01610,018143,820170,022181,424191,226186,6
1420,01620,018242,620272,622282,124290,926285,9
1430,01630,018338,620374,022382,924390,926385,3
1440,01645,318436,520475,322484,024490,926484,7
1450,016510,618531,220576,422585,624590,926583,8
1460,016615,918628,520676,422687,124690,926684,3
1470,016721,218727,720776,122787,924790,926783,7
1480,016826,618829,120876,022888,424890,626883,5
1490,016931,918929,920975,622988,524990,326983,2
1500,017035,719032,221075,623088,425089,827082,9
1510,017139,119135,721175,623187,925188,727183,0
1520,017241,519239,421275,623287,925287,927283,4
1530,017342,519343,921375,623388,225387,227383,8
1540,017441,419449,121476,023488,725486,927484,5
1550,017540,419553,921576,323589,325586,427585,3
1560,017639,819658,321677,123689,625686,327686,1
1570,017740,219760,021778,123790,325786,727786,9
1580,017840,619863,221879,023890,625886,927888,4
1590,017940,919965,221979,723991,125987,127989,2
28089,530079,032044,33400,036049,638058,74000,0
28190,130178,232139,93410,036150,938158,64010,0
28290,130277,432234,63420,036251,738257,94020,0
28389,830376,032332,33430,036352,338356,54034,2
28488,830474,232430,73440,036454,138454,94049,5
28587,730572,432529,83450,036555,538553,940514,5
28686,330670,532627,43460,036655,738650,540620,1
28784,530768,632724,93471,636756,238746,740725,4
28882,930866,832820,13486,936856,038841,440830,7
28982,930964,932917,434912,236955,538937,040936,0
29082,931062,033012,935017,537055,839032,741040,2
29182,231159,53317,635122,937157,139128,241141,2
29280,631256,63322,335227,837257,939223,341244,3
29380,531354,43330,035332,237357,939319,341346,7
29480,631452,33340,035436,237457,939414,041448,3
29580,531550,73350,035538,137557,93958,741548,4
29679,831649,23360,035640,637657,93963,441648,3
29779,731749,13370,035742,837757,93970,041747,8
29879,731848,33380,035845,237858,13980,041847,2
29979,731946,73390,035948,337958,63990,041946,3
42045,14400,046054,148056,650021,252025,754040,6
42140,24410,046156,048156,350116,652128,554140,2
42234,94420,046256,548256,550211,652230,654240,2
42329,64430,046357,348356,65036,452332,354340,2
42424,34440,046458,148457,15041,652433,854439,3
42519,04450,046557,948556,65050,052535,454537,2
42613,74460,046658,148656,35060,052637,054631,9
4278,44470,046758,348756,35070,052738,354726,6
4283,14485,346857,948856,35080,052839,454821,2
4290,044910,646957,548956,05090,052940,154915,9
4300,045015,947057,949055,75100,053040,255010,6
4310,045121,247157,949155,85111,953140,25515,3
4320,045226,647257,349253,95125,653240,25520,0
4330,045331,047357,149351,55138,953340,25530,0
4340,045437,247457,049448,451410,553440,25540,0
4350,045542,547556,649545,151513,753540,25550,0
4360,045644,747656,649641,051615,453641,25560,0
4370,045746,847756,649736,251716,953741,55570,0
4380,045850,747856,649831,951819,253841,85580,0
4390,045953,147956,649926,651922,553941,25590,0
5600,058028,560034,86200,06400,066041,26800,0
5610,058128,260135,46210,06410,066141,86810,0
5620,058227,460236,06220,06420,066243,96820,0
5630,058327,260336,26230,06430,066343,16830,0
5640,058426,760436,26240,06440,066442,36840,0
5650,058527,460536,26250,06450,066542,56850,0
5660,058627,560636,56260,06463,266642,66860,0
5670,058727,460738,16270,06477,266742,66870,0
5680,058826,760840,46280,064812,666841,86880,0
5695,358926,660941,86290,064916,466941,06890,0
57010,659026,661042,66300,065020,167038,06900,0
57115,959126,761143,56310,065122,567134,46910,0
57220,959227,461242,06320,065224,667229,86920,0
57323,559328,361336,76330,065328,267326,46930,0
57425,759429,861431,46340,065431,567423,36942,3
57527,459530,961526,16350,065533,867518,76955,3
57627,459632,561620,86360,065635,767614,06967,1
57721,459733,861715,46370,065737,56779,369710,5
57828,259834,061810,16380,065839,46785,669814,8
57928,559934,16194,86390,065940,76793,269918,2
70021,772024,174041,076015,178044,380045,182050,9
70123,572119,374142,676110,078145,180145,982150,7
70226,472214,574243,67624,878245,580248,382249,2
70326,972310,074344,47632,478346,580349,982348,3
70426,67247,274444,97642,478446,580451,582448,1
70526,67254,874545,57650,878546,580553,182548,1
70629,37263,474646,07660,078646,380653,182648,1
70730,97270,874746,07674,878745,980754,182748,1
70832,37280,874845,576810,178845,580854,782847,6
70934,67295,174945,476915,478945,580955,282947,5
71036,273010,575045,177020,879045,581055,083047,5
71136,273115,475144,377125,479145,481154,783147,2
71235,673220,175243,177228,279244,481254,783246,5
71336,573322,575341,077329,679344,381354,683345,4
71437,573425,775437,877431,479444,381454,183444,6
71537,873529,075534,677533,379544,381553,383543,5
71636,273631,575630,677635,479644,381653,183641,0
71734,873734,675726,677737,379744,381752,383738,1
71833,073837,275824,077840,279844,381851,583835,4
71929,073939,475920,177942,679944,481951,383933,0
84030,986046,788046,890043,392036,494040,29603,2
84130,986146,888146,790142,892137,794139,69618,5
84232,386246,788246,590242,692238,694239,696213,8
84333,686345,288345,990342,692338,994338,896319,2
84434,486444,388445,290442,692439,394439,496424,5
84535,486543,588545,190542,392540,194540,496528,2
84636,486641,588645,190642,292640,494641,296629,9
84737,386740,288744,490742,292740,694740,496732,2
84838,686839,488843,890841,792840,794838,696834,0
84940,286939,988942,890941,292941,094935,496935,4
85041,887040,489043,591041,293040,695032,397037,0
85142,887141,089144,391141,793140,295127,297139,4
85242,887241,489244,791241,593240,395221,997242,3
85343,187342,289345,191341,093340,295316,697344,3
85443,587443,389444,791439,693439,895411,397445,2
85543,887544,389545,191537,893539,49556,097545,7
85644,787644,789645,191635,793639,19560,697645,9
85745,287745,789745,191734,893739,19570,097745,9
85846,387846,789844,691834,893839,49580,097845,9
85946,587947,089944,191934,993940,29590,097944,6
98044,31.00037,81.02012,21.0400,01.06032,21.08029,01.1000,0
98143,81.00138,61.0216,91.0410,01.06135,11.08124,11.1010,2
98243,11.00239,61.0221,61.0420,01.06237,01.08219,81.1021,0
98342,61.00339,91.0230,01.0430,01.06338,61.08317,91.1032,6
98441,81.00440,41.0240,01.0440,01.06439,91.08417,11.1045,8
98541,41.00541,01.0250,01.0450,01.06541,21.08516,11.10511,1
98640,61.00641,21.0260,01.0460,01.06642,61.08615,31.10616,1
98738,61.00741,01.0270,01.0470,01.06743,11.08714,61.10720,6
98835,41.00840,21.0280,01.0480,01.06844,11.08814,01.10822,5
98934,61.00938,81.0290,01.0490,01.06944,91.08913,81.10923,3
99034,61.01038,11.0300,01.0500,01.07045,51.09014,21.11025,7
99135,11.01137,31.0310,01.0510,01.07145,11.09114,51.11129,1
99236,21.01236,91.0320,01.0520,01.07244,31.09214,01.11232,2
99337,01.01336,21.0330,01.0531,91.07343,51.09313,81.11333,6
99436,71.01435,41.0340,01.0546,41.07443,51.09412,91.11434,1
99536,71.01534,81.0350,01.05511,71.07542,31.09511,31.11534,3
99637,01.01633,01.0360,01.05617,11.07639,41.0968,01.11634,4
99736,51.01728,21.0370,01.05722,41.07736,21.0976,81.11734,9
99836,51.01822,91.0380,01.05827,41.07834,61.0984,21.11836,2
99936,51.01917,51.0390,01.05929,81.07933,21.0991,61.11937,0
1.12038,31.14041,81.1600,01.18032,21.20010,51.22034,61.2409,7
1.12139,41.14141,01.1610,01.18126,91.20115,81.22135,11.2416,4
1.12240,21.14239,61.1620,01.18221,61.20219,31.22235,41.2424,0
1.12340,11.14337,81.1630,01.18316,31.20320,81.22335,21.2431,1
1.12439,91.14434,61.1640,01.18410,91.20420,91.22434,91.2440,0
1.12540,21.14532,21.1650,01.1855,61.20520,31.22534,61.2450,0
1.12640,91.14628,21.1660,01.1860,31.20620,61.22634,61.2460,0
1.12741,51.14725,71.1670,01.1870,01.20721,11.22734,41.2470,0
1.12841,81.14822,51.1680,01.1880,01.20821,11.22832,31.2480,0
1.12942,51.14917,21.1693,41.1890,01.20922,51.22931,41.2490,0
1.13042,81.15011,91.1708,71.1900,01.21024,91.23030,91.2500,0
1.13143,31.1516,61.17114,01.1910,01.21127,41.23131,51.2510,0
1.13243,51.1521,31.17219,31.1920,01.21229,91.23231,91.2521,6
1.13343,51.1530,01.17324,61.1930,01.21331,71.23332,21.2531,6
1.13443,51.1540,01.17429,91.1940,01.21433,81.23431,41.2541,6
1.13543,31.1550,01.17534,01.1950,01.21534,61.23528,21.2551,6
1.13643,11.1560,01.17637,01.1960,01.21635,11.23624,91.2561,6
1.13743,11.1570,01.17737,81.1970,31.21735,11.23720,91.2572,6
1.13842,61.1580,01.17837,01.1982,41.21834,61.23816,11.2584,8
1.13942,51.1590,01.17936,21.1995,61.21934,11.23912,91.2596,4
1.2608,01.28039,41.30045,51.3200,01.34013,01.36026,6  
1.26110,11.28138,61.30146,71.3210,01.34118,31.36124,9  
1.26212,91.28237,81.30246,81.3220,01.34221,21.36222,5  
1.26316,11.28337,81.30346,71.3230,01.34324,31.36317,7  
1.26416,91.28437,81.30445,11.3240,01.34427,01.36412,9  
1.26515,31.28537,81.30539,81.3250,01.34529,51.3658,4  
1.26613,71.28637,81.30634,41.3260,01.34631,41.3664,0  
1.26712,21.28737,81.30729,11.3270,01.34732,71.3670,0  
1.26814,21.28838,61.30823,81.3280,01.34834,31.3680,0  
1.26917,71.28938,81.30918,51.3290,01.34935,21.3690,0  
1.27022,51.29039,41.31013,21.3300,01.35035,61.3700,0  
1.27127,41.29139,81.3117,91.3310,01.35136,01.3710,0  
1.27231,41.29240,21.3122,61.3320,01.35235,4    
1.27333,81.29340,91.3130,01.3330,01.35334,8    
1.27435,11.29441,21.3140,01.3340,01.35434,0    
1.27535,71.29541,41.3150,01.3350,01.35533,0    
1.27637,01.29641,81.3160,01.3360,01.35632,2    
1.27738,01.29742,21.3170,01.3370,01.35731,5    
1.27838,81.29843,51.3180,01.3382,41.35829,8    
1.27939,41.29944,71.3190,01.3397,71.35928,2    

Tabelle zur Fahrkurve II

Fahrdauer (t) in (s) - Fahrgeschwindigkeit (v) in (km/h)

tvtvtvtvtvtvtv
00,02052,94059,36071,68075,410078,012077,3
10,02153,94159,56172,08175,410178,512176,7
20,02254,84259,56272,28275,610279,012276,2
33,22355,64359,56372,48375,710379,112376,1
47,82456,14459,56472,58475,710479,012476,4
513,02556,44559,56573,08575,910579,012576,9
618,12657,44659,56673,58675,710678,812677,0
723,32757,74759,66774,08775,610778,812777,2
827,82857,64860,06874,48875,410879,012877,0
931,52956,74960,46974,88974,810979,112977,0
1035,03056,15062,17075,39074,411079,313077,0
1138,63155,55163,27175,49174,311179,413177,2
1241,53255,65264,37275,69274,411279,613277,2
1343,63355,95365,47375,79374,811379,613377,2
1446,03456,45466,67475,99475,411479,613477,0
1548,13557,45567,87576,19575,711579,413576,1
1648,23658,05669,07675,99676,211679,013674,0
1749,33758,25769,97775,79776,711778,613769,6
1850,63858,75870,77875,69877,211878,113866,2
1951,83959,05971,27975,49977,511977,813963,5
14063,016075,318069,320069,822069,324075,626079,0
14162,716175,418167,820169,522169,524175,426179,0
14262,716275,618266,720269,522269,824275,326279,0
14362,916375,718366,720369,322370,624375,426379,0
14463,516476,518467,720469,122471,224475,626478,8
14564,516577,018569,020569,122571,924575,926578,6
14665,916677,218669,920669,322672,524676,426677,5
14767,516777,218770,620769,822773,024777,026776,7
14869,316877,018870,120870,622873,624877,226876,4
14970,316976,918969,620970,722974,824977,226975,9
15070,917076,119069,121069,923075,425077,227075,1
15171,217175,119169,321168,523175,925177,227174,3
15271,417274,319269,821266,723276,225277,227274,0
15371,717373,819370,621365,423376,125377,327373,6
15471,917473,519471,221464,323476,125477,527473,3
15572,217573,219571,721564,323575,925577,527573,0
15672,717673,019672,221664,823675,925677,327672,7
15773,517772,819772,021765,923775,925778,127772,4
15873,817872,419871,421867,523875,725878,627871,9
15974,417970,719970,621968,723975,625979,027971,6
28071,130053,732074,834092,136092,338090,440091,8
28169,930157,232175,334192,636192,038190,140192,5
28268,830260,332275,734293,036291,838290,140293,0
28367,530362,932376,734393,336391,738390,140393,3
28464,530464,632477,734493,436491,738490,240493,3
28562,130566,132578,834593,936591,538590,740593,3
28660,330667,232679,934694,436691,538691,240693,3
28757,630768,232780,934794,636791,538791,540793,3
28855,830868,832882,034894,736891,738891,840893,3
28954,730969,632983,134994,936991,738992,140993,1
29053,531070,433084,335094,937091,739092,341093,0
29152,231171,233185,435194,737191,739192,341192,8
29251,031271,933286,535294,637291,739292,041292,8
29349,231372,433387,635394,237391,739391,741393,0
29447,631472,733488,835493,937491,739491,541493,1
29546,331573,033589,735593,637591,739591,041593,3
29646,131673,233690,735693,437691,739690,541693,4
29746,031773,633791,535793,337791,539790,241793,9
29847,431874,033891,735893,137891,339890,741894,7
29950,531974,133991,835992,637990,939991,241995,0
42095,544093,146093,348088,650088,052088,154090,1
42196,244193,146193,448188,450187,852188,354190,1
42296,344293,146293,448288,350287,552288,454290,1
42396,344393,146393,648388,350387,352388,654390,1
42496,244493,146493,848488,350487,352488,854490,1
42595,844593,346593,848588,350587,252588,854590,1
42695,544693,446693,848688,350687,052688,954690,1
42795,244793,446793,648788,350787,052789,154789,9
42895,044893,646893,448888,450887,052889,254889,9
42994,944993,646993,348988,450986,852989,454989,9
43094,745093,647093,049088,451086,853089,655089,7
43194,445193,447192,549188,451186,853189,755189,4
43294,245293,347291,849288,451286,853289,955289,1
43394,145393,347391,749388,451386,853390,155388,8
43493,945493,347491,049488,651486,853490,155488,6
43593,945593,347590,249588,651586,853590,155588,4
43693,845693,347690,149688,451686,853690,155688,3
43793,645793,347789,749788,351787,053790,155787,8
43893,445893,147889,249888,351887,253890,155887,5
43993,345993,147988,849988,151987,653990,155987,2
56087,058082,260077,762079,964074,866082,068081,2
56186,558181,560177,262181,464174,366182,268180,6
56285,958280,960277,062282,864274,066282,768280,1
56385,758380,260376,962383,964374,066383,168379,9
56485,458479,360476,762484,764474,466483,668479,8
56585,158578,360577,062585,264575,366583,968579,6
56684,658677,560677,762686,264676,466684,468679,6
56784,358777,360778,862786,864777,566784,968779,9
56883,958877,260879,062887,064878,566884,768880,4
56983,858977,260978,862987,564979,666984,668980,7
57083,659077,361078,663088,065080,767084,169081,4
57183,659177,861177,263188,665181,567184,169182,2
57283,659278,661275,763289,165282,267284,369283,0
57383,659378,861374,363389,165383,167384,469383,5
57483,859479,061474,163488,465483,967484,769483,6
57583,659579,061574,163587,665584,467584,769583,8
57683,659678,861674,363686,265683,867684,369684,3
57783,559778,861775,463784,465783,067783,869785,1
57883,059878,661876,963880,765882,267883,169885,7
57982,759978,161978,863977,565982,067982,269986,4
70087,272094,674078,07605,3      
70187,672194,174176,57613,2      
70288,172293,474275,37621,1      
70388,472392,874373,37630,0      
70489,272492,174471,17640,0      
70589,972591,874568,37650,0      
70690,272691,374663,0        
70790,272790,974757,7        
70890,772890,474852,4        
70990,972989,274947,1        
71091,273087,875043,1        
71191,573187,075139,4        
71291,773286,475234,5        
71392,173385,575331,3        
71492,873485,175427,9        
71593,673584,475524,2        
71694,673683,675619,9        
71795,073782,575715,6        
71895,273881,275811,2        
71995,073979,67598,0        
3.9Fahrleistungsprüfstand
3.9.1Verfahren zur Kalibrierung des Fahrleistungsprüfstandes
3.9.1.1Allgemeines
 Dieser Abschnitt beschreibt das Verfahren zur Bestimmung der von einem Fahrleistungsprüfstand aufgenommenen Leistung. Diese umfasst die durch die Reibung und die von der Bremse aufgenommene Leistung. Der Fahrleistungsprüfstand wird auf eine Geschwindigkeit angetrieben, die größer ist als die höchste Prüfgeschwindigkeit. Dann wird der Antrieb abgestellt; die Drehgeschwindigkeit der angetriebenen Rolle verringert sich. Die kinetische Energie der Rollen wird von der Bremse und der Reibung aufgebraucht. Hierbei wird die unterschiedliche innere Reibung der Rollen bei belastetem und unbelastetem Zustand nicht berücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleibt die Reibung der hinteren Rolle, wenn sie leer läuft.
3.9.1.2Kalibrierung der Leistungsanzeige in Abhängigkeit von der aufgenommenen Leistung
 Die Leistungsanzeige muss bei den Geschwindigkeiten 80 km/h, 60 km/h, 40 km/h und 20 km/h kalibriert werden.
 Nachstehend wird der Vorgang für die Geschwindigkeit 80 km/h beschrieben. Die Kalibrierung ist für die übrigen genannten Geschwindigkeiten zu wiederholen, wobei die Anfangs- und Endgeschwindigkeiten sinngemäß zu wählen sind.
 Messung der Drehgeschwindigkeit der Rolle, falls nicht schon erfolgt. Dazu kann ein fünftes Rad, ein Drehzahlmesser oder eine andere Einrichtung verwendet werden.
 Das Fahrzeug wird auf den Prüfstand gebracht oder es wird eine andere Methode benutzt, um den Prüfstand in Gang zu setzen.
 Verwendung eines Schwungrades oder eines anderen Schwungmassensystems für die entsprechende Schwungmassenklasse.
 Der Prüfstand wird auf eine Geschwindigkeit von 80 km/h gebracht.
 Aufzeichnung der angezeigten Leistung (Pi).
 Erhöhung der Geschwindigkeit auf 97 km/h.
 Lösung der Einrichtung zum Antrieb des Prüfstands.
 Aufzeichnung der Verzögerungszeit des Prüfstands von 88 km/h auf 72 km/h.
 Einstellen der Bremsbelastung auf einen anderen Wert.
 Wiederholung der beschriebenen Vorgänge so lange, bis der Leistungsbereich auf der Straße abgedeckt ist.
 Berechnung der aufgenommenen Leistung nach folgender Formel:
  M1(V12 - V22) 
 Pa =-------------------------- 
  2.000 t 
 hierbei bedeuten:
 Pa:aufgenommene Leistung in kW
 M1:äquivalente Schwungmasse in kg (unberücksichtigt bleibt die Schwungmasse der leer laufenden hinteren Rolle)
 V1:Anfangsgeschwindigkeit in m/s (88 km/h = 24,4 m/s)
 V2:Endgeschwindigkeit in m/s (72 km/h = 20 m/s)
 t:Zeit für die Verzögerung der Rolle von 68 km/h auf 72 km/h.
 Diagramm der angezeigten Leistung bei 80 km/h in Abhängigkeit von der aufgenommenen Leistung bei der gleichen Geschwindigkeit:
Formel
3.9.2Fahrwiderstand eines Fahrzeuges
3.9.2.1Allgemeines
 Mit den nachstehend beschriebenen Verfahren soll der Fahrwiderstand eines Fahrzeugs, das mit konstanter Geschwindigkeit auf der Straße fährt, gemessen und dieser Widerstand bei einer Prüfung auf dem Fahrleistungsprüfstand gemäß den Bedingungen nach 3.9.1.2 simuliert werden.
 Der Technische Dienst kann andere Verfahren zur Bestimmung des Fahrwiderstandes zulassen. *)
3.9.2.2Beschreibung der Fahrbahn
 Die Fahrbahn muss horizontal und lang genug sein, um die nachstehend genannten Messungen durchführen zu können. Die Neigung muss auf +/- 0,1% konstant sein und darf 1,5% nicht überschreiten.
3.9.2.3Meteorologische Bedingungen
 Während der Prüfung darf die durchschnittliche Windgeschwindigkeit 3 m/s nicht überschreiten bei Windböen von weniger als 5 m/s. Außerdem muss die Windkomponente in Querrichtung zur Fahrbahn weniger als 2 m/s betragen. Die Windgeschwindigkeit ist 0,7 m über der Fahrbahn zu messen.
 Die Straße muss trocken sein.
 Die Luftdichte während der Prüfung darf um nicht mehr als +/- 7,5% von den Bezugsbedingungen P = 100 kPa und t = 293,2 K abweichen.
3.9.2.4Zustand und Vorbereitung des Prüffahrzeuges
3.9.2.4.1Das Fahrzeug muss sich in normalem Fahr- und Einstellungszustand befinden. Es ist zu prüfen, ob das Fahrzeug hinsichtlich der nachgenannten Punkte den Angaben des Herstellers für die betreffende Verwendung entspricht:
 -Räder, Zierkappen, Reifen (Marke, Typ, Druck)
 -Geometrie der Vorderachse
 -Einstellung der Bremsen (Beseitigung von Störeinflüssen)
 -Schmierung der Vorder- und Hinterachse
 -Einstellung der Radaufhängung und des Fahrzeugniveaus
 -usw.
3.9.2.4.2Das Fahrzeug ist mindestens bis zu seiner Bezugsmasse zu beladen. Das Fahrzeugniveau muss so eingestellt sein, dass sich der Beladungsschwerpunkt in der Mitte zwischen den "R"-Punkten der äußeren Vordersitze und auf einer durch diese Punkte verlaufenden Geraden befindet.
3.9.2.4.3Bei Prüfungen auf der Fahrbahn sind die Fenster zu schließen. Eventuelle Abdeckungen für Klimaanlagen, Scheinwerfer usw. müssen sich in den Stellungen befinden, die sich bei ausgeschalteten Einrichtungen ergeben.
3.9.2.4.4Unmittelbar vor der Prüfung muss das Fahrzeug auf geeignete Weise auf normale Betriebstemperatur gebracht werden.
3.9.2.5Messverfahren für die Energieänderung beim Auslaufversuch
3.9.2.5.1Auf der Fahrbahn
3.9.2.5.1.1Messgeräte und zulässige Messfehler
 Die Zeitmessung darf mit einem Fehler von nicht mehr als 0,1 Sekunden, die Geschwindigkeit mit einem Fehler von nicht mehr als 2% behaftet sein.
3.9.2.5.1.2Prüfverfahren
 a)Das Fahrzeug ist auf eine Geschwindigkeit zu bringen, die mehr als 10 km/h über der gewählten Prüfgeschwindigkeit V liegt.
 b)Das Getriebe ist in Leerlaufstellung zu bringen.
 c)Gemessen wird die Verzögerungszeit t1 des Fahrzeugs von der Geschwindigkeit
V2 = (V + (Delta)V) km/h bis V1 = (V - (Delta)V) km/h,
wobei (Delta)V 5 km/h.
 d)Durchführung der gleichen Prüfung in der anderen Richtung zur Bestimmung von t2.
 e)Bestimmung des Mittelwertes T1 aus t1 und t2.
 f)Diese Prüfung ist so oft zu wiederholen, dass die statistische Genauigkeit (p) für den Mittelwert
  Red. Anm.: Die Abbildung ist im BGBl. I Nr. 49 vom 18.10.1988 auf der Seite 1996 wiedergegeben.
 g)Berechnung der Leistung nach der Formel:
   M × V × (Delta)V
  P =----------------
   500 T
  dabei bedeuten:
  P: Leistung in kW
  V: Prüfgeschwindigkeit in m/s
  (Delta)V:Abweichung von der Geschwindigkeit V in m/s
  M: Bezugsmasse in kg
  T: Zeit in Sekunden
3.9.2.5.2Auf dem Prüfstand
3.9.2.5.2.1Messgeräte und zulässige Messfehler
 Es sind die gleichen Geräte wie bei der Prüfung auf der Fahrbahn zu verwenden.
3.9.2.5.2.2Prüfverfahren
 a)Das Fahrzeug wird auf den Fahrleistungsprüfstand gebracht.
 b)Der Reifendruck (kalt) der Antriebsräder ist auf den für den Prüfstand erforderlichen Wert zu bringen.
 c)Einstellen der äquivalenten Schwungmasse I des Prüfstandes. Fahrzeug und Prüfstand sind durch ein geeignetes Verfahren auf Betriebstemperatur zu bringen.
 d)Durchführung der beschriebenen Maßnahmen nach 3.9.2.5.1.2 a) bis c), f) und g), wobei in der Formel g) M durch I ersetzt wird.
 e)Einstellen der Prüfstandsbremse nach 3.9.1
3.9.2.5.3Andere gleichwertige Messverfahren für die Energieänderung beim Auslaufversuch können nach Zustimmung des Technischen Dienstes angewandt werden.
3.9.2.6Messverfahren für das Drehmoment bei konstanter Geschwindigkeit
3.9.2.6.1Auf der Fahrbahn
3.9.2.6.1.1Messgeräte und zulässige Messfehler
 -Das Drehmoment muss mit einem Messgerät einer Genauigkeit von 2% gemessen werden,
 -die Geschwindigkeit muss auf 2% genau bestimmt werden.
3.9.2.6.1.2Prüfverfahren
 a)Das Fahrzeug ist auf die gewählte konstante Geschwindigkeit V zu bringen.
 b)Das Drehmoment C(t) und die Geschwindigkeit sind während der Dauer von mindestens 10 Sekunden mit einem Instrument der Klasse 1000 gemäß ISO-Norm Nr. 970 aufzuzeichnen.
 c)Die Veränderungen des Drehmoments C(t) und der Geschwindigkeit in Abhängigkeit von der Zeit dürfen in jeder Sekunde der Aufzeichnungszeit 5% nicht überschreiten.
 d)Das maßgebliche Drehmoment Ct1 ist das mittlere Drehmoment, ermittelt nach folgender Formel:
  Red. Anm.: Die Abbildung ist im BGBl. I Nr. 49 vom 18.10.1988 auf der Seite 1997 wiedergegeben.
 e)Durchführung der Prüfung in der anderen Fahrtrichtung zur Bestimmung von Ct2.
 f)Ermittlung des Mittelwertes Ct aus den beiden Werten für das Drehmoment Ct1 und Ct2.
3.9.2.6.2Auf dem Prüfstand
3.9.2.6.2.1Messgeräte und zulässige Messfehler
 Es sind die gleichen Geräte wie bei der Prüfung auf der Fahrbahn zu verwenden.
3.9.2.6.2.2Prüfverfahren
 a)Durchführung der unter 3.9.2.5.2.2 a) bis d) beschriebenen Maßnahmen.
 b)Durchführung der unter 3.9.2.6.1.2 a) bis d) beschriebenen Maßnahmen.
 c)Einstellung der Prüfstandbremse nach 3.9.1.
3.9.3Überprüfung der Gesamtschwungmassen des Fahrleistungsprüfstandes bei elektrischer Simulation
3.9.3.1Allgemeines
 Mit dem nachfolgend beschriebenen Verfahren soll nachgeprüft werden, ob die Gesamtschwungmasse des Fahrleistungsprüfstandes die tatsächlichen Werte in den verschiedenen Phasen der Fahrkurve ausreichend simuliert.
3.9.3.2Prinzip
3.9.3.2.1Aufstellung der Arbeitsgleichung
 Die an der (den) Rolle(n) auftretenden Kräfte lassen sich durch folgende Gleichung ausdrücken:
 F = I × (gamma) = IM × (gamma) + FI
 hierbei bedeuten:
 F:Kraft an der (den) Rolle(n)
 I:Gesamtschwungmasse des Prüfstandes (äquivalente Schwungmasse des Fahrzeugs)
 IM:Schwungmasse der mechanischen Massen des Prüfstands
 (gamma):Tangentialbeschleunigung am Umfang der Rolle
 FI:Schwungmassenkraft
 Anmerkung:Diese Formel wird unter 3.9.3.5.3 für Prüfstände mit mechanisch simulierten Schwungmassen erläutert.
 Die Gesamtschwungmasse wird durch folgende Formel ausgedrückt:
  FI 
 I = IM +------- 
  (gamma) 
 hierbei kann
 IMmit herkömmlichen Methoden berechnet oder gemessen werden,
 FIauf dem Prüfstand gemessen werden,
 (gamma)aus der Umfanggeschwindigkeit der Rollen berechnet werden.
 Die Gesamtschwungmasse "I" wird bei einer Beschleunigungs- oder Verzögerungsprüfung ermittelt, die gleich oder größer ist als die bei einer Fahrkurve gemessenen Werte.
3.9.3.2.2Zulässiger Fehler bei der Berechnung der Gesamtschwungmasse
 Mit den Prüf- und Berechnungsverfahren muss die Gesamtschwungmasse I mit einem relativen Fehler ((Delta)I/I) von weniger als 2% ermittelt werden können.
3.9.3.3Vorschriften
3.9.3.3.1Die simulierte Gesamtschwungmasse I muss die gleiche bleiben wie der theoretische Wert der äquivalenten Schwungmasse (siehe 3.5.1), und zwar in folgenden Grenzen:
 a)+/- 5% des theoretischen Werts für jeden Momentanwert,
 b)+/- 2% des theoretischen Werts für den Mittelwert, der für jeden Vorgang der Fahrkurve berechnet wird.
3.9.3.3.2Die in 3.9.3.3.1 a) genannten Grenzen werden beim Hochfahren eine Sekunde lang und bei Fahrzeugen mit Handschaltgetriebe beim Gangwechsel zwei Sekunden lang um jeweils +/- 50% geändert.
3.9.3.4Kontrollverfahren
3.9.3.4.1Die Kontrolle wird bei jeder Prüfung während der gesamten Dauer einer Fahrkurve durchgeführt.
 Werden jedoch die Vorschriften unter 3.9.3.3 erfüllt und liegen die momentanen Beschleunigungswerte mindestens um den Faktor drei unter oder über den Werten, die bei der Fahrkurve auftreten, ist die oben beschriebene Kontrolle nicht erforderlich.
3.9.3.5Technische Anmerkung
 Erläuterung zur Aufstellung der Arbeitsgleichungen.
3.9.3.5.1Kräftegleichgewicht auf der Straße
 Red. Anm.: Die Abbildung ist im BGBl. I Nr. 49 vom 18.10.1988 auf der Seite 1998 wiedergegeben.
3.9.3.5.2Kräftegleichgewicht auf dem Prüfstand mit mechanisch simulierten Schwungmassen
 Red. Anm.: Die Abbildung ist im BGBl. I Nr. 49 vom 18.10.1988 auf der Seite 1998 wiedergegeben.
3.9.3.5.3Kräftegleichgewicht auf dem Prüfstand mit nicht mechanisch (elektrisch) simulierten Schwungmassen
 Red. Anm.: Die Abbildung ist im BGBl. I Nr. 49 vom 18.10.1988 auf der Seite 1998 wiedergegeben.
 In diesen Formeln bedeuten:
 CR:Motordrehmoment auf der Straße
 Cm:Motordrehmoment auf dem Prüfstand mit mechanisch simulierten Schwungmassen
 Ce:Motordrehmoment auf dem Prüfstand mit elektrisch simulierten Schwungmassen
 (phi)r1:Trägheitsmoment des Fahrzeugantriebs bezogen auf die Antriebsräder
 (phi)r2:Trägheitsmoment der nicht angetriebenen Räder
 (phi)Rm:Trägheitsmoment des Prüfstands mit mechanisch simulierten Schwungmassen
 (phi)Re:Mechanisches Trägheitsmoment des Prüfstands mit elektrisch simulierten Schwungmassen
 M:Masse des Fahrzeugs auf der Fahrbahn
 I:äquivalente Schwungmasse des Prüfstands mit mechanisch simulierten Schwungmassen
 IM:mechanische Schwungmasse eines Prüfstands mit elektrisch simulierten Schwungmassen
 Fs:resultierende Kraft bei konstanter Geschwindigkeit
 C1:resultierendes Drehmoment der elektrisch simulierten Schwungmassen
 F1:resultierende Kraft der elektrisch simulierten Schwungmassen
 dQ1 
 ----- :Winkelbeschleunigung der Antriebsräder
 dt 
 dQ2 
 ----- :Winkelbeschleunigung der nicht angetriebenen Räder
 dt 
 dWm 
 ----- :Winkelbeschleunigung des Prüfstands mit mechanischen Schwungmassen
 dt 
 dWe 
 ----- :Winkelbeschleunigung des Prüfstands mit elektrischen Schwungmassen
 dt 
 (gamma):lineare Beschleunigung
 r1:Reifenradius der Antriebsräder unter Last
 r2:Reifenradius der nicht angetriebenen Räder unter Last
 Rm:Rollenradius des Prüfstands mit mechanischen Schwungmassen
 Re:Rollenradius des Prüfstands mit elektrischen Schwungmassen
 k1:Koeffizient, der von der Getriebeübersetzung und den verschiedenen Schwungmassen der Kraftübertragung sowie vom "Wirkungsgrad" abhängig ist
   r1 
 k2:Übersetzungsverhältnis der Kraftübertragung x------------x "Wirkungsgrad"
   r2 
 k3:Übersetzungsverhältnis der Kraftübertragung × "Wirkungsgrad"
 Unter der Annahme, dass die beiden Prüfstandtypen (siehe 3.9.3.5.2 und 3.9.3.5.3) die gleichen Merkmale aufweisen, erhält man folgende vereinfachte Formel:
 k3 (IM × (gamma) + F1) r1 = k3I × (gamma) r1
 hierbei ist
  F1
 I = IM + -----
  (gamma)
3.10Beschreibung der Gas- und Partikelentnahmesysteme
3.10.1Einleitung
 Es gibt mehrere Typen von Entnahmesystemen, welche die Vorschriften nach Abschnitt 3.4.2 erfüllen können. Die unter 3.10.3 beschriebenen Systeme entsprechen diesen Vorschriften. Andere Entnahmesysteme können verwendet werden, wenn sie den wesentlichen Kriterien für Entnahmesysteme mit variabler Verdünnung genügen.
 Der Technische Dienst muss im Gutachten das Entnahmesystem angeben, das für die Prüfung verwendet wird.
3.10.2Kriterien für das System mit variabler Verdünnung beim Messen gas- und partikelförmiger Luftverunreinigungen im Abgas
3.10.2.1Anwendungsbereich
 Angabe der Funktionsmerkmale eines Abgasentnahmesystems, das zur Messung der tatsächlichen Mengen emittierter gasförmiger Luftverunreinigungen aus Fahrzeugabgasen nach den Bestimmungen dieser Verordnung verwendet wird.
 Das Entnahmesystem mit variabler Verdünnung zur Bestimmung der Massenemissionen muss drei Bedingungen erfüllen:
 -Die Abgase des Fahrzeugs müssen fortlaufend unter festgelegten Bedingungen mit Umgebungsluft verdünnt werden.
 -Das Gesamtvolumen des Gemisches aus Abgasen und Verdünnungsluft muss genau gemessen werden.
 -Es ist fortlaufend ein Teilstrom aus verdünntem Abgas und Verdünnungsluft für Analysenzwecke zu entnehmen.
 Die Menge der gasförmigen Luftverunreinigungen wird nach den anteilmäßigen Probenkonzentrationen und den während der Prüfdauer gemessenen Gesamtvolumen bestimmt. Die Probenkonzentrationen werden entsprechend dem Gehalt gasförmiger Luftverunreinigungen der Umgebungsluft korrigiert.
3.10.2.2Erläuterungen des Verfahrens
 Fig. 4 zeigt eine schematische Darstellung des Entnahmesystems.
 Die Abgase des Fahrzeugs sind mit genügend Umgebungsluft so zu verdünnen, dass im Entnahme- und Messsystem kein Kondenswasser auftritt.
 Das Abgasentnahmesystem muss so konzipiert sein, dass die mittleren volumetrischen CO2-, CO-, CH- und NOx-Konzentrationen, die in den während der Prüfung emittierten Abgasen enthalten sind, gemessen werden können.
 Das Abgas/Luft-Gemisch muss an den Entnahmesonden homogen sein (siehe 3.10.2.3.1).
 An den Sonden muss eine repräsentative Probe der verdünnten Abgase entnommen werden können.
 Das Gerät muss die Messung des Gesamtvolumens der verdünnten Abgase des zu prüfenden Fahrzeugs ermöglichen.
 Das Entnahmesystem muss gasdicht sein. Bauart und Werkstoff des Entnahmesystems müssen eine Beeinflussung der Konzentration der Luftverunreinigungen im verdünnten Abgas verhindern. Falls die Konzentration einer gasförmigen Luftverunreinigung oder der Partikel in dem verdünnten Gas durch ein Teil des Entnahmesystems (Wärmetauscher, Zyklon-Abscheider, Gebläse usw.) verändert wird, so muss diese Luftverunreinigung vor diesem Teil entnommen werden, falls dieser Fehler nicht anders behoben werden kann.
 Hat das zu prüfende Fahrzeug mehrere Auspuffrohre, so sind diese durch ein Sammelrohr so nahe wie möglich am Fahrzeug zu verbinden.
 Die Gasproben sind in ausreichend großen Entnahmebeuteln aufzufangen, damit die Gasentnahme während der Entnahmezeit nicht beeinträchtigt wird. Die Beutel müssen aus einem Material bestehen, das die Konzentrationen der gasförmigen Luftverunreinigungen in den Abgasen nicht beeinflusst (siehe 3.10.2.3.4.4).
 Das Entnahmesystem mit variabler Verdünnung muss so beschaffen sein, dass das Abgas ohne wesentliche Auswirkungen auf den Gegendruck im Auspuffendrohr entnommen werden kann (siehe 3.10.2.3.1).
3.10.2.3Besondere Vorschriften
3.10.2.3.1Einrichtungen zur Abgasentnahme und -verdünnung
 Das Verbindungsrohr zwischen dem (den) Auspuffrohr(en) und der Mischkammer muss möglichst kurz sein; es darf in keinem Fall
 -den statischen Druck an den Endrohren des Prüffahrzeugs um mehr als +/- 0,75 kPa bei 50 km/h oder +/- 1,25 kPa während der gesamten Prüfdauer gegenüber dem statischen Druck, der ohne Verbindungsrohr am Auspuffendrohr gemessen wurde, verändern. Der Druck muss im Endrohr oder in einem Verlängerungsrohr mit gleichem Durchmesser gemessen werden, und zwar möglichst am äußersten Ende;
 -die Art der Abgase verändern oder beeinflussen.
 Es ist eine Mischkammer vorzusehen, in der die Abgase des Fahrzeugs und die Verdünnungsluft so zusammengeführt werden, dass an der Probeentnahmestelle ein homogenes Gemisch vorliegt.
 In diesem Bereich darf die Homogenität des Gemisches um höchstens +/- 2% vom Mittelwert aus mindestens fünf gleichmäßig über den Durchmesser des Gasstromes verteilten Punkten abweichen. Der Druck in der Mischkammer darf vom Luftdruck um höchstens +/-0,25 kPa abweichen, um die Auswirkung auf die Bedingungen an den Endrohren möglichst gering zu halten und den Druckabfall in einer Konditionierungseinrichtung für die Verdünnungsluft zu begrenzen.
3.10.2.3.2Hauptdurchsatzpumpe
 Die Förderkapazität der Pumpe muss ausreichend sein, um eine Wasserkondensation zu verhindern. Dies kann im Allgemeinen dadurch sichergestellt werden, dass die CO2-Konzentration der verdünnten Abgase im Probebeutel auf einem Wert von weniger als 3 Volumenprozent gehalten wird.
3.10.2.3.3Volumenmessung
 Das Volumenmessgerät muss eine Kalibriergenauigkeit von +/- 2% unter allen Betriebsbedingungen beibehalten. Kann das Gerät Temperaturschwankungen des verdünnten Abgasgemisches am Messpunkt nicht ausgleichen, so muss ein Wärmetauscher benutzt werden, um die Temperatur auf +/- 6 K der vorgesehenen Betriebstemperatur zu halten. Falls erforderlich, kann zum Schutz des Volumenmessgerätes ein Zyklon-Abscheider vorgesehen werden.
 Ein Temperaturfühler ist unmittelbar vor dem Volumenmessgerät anzubringen. Das Temperaturmessgerät muss eine Genauigkeit von +/- 1 K und eine Ansprechzeit von 0,1 s bei 62% einer Temperaturänderung (gemessen in Silikonöl) haben.
 Druckmessungen während der Prüfung müssen eine Genauigkeit von +/- 0,4 kPa aufweisen.
 Die Messung des Druckes, bezogen auf den Luftdruck, ist vor und - falls erforderlich - hinter dem Durchflussmessgerät vorzunehmen.
3.10.2.3.4Gasentnahme
3.10.2.3.4.1Verdünntes Gas
 Die Probe des verdünnten Abgases ist vor der Hauptdurchsatzpumpe, jedoch nach der Konditionierungseinrichtung (sofern vorhanden) zu entnehmen.
 Der Durchfluss darf um nicht mehr als +/- 2% vom Mittelwert abweichen.
 Die Durchflussmenge muss mindestens 5 l/min und darf höchstens 0,2% der Durchflussmenge des verdünnten Abgases betragen.
3.10.2.3.4.2Verdünnungsluft
 Eine Probe der Verdünnungsluft ist bei konstantem Durchfluss in unmittelbarer Nähe der Umgebungsluft (nach dem Filter, wenn vorhanden) zu entnehmen.
 Das Gas darf nicht durch Abgase aus der Mischzone verunreinigt werden.
 Die Durchflussmenge der Verdünnungsluftprobe muss ungefähr derjenigen des verdünnten Abgases (>= 5 l/min) entsprechen.
3.10.2.3.4.3Entnahmerverfahren
 Die bei der Entnahme verwendeten Werkstoffe müssen so beschaffen sein, dass die Konzentration der gasförmigen Luftverunreinigungen nicht verändert wird.
 Es können Filter zum Abscheiden von Partikeln aus der Probe vorgesehen werden.
 Mit Hilfe von Pumpen sind die Proben in die Sammelbeutel zu fördern.
 Zur Gewährleistung der erforderlichen Durchflussmenge der Probe sind Durchflussregler und -messer zu verwenden.
 Zwischen den Dreiweg-Ventilen und den Sammelbeuteln können gasdichte Schnellkupplungen verwendet werden, die auf der Beutelseite automatisch abschließen. Es können auch andere Verbindungen zur Weiterleitung der Proben zum Analysengerät benutzt werden (z.B. Dreiweg-Absperrhähne)
 Bei den verschiedenen Ventilen zur Weiterleitung der Gasproben sind Schnellschalt- und Schnellregelventile zu verwenden.
3.10.2.3.4.4Aufbewahrung der Proben
 Die Gasproben sind in ausreichend großen Probenbeuteln (ca. 150 l) aufzufangen, um die Durchflussmenge der Proben nicht zu verringern. Diese Beutel müssen aus einem Material hergestellt sein, das die Konzentration der Gasprobe innerhalb von 20 Minuten nach Ende der Probeentnahme um nicht mehr als +/- 2% verändert.
3.10.2.4Zusätzliches Entnahmegerät zur Prüfung von Fahrzeugen mit Dieselmotoren
 Abweichend zur Gasentnahme bei Fahrzeugen mit Ottomotoren (Fremdzündung) befinden sich die Probenahmestellen zur Entnahme der Kohlenwasserstoff- und Partikelproben in einem Verdünnungstunnel.
 Zur Verminderung von Wärmeverlusten im Abgas vom Auspuffendrohr bis zum Eintritt in den Verdünnungstunnel darf die hierfür verwendete Rohrleitung höchstens 3,6 m bzw. 6,1 m, falls thermisch isoliert, lang sein. Ihr Innendurchmesser darf höchstens 105 mm betragen.
 Im Verdünnungstunnel, einem geraden aus elektrisch leitendem Material bestehenden Rohr müssen turbulente Strömungsverhältnisse herrschen (Reynoldszahlen >> 4.000), damit das verdünnte Abgas an den Entnahmestellen homogen und die Entnahme repräsentativer Gas- und Partikelproben gewährleistet ist. Der Verdünnungstunnel muss einen Durchmesser von mindestens 200 mm haben. Das System muss geerdet sein.
 Das Partikel-Probenahmesystem besteht aus einer Entnahmesonde im Verdünnungstunnel, drei Filtereinheiten, bestehend aus jeweils zwei hintereinander angeordnete Filtern, auf die der Probengasstrom einer Testphase umgeschaltet werden kann.
 Die Partikelentnahmesonde muss folgendermaßen beschaffen sein:
  Sie muss in Nähe der Tunnelmittellinie, ungefähr 10 Tunneldurchmesser stromabwärts vom Abgaseintritt eingebaut sein und einen Innendurchmesser von mindestens 12 mm haben.
  Der Abstand von der Probenahmespitze bis zum Filterhalter muss mindestens 5 Sondendurchmesser, jedoch höchstens 1.020 mm betragen.
 Die Messeinheit des Probengasstromes besteht aus Pumpen, Gasmengenreglern und Durchflussmessgeräten.
 Das Kohlenwasserstoff-Probenahmesystem besteht aus beheizter Entnahmesonde, -leitung, -filter, -pumpe.
 Die Entnahmesonde muss im gleichen Abstand vom Abgaseintritt wie die Partikelentnahmesonde so eingebaut sein, dass eine gegenseitige Beeinflussung der Probenahmen vermieden wird. Sie muss einen Mindestinnendurchmesser von 4,5 mm haben.
 Alle beheizten Teile müssen durch das Heizsystem auf einer Temperatur von 190 Grad Celsius + 10 Grad Celsius gehalten werden.
 Ist ein Ausgleich der Durchflussschwankungen nicht möglich, so sind Wärmetauscher und ein Temperaturregler nach 2.3.3.1 erforderlich, um einen konstanten Durchfluss durch das System und somit die Proportionalität des Durchflusses der Probe sicherzustellen.
3.10.3Beschreibung der Systeme
3.10.3.1Entnahmesystem mit variabler Verdünnung und Verdrängerpumpe (PDP-CVS-System) (Fig. 5)
3.10.3.1.1Das Entnahmesystem mit konstantem Volumen und Verdrängerpumpe (PDP-CVS) erfüllt die in Abschnitt 3.4.2 aufgeführten Bedingungen, indem die durch die Pumpe fließende Gasmenge bei konstanter Temperatur und konstantem Druck ermittelt wird. Zur Messung des Gesamtvolumens wird die Zahl der Umdrehungen der kalibrierten Verdrängerpumpe gezählt. Das Probengas erhält man durch Entnahme bei konstanter Durchflussmenge mit einer Pumpe, einem Durchflussmesser und einem Durchflussregelventil.
 Fig. 5 zeigt das Schema eines solchen Entnahmesystems. Da gültige Ergebnisse mit unterschiedlichen Versuchsanordnungen erzielt werden können, braucht die Anlage nicht ganz genau dem Schema zu entsprechen. Es können zusätzliche Teile verwendet werden, wie zum Beispiel Instrumente, Ventile, Magnetventile und Schalter, um zusätzliche Daten zu erhalten und die Funktionen der einzelnen Teile der Anlage zu koordinieren.
 Zur Sammeleinrichtung gehören:
 1.Ein Filter (1) für die Verdünnungsluft, der - soweit erforderlich - vorgeheizt werden kann. Dieser Filter besteht aus einer Aktivkohleschicht zwischen zwei Lagen Papier; er dient zur Senkung und Stabilisierung der Kohlenwasserstoffkonzentration der umgebenden Emissionen in der Verdünnungsluft;
 2.eine Mischkammer (2), in der Abgase und Luft homogen gemischt werden;
 3.ein Wärmetauscher (3), dessen Kapazität groß genug ist, um während der gesamten Prüfdauer die Temperatur des Luft/Abgas-Gemisches, das unmittelbar vor der Verdrängerpumpe gemessen wird, innerhalb von +/- 6 K der vorgesehenen Temperatur zu halten. Dieses Gerät darf den Gehalt gasförmiger Luftverunreinigungen der später für die Analyse entnommenen verdünnten Abgase nicht verändern;
 4.ein Temperaturregler zum Vorheizen des Wärmetauschers vor der Prüfung und zur Einhaltung der Temperatur während der Prüfung innerhalb von 6 K der vorgesehenen Temperatur;
 5.eine Verdrängerpumpe (PDP) (4) zur Weiterleitung einer konstanten Durchflussmenge des Luff/Abgas-Gemisches.

Die Kapazität der Pumpe muss groß genug sein, um eine Wasserkondensation in der Anlage unter allen Bedingungen zu vermeiden, die sich bei einer Prüfung einstellen können. Dazu wird normalerweise eine Verdrängerpumpe verwendet, mit
  -einer Kapazität, die der doppelten maximalen Abgasdurchflussmenge entspricht, die bei den Beschleunigungsphasen der Fahrkurven erzeugt wird oder die
  -ausreicht, um die CO2-Konzentration der verdünnten Abgase im Entnahmebeutel unterhalb von 3 Volumenprozent zu halten;
 6.ein Temperaturmessgerät (Genauigkeit +/- 1 K), das unmittelbar vor der Verdrängerpumpe angebracht wird. Mit diesem Gerät muss die Temperatur des verdünnten Abgasgemisches während der Prüfung kontinuierlich überwacht werden können;
 7.ein Druckmesser (12) (Genauigkeit +/- 0,4 kPa), der direkt vor der Verdrängerpumpe angebracht wird und das Druckgefälle zwischen dem Gasgemisch und der Umgebungsluft aufzeichnet;
 8.ein weiterer Druckmesser (12) (Genauigkeit +/- 0,4 kPa), der so angebracht wird, dass die Druckdifferenz zwischen Ein- und Auslass der Pumpe aufgezeichnet wird;
 9.Entnahmesonden, mit denen konstante Proben der Verdünnungsluft und des verdünnten Abgas/Luft-Gemisches entnommen werden können;
 10.Filter (5) zum Abscheiden von Partikeln aus den für die Analyse entnommenen Gasen;
 11.Pumpen zur Entnahme einer konstanten Durchflussmenge der Verdünnungsluft sowie des verdünnten Abgas/Luft-Gemisches während der Prüfung;
 12.Durchflussregler, welche die Durchflussmenge bei der Gasentnahme während der Prüfung durch die Entnahmesonden konstant halten; diese Durchflussmenge muss so groß sein, dass am Ende der Prüfung Proben von ausreichender Größe für die Analyse (>= 5 l/min) verfügbar sind;
 13.Durchflussmesser zur Einstellung und Überwachung einer konstanten Gasprobenmenge während der Prüfung;
 14.Schnellschaltventile zur Weiterleitung der konstanten Gasprobenmenge entweder in die Entnahmebeutel oder in die Atmosphäre;
 15.gasdichte Schnellkupplungen zwischen den Schnellschaltventilen und den Entnahmebeuteln. Die Kupplung muss auf der Beutelseite automatisch abschließen. Es können auch andere Mittel verwendet werden, um die Probe in den Analysator zu bringen (z.B. Dreiweg-Absperrhähne);
 16.Beutel (9, 10) zum Auffangen der Proben verdünnter Abgase und der Verdünnungsluft während der Prüfung. Sie müssen groß genug sein, um den Gasprobendurchfluss nicht zu verringern. Sie müssen aus einem Material hergestellt sein, das weder die Messungen selbst noch die chemische Zusammensetzung der Gasproben beeinflusst (beispielsweise Polyethen/Polyamid- oder Polyfluorkohlenstoff-Verbundfolien);
 17.ein Digitalzähler zur Aufzeichnung der Zahl der Umdrehungen der Verdrängerpumpe während der Prüfung.
3.10.3.1.2Zusätzliche Geräte für die Prüfung von Fahrzeugen mit Dieselmotoren
 Für die Prüfung der Fahrzeuge mit Dieselmotor sind die in Fig. 5 dargestellten Geräte zu verwenden: Verdünnungstunnel
 beheiztes Kohlenwasserstoff-Probenahmesystem
 -Entnahmesonde im Verdünnungstunnel
 -Filter
 -Entnahmeleitung
 -Mehrwegventil
 -Pumpe, Durchflussmessgeräte, Durchflussregler
 -Flammen-lonisations-Detektor (HFID)
 -Integrations- und Aufzeichnungsgeräte für die momentanen Kohlenwasserstoffkonzentrationen
 -Schnellkupplung für die Analyse der Probe der Umgebungsluft mit dem HFID
 Partikel-Probenahmesystem
 -Entnahmesonde im Verdünnungstunnel
 -Filtereinheit, bestehend aus zwei hintereinander angeordneten Filtereinheiten; Umschaltvorrichtung für weitere parallel angeordnete Filterpaare
 -Entnahmeleitung
 -Pumpen, Durchflussregler, Durchflussmessgeräte
3.10.3.2Verdünnungssystem mit Venturi-Rohr und kritischer Strömung (CFV-CVS-System) (Fig. 4)
3.10.3.2.1Die Verwendung eines Venturi-Rohrs mit kritischer Strömung im Rahmen des Entnahmeverfahrens mit konstantem Volumen basiert auf den Grundsätzen der Strömungslehre unter den Bedingungen der kritischen Strömung. Die Durchflussmenge am Venturi-Rohr (7) wird während der gesamten Prüfung fortlaufend überwacht, berechnet und integriert.
 Die Verwendung eines weiteren Probenahme-Venturi-Rohrs (4) gewährleistet die proportionale Entnahme der Gasproben. Da Druck und Temperatur am Eintritt beider Venturi-Rohre gleich sind, ist das Volumen der Gasentnahme proportional zum Gesamtvolumen des erzeugten Gemisches aus verdünnten Abgasen. Das System erfüllt somit die in diesem Anhang festgelegten Bedingungen.
 Fig. 4 zeigt das Schema eines solchen Entnahmesystems. Da gültige Ergebnisse mit unterschiedlichen Versuchsanordnungen erzielt werden können, braucht die Anlage nicht ganz genau dem Schema zu entsprechen. Es können zusätzliche Teile verwendet werden, wie z.B. Instrumente, Ventile, Magnetventile und Schalter, um zusätzliche Daten zu erhalten und die Funktionen der einzelnen Teile der Anlage zu koordinieren.
 Zur Sammeleinrichtung gehören:
 1.Ein Filter (1) für die Verdünnungsluft, der - soweit erforderlich - vorbeheizt werden kann. Dieser Filter besteht aus einer Aktivkohleschicht zwischen zwei Lagen Papier; er dient zur Senkung und Stabilisierung der Kohlenwasserstoffkonzentration der umgebenden Emissionen in der Verdünnungsluft;
 2.eine Mischkammer (2), in der Abgase und Luft homogen gemischt werden;
 3.ein Zyklon-Abscheider (3) zum Abscheiden von Partikeln;
 4.Entnahmesonden, mit denen Proben der Verdünnungsluft und der verdünnten Abgase entnommen werden können;
 5.ein Entnahme-Venturi-Rohr (4) mit kritischer Strömung, mit dem anteilmäßige Proben verdünnter Abgase an der Entnahmesonde entnommen werden können;
 6.Filter zum Abscheiden von Partikeln aus den für die Analyse entnommenen Gasen;
 7.Pumpen zum Sammeln eines Teils der Luft und der verdünnten Abgase in den Beuteln während der Prüfung;
 8.Durchflussregler, um die Durchflussmenge bei der Gasentnahme während der Prüfung durch die Entnahmesonde konstant zu halten. Diese Durchflussmenge muss so groß sein, dass am Ende der Prüfung Proben von ausreichender Größe für die Analyse verfügbar sind (>= 5 l/min);
 9.Durchflussmesser zur Einstellung und Überwachung der Durchflussmenge während der Prüfung;
 10.Schnellschaltventile zur Weiterleitung der konstanten Gasprobenmenge entweder in die Entnahmebeutel oder in die Atmosphäre;
 11.gasdichte Schnellkupplungen zwischen den Schnellschaltventilen und den Entnahmebeuteln. Die Kupplung muss auf der Beutelseite automatisch abschließen. Es können auch andere Mittel verwendet werden, um die Probe in den Analysator zu bringen (z.B. Dreiweg-Absperrhähne);
 12.Beutel (9, 10) zum Auffangen der Proben verdünnter Abgase und Verdünnungsluft während der Prüfung. Die Beutel müssen groß genug sein, um den Gasprobendurchfluss nicht zu verringern. Sie müssen aus einem Material hergestellt sein, das weder die Messungen selbst noch die chemische Zusammensetzung der Gasproben beeinflusst (z.B. Polyethen/Polyamid- oder Polyfluorkohlenstoff-Verbundfolien);
 13.ein Druckmesser (5) mit einer Genauigkeit von +/- 0,4 kPa;
 14.ein Temperaturmessgerät (6) mit einer Genauigkeit von +/- 1 K und einer Ansprechzeit von 0,1 Sekunden bei 62% einer Temperaturänderung (gemessen in Silikonöl);
 15.ein Venturi-Rohr mit kritischer Messströmung (7) zur Messung der Durchflussmenge der verdünnten Abgase;
 16.ein Gebläse (8) mit ausreichender Leistung, um das gesamte Volumen der verdünnten Gase anzusaugen.
 Das Entnahmesystem CFV-CVS muss eine ausreichend große Kapazität haben, damit eine Wasserkondensation im Gerät unter allen Bedingungen vermieden wird, die sich bei einer Prüfung einstellen können. Dazu wird normalerweise ein Gebläse verwendet mit einer Kapazität, die der doppelten der maximalen Abgasdurchflussmenge entspricht, die bei den Beschleunigungsphasen der Fahrkurve erzeugt wird oder die ausreicht, um die CO2-Konzentration der verdünnten Abgase im Entnahmebeutel unterhab von 3 Volumenprozent zu halten.
3.10.3.2.2Zusätzliche Geräte für die Prüfung von Fahrzeugen mit Dieselmotor
 Für die Prüfung der Fahrzeuge mit Dieselmotor sind die in Fig. 5 dargestellten Geräte zu verwenden (siehe 3.10.3.1). Ist ein Ausgleich der Durchflussschwankungen nicht möglich, so sind ein Wärmetauscher (3) und ein Temperaturregler erforderlich, um einen konstanten Durchfluss durch das Probenahme-Venturi-Rohr und somit die Proportionalität des Durchflusses durch die Entnahmesonde sicherzustellen.
3.10.4Ermittlung der Massenemissionen
 Der CO-, CO2-, NOx- und CH-Massenausstoß während der verschiedenen Testphasen der Fahrkurven I und II wird bestimmt, indem deren mittlere volumetrische Konzentrationen der in Beuteln gesammelten verdünnten Abgase gemessen werden.
 Der CH-Massenausstoß von Fahrzeugen mit Dieselmotor wird demgegenüber mit einem kontinuierlich registrierenden beheizten Flammen-lonisations-Detektor bestimmt. Die mittlere volumetrische Konzentration wird durch Integration über die Dauer der Testphasen ermittelt (siehe 3.1.3).
 Die kontinuierliche Messung der CO-, CO2-, und NOx-Konzentrationen des verdünnten Abgases können gleichermaßen zur Bestimmung des Massenausstoßes während der einzelnen Testphasen herangezogen werden, sofern der dabei ermittelte Massenausstoß von den in den Beuteln ermittelten Werten um nicht mehr als +/- 3% abweicht.
3.11Kalibrierverfahren für die Geräte
3.11.1Erstellung der Kalibrierkurve des Analysators
 Jeder normalerweise verwendete Messbereich muss nach 3.4.4.3 nach dem nachstehend festgelegten Verfahren kalibriert werden.
 Die Kalibrierkurve wird durch mindestens fünf Kalibrierpunkte festgelegt, die in möglichst gleichem Abstand anzuordnen sind. Die Nennkonzentration des Prüfgases der höchsten Konzentration muss mindestens 80% des Skalenendwertes betragen.
 Die Kalibrierkurve wird nach der Methode der "kleinsten Quadrate" berechnet. Ist der resultierende Grad des Polynoms größer als 3, so muss die Zahl der Kalibrierpunkte zumindest so groß wie der Grad dieses Polynoms plus 2 sein.
 Die Kalibrierkurve darf um nicht mehr als 2% vom Nennwert eines jeden Kalibriergases abweichen.
 Der Chemilumineszenz-Analysator muss in der Stellung "NOx" kalibriert werden.
 Es können auch andere Verfahren (Rechner, elektronische Messbereichsumschaltung usw.) angewendet werden, wenn dem Technischen Dienst zufrieden stellend nachgewiesen wird, dass sie eine gleichwertige Genauigkeit bieten.
3.11.1.1Verlauf der Kalibrierung
 Anhand des Verlaufs der Kalibrierkurve und der Kalibrierpunkte kann die einwandfreie Durchführung der Kalibrierung überprüft werden. Es sind die verschiedenen Kennwerte des Analysators anzugeben, insbesondere:
 -die Skaleneinteilung
 -die Empfindlichkeit
 -der Nullpunkt
 -der Zeitpunkt der Kalibrierung.
3.11.1.2Überprüfung der Kalibrierkurve
 Jeder normalerweise verwendete Messbereich muss vor jeder Analyse wie folgt überprüft werden:
 Die Kalbrierung wird mit einem Nullgas und einem Prüfgas überprüft, dessen Nennwert in etwa der verdünnten Abgaszusammensetzung entspricht.
 Beträgt für die beiden betreffenden Punkte die Differenz zwischen dem theoretischen Wert und dem bei der Überprüfung erzielten Wert nicht mehr als +/- 5% des Skalenwertes, so dürfen die Einstellkennwerte neu justiert werden. Andernfalls muss eine neue Kalibrierkurve nach 3.11.1 erstellt werden.
 Nach der Überprüfung werden das Nullgas und das gleiche Prüfgas für eine erneute Überprüfung verwendet. Die Analyse ist gültig, wenn die Differenz zwischen beiden Messungen weniger als 2% beträgt.
3.11.2Überprüfung der Wirksamkeit des Nox-Konverters
 Es ist die Wirksamkeit des Konverters für die Umwandlung von NO2 in NO zu überprüfen.
 Diese Überprüfung kann mit einem Ozonisator entsprechend dem Prüfungsaufbau nach Fig. 6 und dem nachstehend beschriebenen Verfahren durchgeführt werden.
 Der Analysator wird in dem am häufigsten verwendeten Messbereich nach den Anweisungen des Herstellers mit dem Nullgas und Kalibriergas (letzteres muss einen NO-Gehalt aufweisen, der etwa 80% des Skalenendwertes entspricht, die NO2-Konzentration im Gasgemisch darf nicht mehr als 5% der NO-Konzentration betragen) kalibriert. Der NOx-Analysator muss auf NO-Betrieb eingestellt werden, so dass das Kalibriergas nicht in den Konverter gelangt. Die angezeigte Konzentration ist aufzuzeichnen.
 Durch ein T-Verbindungsstück wird dem Gasstrom kontinuierlich Sauerstoff oder synthetische Luft zugeführt, bis die angezeigte Konzentration etwa 10% geringer ist als die angezeigte Kalibrierkonzentration.

Fig. 6

Schaltschema für NO2-NO-Konverterprüfung

Technische Zeichnung, Schaltschema für NO2 - NO Konverterprüfung
 Die angezeigte Konzentration (c) ist aufzuzeichnen. Während dieses ganzen Vorgangs muss der Ozonisator ausgeschaltet sein.
 Anschließend wird der Ozonisator eingeschaltet und so eingeregelt, dass die angezeigte NO-Konzentration auf 20% (Minimum 10%) der angegebenen Kalibrierkonzentration sinkt. Die angezeigte Konzentration (d) ist aufzuzeichnen.
 Der Analysator wird dann auf den Betriebszustand NOx geschaltet, und das Gasgemisch, bestehend aus NO, NO2, O2 und N2, strömt nur durch den Konverter. Die angezeigte Konzentration (a) ist aufzuzeichnen.
 Danach wird der Ozonisator ausgeschaltet. Das Gasgemisch strömt durch den Konverter in den Messteil. Die angezeigte Konzentration (b) ist aufzuzeichnen.
 Bei noch immer ausgeschaltetem Ozonisator wird auch die Zufuhr von Sauerstoff und synthetischer Luft unterbrochen. Der vom Analysator angezeigte NOx-Wert darf dann den Kalibrierwert um nicht mehr als 5% übersteigen.
 Der Wirkungsgrad ((eta)) des NO2-Konverters wird wie folgt berechnet:
  a-b 
 (eta) (%) = 1 +-----x 100
  c-d 
 Der so erhaltene Wert darf nicht kleiner als 95% sein. Der Wirkungsgrad ist mindestens einmal pro Woche zu überprüfen.
3.11.3Kalibrierung des Entnahmesytems mit konstantem Volumen (CVS-System)
 Das CVS-System wird mit einem Präzisionsdurchflussmesser und einem Durchflussregler kalibriert. Der Durchfluss im System wird bei verschiedenen Druckwerten gemessen, ebenso werden die Regelkennwerte des Systems ermittelt; danach wird das Verhältnis zwischen letzteren und den Durchflüssen ermittelt.
 Es können mehrere Typen von Durchflussmessern verwendet werden (z.B. kalibriertes Venturi-Rohr, Laminar-Durchflussmesser, kalibrierter Flügelraddurchflussmesser), vorausgesetzt, es handelt sich um ein dynamisches Messgerät, und die Vorschriften nach 3.11.3.1 werden erfüllt.
 In den folgenden Absätzen wird die Kalibrierung von PDP- und CFV-Entnahmegeräten mit Laminar-Durchflussmesser beschrieben. Die Genauigkeit der Laminar-Durchflussmesser ist ausreichend, um die Gültigkeit der Kalibrierung bei ausreichender Zahl von Messungen überprüfen zu können (Fig. 7).
3.11.3.1Kalibrierung der Verdrängerpumpe (PDP)
3.11.3.1.1Kalibrierverfahren
 Bei dem nachstehend festgelegten Kalibrierverfahren werden Geräte, Versuchsanordnung und verschiedene Kennwerte beschrieben, die für die Ermittlung des Durchsatzes der Pumpe im CVS-System gemessen werden müssen. Alle Kennwerte der Pumpe werden gleichzeitig mit den Kennwerten des Durchflussmessers gemessen, der mit der Pumpe in Reihe geschaltet ist. Danach kann die Kurve des berechneten Durchflusses (ausgedrückt in m3/min am Pumpeneinlass bei absolutem Druck und absoluter Temperatur) als Korrelationsfunktion aufgezeichnet werden, die einer bestimmten Kombination von Pumpenkennwerten entspricht. Die Lineargleichung, die das Verhältnis zwischen dem Pumpendurchsatz und der Korrelationsfunktion ausdrückt, wird sodann aufgestellt. Hat die Pumpe des CVS-Systems mehrere Übersetzungsverhältnisse, so muss jede verwendete Übersetzung kalibriert werden.
 Dieses Kalibrierverfahren beruht auf der Messung der absoluten Werte der Pumpen- und Durchflussmesskennwerte, die an jedem Punkt in Beziehung zum Durchfluss stehen. Drei Bedingungen müssen eingehalten werden, damit Genauigkeit und Vollständigkeit der Kalibrierkurve garantiert sind:
 -Die Pumpendrücke müssen an den Anschlussstellen der Pumpe selbst gemessen werden und nicht an den äußeren Rohrleitungen, die am Pumpenein- und -auslass angeschlossen sind. Die Druckanschlüsse am oberen und unteren Punkt der vorderen Antriebsplatte sind den tatsächlichen Drücken ausgesetzt, die im Pumpeninnenraum vorhanden sind und so die absoluten Druckdifferenzen widerspiegeln;
 -während des Kalibrierens muss eine konstante Temperatur aufrechterhalten werden. Der Laminar-Durchflussmesser ist gegen Schwankungen der Einlasstemperatur empfindlich, die eine Streuung der gemessenen Werte verursachen. Temperaturschwankungen von +/- 1 K sind zulässig, sofern sie allmählich innerhalb eines Zeitraumes von mehreren Minuten auftreten;
 -alle Anschlussrohrleitungen zwischen dem Durchflussmesser und der CVS-Pumpe müssen dicht sein.
 Bei der Prüfung zur Bestimmung der Abgasemissionen kann durch Messung dieser Pumpenkennwerte der Durchfluss aus der Kalibriergleichung berechnet werden.

Fig. 7

Schematische Darstellung einer Kallbriervorrichtung für CVS-Geräte

Schematische Darstellung einer Kalibriervorrichtung für CVS- Geräte
 Fig. 7 zeigt ein Beispiel für eine Kalibriervorrichtung. Änderungen sind zulässig, sofern sie vom Technischen Dienst als gleichwertig anerkannt werden. Bei Verwendung der in Fig. 7 beschriebenen Einrichtung müssen folgende Daten den angegebenen Genauigkeitstoleranzen genügen:
 Luftdruck (korrigiert) (PB)+/- 0,03kPa
 Umgebungstemperatur (T)+/- 0,3K
 Lufttemperatur am LFE-Eintritt (ETI)+/- 0,15K
 Unterdruck vor LFE (EPI)+/- 0,01kPa
 Druckabfall durch LFE-Düse (EDP)+/- 0,001kPa
 Lufttemperatur am Einlass der PDP-CVS-Pumpe (PTI)+/- 0,3K
 Lufttemperatur am Auslass der PDP-CVS-Pumpe (PTO)+/- 0,3K
 Unterdruck am Einlass der CVS-Pumpe (PPI)+/- 0,022kPa
 Druckhöhe am Auslass der CVS-Pumpe (PPO)+/- 0,022kPa
 Pumpendrehzahl während der Prüfung (n)+/- 1Umdrehung
 Dauer der Prüfung (t) (bei mind. 120 s)+/- 0,05s
 Ist der Aufbau nach Fig. 7 durchgeführt, so ist das Durchflussregelventil voll zu öffnen. Die PDP-CVS-Pumpe muss 20 Minuten in Betrieb sein, bevor die Kalibrierung beginnt.
 Das Durchflussregelventil wird teilweise geschlossen, damit der Unterdruck am Pumpeneinlass höher wird (ca. 1 kPa) und auf diese Weise mindestens eine Zahl von 6 Messpunkten für die gesamte Kalibrierung verfügbar ist. Das System muss sich innerhalb von drei Minuten stabilisieren, danach sind die Messungen zu wiederholen.
3.11.3.1.2Analyse der Ergebnisse
 Die Luftdurchflussmenge Qs an jedem Prüfpunkt wird nach den Angaben des Herstellers aus den Messwerten des Durchflussmessers in m3/min ermittelt (Normalbedingungen).
 Die Luftdurchflussmenge wird dann auf den Pumpendurchsatz Vo in m3 je Umdrehung bei absoluter Temperatur und absolutem Druck am Pumpeneinlass umgerechnet.
  Os Tp 101,33 
 Vo = x--------x-------- 
  n 273,2 Pp 
 hierbei bedeuten:
 Vo:Pumpendurchflussmenge bei Tp und Pp in m3/Umdrehung
 Qs:Luftdurchflussmenge bei 101,33 kPa und 273,2 K in m3/min
 Tp:Temperatur am Pumpeneinlass in K
 Pp:absoluter Druck am Pumpeneinlass in kPa
 n:Pumpendrehzahl in min-1
 Zur Kompensierung der gegenseitigen Beeinflussung der Druckschwankungen mit der Pumpendrehzahl und den Rückströmverlusten der Pumpe wird die Korrelationsfunktion (xo) zwischen der Pumpendrehzahl (n), der Druckdifferenz zwischen Ein- und Auslass der Pumpe und dem absoluten Druck am Pumpenauslass mit folgender Formel berechnet:
 Red. Anm.: Die Abbildung ist im BGBl. I Nr. 49 vom 18.10.1988 auf der Seite 2008 wiedergegeben.
 hierbei bedeuten:
 xo:Korrelationsfunktion
 (Delta)Pp:Druckdifferenz zwischen Pumpeneinlass und Pumpenauslass (kPa)
 Pe:absoluter Druck am Pumpenauslass (PPO+PB) (kPa)
 Mit der Methode der kleinsten Quadrate wird eine lineare Angleichung vorgenommen, um nachstehende Kalibriergleichungen zu erhalten
 Vo = Do - M(xo)
 n = A - B((Delta)Pp)
 Do, M, A und B sind Konstanten für die Steigung der Geraden und für die Achsabschnitte (Ordinaten).
 Hat das CVS-System mehrere Übersetzungen, so muss für jede Übersetzung eine Kalibrierung vorgenommen werden. Die für diese Übersetzung erzielten Kalibrierkurven müssen in etwa parallel sein, und die Ordinatenwerte Do müssen größer werden, wenn der Durchsatzbereich der Pumpe kleiner wird. Bei sorgfältiger Kalibrierung müssen die mit Hilfe der Gleichung berechneten Werte innerhalb von +/- 0,5% des gemessenen Wertes Vo liegen. Die Werte M sollten je nach Pumpe verschieden sein. Die Kalibrierung muss bei Inbetriebnahme der Pumpe und nach jeder größeren Wartung vorgenommen werden.
3.11.3.2Kalibrierung des Venturi-Rohres mit kritischer Strömung (CFV)
 Bei der Kalibrierung des CFV-Venturi-Rohres bezieht man sich auf die Durchflussgleichung für ein Venturi-Rohr mit kritischer Strömung:
 Red. Anm.: Die Abbildung ist im BGBl. I Nr. 49 vom 18.10.1988 auf der Seite 2008 wiedergegeben.
 dabei bedeuten:
 Qs:Durchflussmenge
 Kv:Kalibrierkoeffizient
 P:absoluter Druck in kPa
 T:absolute Temperatur in K
 Die Gasdurchflussmenge ist eine Funktion des Eintrittsdruckes und der Eintrittstemperatur.
 Das nachstehend beschriebene Kalibrierverfahren ermittelt den Wert des Kalibrierkoeffizienten bei gemessenen Werten für Druck, Temperatur und Luftdurchsatz.
 Bei der Kalibrierung der elektronischen Geräte des CFV-Venturi-Rohres ist das vom Hersteller empfohlene Verfahren anzuwenden.
 Bei den Messungen für die Kalibrierung des Durchflusses des Venturi-Rohres mit kritischer Strömung müssen die nachstehend genannten Parameter den angegebenen Genauigkeitstoleranzen genügen:
 Luftdruck (korrigiert) (PB)+/- 0,03kPa
 Lufttemperatur am LFE-Eintritt (ETI)+/- 0,15K
 Unterdruck von LFE (EPI)+/- 0,01kPa
 Druckabfall durch LFE-Düse (EDP)+/- 0,001kPa
 Luftdurchflussmenge (Qs)+/- 0,5%
 Unterdruck am CFV-Eintritt (PPI)+/- 0,02kPa
 Temperatur am Venturi-Rohr-Eintritt (Tv)+/- 0,2K
 Die Geräte sind entsprechend Fig. 7 aufzubauen und auf Dichtheit zu überprüfen. Jede undichte Stelle zwischen Durchflussmessgerät und Venturi-Rohr mit kritischer Strömung würde die Genauigkeit der Kalibrierung stark beeinträchtigen.
 Das Durchflussregelventil ist voll zu öffnen, das Gebläse ist einzuschalten und das System muss stabilisiert werden. Es sind die von allen Geräten angezeigten Werte aufzuzeichnen.
 Die Einstellung des Durchflussregelventils ist zu verändern, und es sind mindestens acht Messungen im kritischen Durchflussbereich des Venturi-Rohres durchzuführen:
 Die bei der Kalibrierung aufgezeichneten Messwerte sind für die nachstehenden Berechnungen zu verwenden. Die Luftdurchflussmenge Qs an jedem Messpunkt ist aus den Messwerten des Durchflussmessers nach dem vom Hersteller angegebenen Verfahren zu bestimmen.
 Es sind die Werte des Kalibrierkoeffizienten Kv für jeden Messpunkt zu berechnen:
 Red. Anm.: Die Abbildung ist im BGBl. I Nr. 49 vom 18.10.1988 auf der Seite 2009 wiedergegeben.
 dabei bedeuten:
 Qs:Durchflussmenge in m3/min bei 273,2 K und 101,33 kPa
 Tv:Temperatur am Eintritt des Venturi-Rohres in K
 Pv:absoluter Druck am Eintritt des Venturi-Rohres in kPa
 Es ist eine Kurve Kv in Abhängigkeit vom Druck am Eintritt des Venturi-Rohres aufzunehmen. Bei Schallgeschwindigkeit ist Kv fast konstant. Fällt der Druck (d. h. bei wachsendem Unterdruck), nimmt Kv oberhalb eines bestimmten Eingangs-Unterdrucks ab. Die hieraus resultierenden Veränderungen von Kv sind nicht zu berücksichtigen. Bei einer Mindestanzahl von 8 Messpunkten im kritischen Bereich sind der Mittelwert von Kv und die Standardabweichung zu berechnen. Beträgt die Standardabweichung des Mittelwertes von Kv mehr als 0,3%, so müssen Korrekturmaßnahmen getroffen werden.
3.11.4Überprüfung des Gesamtsystems
 Zur Überprüfung der Übereinstimmung mit den Vorschriften des Abschnitts 3 wird die Gesamtgenauigkeit des CVS-Entnahmesystems und der Analysengeräte ermittelt, indem eine bekannte Menge eines luftverunreinigenden Gases in das System eingeführt wird, wenn dieses wie für eine normale Prüfung in Betrieb ist; danach wird die Analyse durchgeführt und die Masse der Schadstoffe nach den Formeln der Anlage berechnet, wobei jedoch als Propandichte der Wert von 1,967 kg/m3 unter Normalbedingungen zugrunde gelegt wird. Nachstehend werden zwei ausreichend genaue Verfahren beschrieben.
3.11.4.1Die Messung eines konstanten Durchflusses eines reinen Gases (CO oder C3H8) ist mit einer Messblende für kritische Strömung durchzuführen.
 Durch eine kalibrierte Messblende für kritische Strömung wird eine bekannte Menge reinen Gases (CO oder C3H8) in das CVS-System eingeführt. Ist der Eintrittsdruck groß genug, so ist die von der Messblende eingestellte Durchflussmenge unabhängig vom Austrittsdruck der Messblende (Bedingungen für kritische Strömung). Übersteigen die festgestellten Abweichungen 5%, so ist die Ursache festzustellen und zu beseitigen. Das CVS-System wird wie für eine Prüfung der Abgasemissionen 5-10 Minuten lang betrieben. Die in einem Beutel aufgefangenen Gase werden mit einem normalen Gerät analysiert und die erzielten Ergebnisse mit der bereits bekannten Konzentration der Gasproben verglichen.
3.11.4.2Überprüfung des CVS-Systems durch gravimetrische Bestimmung eines reinen Gases (CO oder C3H8).
 Die Überprüfung des CVS-Systems mit dem gravimetrischen Verfahren ist wie folgt durchzuführen:
 Es ist eine kleine mit Kohlenmonoxid oder Propan gefüllte Flasche zu verwenden, deren Masse auf +/- 0,01 g zu ermitteln ist. Danach wird das CVS-System 5-10 Minuten lang wie für eine normale Prüfung zur Bestimmung der Abgasemissionen betrieben, wobei CO oder Propan in das System eingeführt wird. Die eingeführte Menge reinen Gases wird durch Messung der Massendifferenz der Flasche ermittelt. Danach werden die in einem normalerweise für die Abgasanalyse verwendeten Beutel aufgefangenen Gase analysiert. Die Ergebnisse werden sodann mit den zuvor berechneten Konzentrationswerten verglichen.
3.12Kalibrierung der Messkammer und Berechnung der Verdunstungsemissionen
3.12.1Kalibrierung der gasdichten Kammer zur Ermittlung der Verdunstungsemissionen
 Der Vorgang der Kalibrierung besteht aus drei Abschnitten:
 -Bestimmung des Kammervolumens
 -Bestimmung der Hintergrundkonzentrationen in der Kammer
 -Prüfung der Kammer auf Dichtheit
3.12.1.1Bestimmung des Kammervolumens
 Vor der Inbetriebnahme muss das Kammervolumen wie folgt bestimmt werden:
 -Sorgfältiges Ausmessen der inneren Länge, Weite und Höhe der Kammer (unter Beachtung der Unregelmäßigkeiten) zur Berechnung des inneren Volumens.
 -Überprüfung des Kammervolumens nach 3.12.1.3. Falls die daraus berechnete Propanmasse nicht mit der Genauigkeit von mindestens 2% mit der zudosierten Masse übereinstimmt, ist das Kammervolumen zu korrigieren.
3.12.1.2Bestimmung der Hintergrundkonzentration in der Kammer
 Vor der Inbetriebnahme und danach mindestens einmal jährlich sowie nach jeder Maßnahme, die die Stabilität der Hintergrundkonzentration beeinflussen könnte, ist wie folgt zu verfahren:
 Die CH-Messungen sind mit dem in Abschnitt 3 spezifizierten FID durchzuführen.
 Durchlüften der Kammer mit Umgebungsluft, bis sich eine konstante CH-Konzentration eingestellt hat.
 Inbetriebnahme der (des) für die Durchmischung des Kammervolumens erforderlichen Gebläse(s).
 Verschließen der Kammer. Messung und Aufzeichnung der Temperatur, des Drucks und der CH-Konzentration in der Kammer. Dies sind die Ausgangswerte für die Berechnung der Hintergrundkonzentration.
 Der Kammerinhalt soll 4 Stunden fortlaufend ohne Entnahme eines Probengasstromes durchmischt werden.
 Wiederholung der Messungen. Dies sind die Endwerte für die Berechnung der Hintergrundkonzentration der Messkammer.
 Die Differenz beider Werte muss kleiner als 0,4 g sein. Liegen die Werte darüber, müssen die Störeinflüsse beseitigt werden.
3.12.1.3Prüfung der Kammer auf Dichtheit
 Vor der Inbetriebnahme der Kammer und danach mindestens einmal monatlich muss die Kammer wie folgt auf Dichtheit überprüft werden:
 Durchlüften der Kammer mit Umgebungsluft, bis sich eine konstante CH-Konzentration in der Kammer eingestellt hat.
 Inbetriebnahme der (des) für die Durchmischung des Kammervolumens vorgesehenen Gebläse(s).
 Verschließen der Kammer, Messung und Aufzeichnung der Werte für die Temperatur, den Druck und die CH-Konzentration in der Kammer. Dies sind die Eingangswerte für die Rechnung zur Kammerkalibrierung.
 Einbringen einer auf mindestens 0,5% genau bestimmten Menge reinen Propans. Die Propanmenge kann durch Volumenstrommessung oder durch Wägung ermittelt werden.
 Nach mindestens 5 Minuten Durchmischung werden CH-Konzentration, Temperatur und Druck in der Kammer gemessen und aufgezeichnet. Dies sind die Endwerte für die Rechnung zur Kammerkalibrierung und gleichzeitig die Ausgangswerte für die Rechnungen zur Prüfung der Dichtheit der Kammer.
 Der Kammerinhalt soll 4 Stunden ohne Entnahme eines Probengasstromes durchmischt werden.
 Messung und Aufzeichnung der Werte für die Temperatur, den Druck und die CH-Konzentration in der Kammer. Dies sind die Endwerte für die Rechnung zur Prüfung der Dichtheit der Kammer.
 Die berechnete Endmenge darf um nicht mehr als 4% von der berechneten Anfangsmenge abweichen.
3.12.2Berechnung der Verdunstungsemissionen
3.12.2.1Kalibrierung
 Mit dem in 3.12.1 beschriebenen Verfahren lässt sich die zeitliche Änderung der Kohlenwasserstoffmenge in der Prüfkammer wie folgt berechnen:
 Red. Anm.: Die Abbildung ist im BGBl. I Nr. 49 vom 18.10.1988 auf der Seite 2011 wiedergegeben.
 dabei bedeuten:
 MCH:zeitliche Änderung der Kohlenwasserstoffmenge in der Prüfkammer in g
 CCH:gemessene Kohlenwasserstoffkonzentration in der Prüfkammer in ppm C1-Äquivalente
 i:Eingangswert
 f:Endwert
 P:Druck in kPa
 T:Temperatur in der Kammer in K
 V:Kammervolumen in m3
3.12.2.2Berechnung der Verdunstungsemissionen nach 3.6
 Die in 3.6.2.2 und 3.6.2.4 beschriebene Prüfung der Tankatmungsverluste und der Verdunstungsemissionen beim Heißabstellen ermittelt die emittierte Kohlenwasserstoffmenge mit Hilfe folgender Gleichung:
 Red. Anm.: Die Abbildung ist im BGBl. I Nr. 49 vom 18.10.1988 auf der Seite 2011 wiedergegeben.
 dabei bedeuten:
 MCH:zeitliche Änderung der Kohlenwasserstoffmenge in der Prüfkammer in g
 CCH:gemessene Kohlenwasserstoffkonzentration in der Prüfkammer in ppm C1-Äquivalente
 V:Kammervolumen abzüglich des Fahrzeugvolumens (geöffnete Fenster, geöffneter Kofferraum). Wurde das Fahrzeugvolumen nicht bestimmt, ist ein Volumen 1,42 m3 zu verwenden.
 k:1,2 (12+H/C)
  H/C-Verhältnis der Kohlenwasserstoffe für Tankatmungsverluste= 2,33
  H/C-Verhältnis der Kohlenwasserstoffe für Heißabstellphase= 2,20
 Die gesamte Verdunstungsemission in g/Test ergibt sich durch Addition der
 -Tankatmungsverluste
 -Emissionen während der Heißabstellphase
 -Emissionen während des Fahrzeugbetriebes.
*) Amtl. Anm.:

Die Anforderungen werden im Verkehrsblatt veröffentlicht.