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Anlage 23 KWahlO
Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Anhangteil

Titel: Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: KWahlO
Gliederungs-Nr.: 1112
Normtyp: Gesetz

Anlage 23 KWahlO – Schnellmeldung an den Wahlleiter

Zu § 53 Absatz 2 Satz 1, §§ 70, 75a, 75f KWahlO

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