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Anlage 22a ThürKWO
Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO)
Landesrecht Thüringen

Anhangteil

Titel: Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürKWO
Gliederungs-Nr.: 2021-2
Normtyp: Gesetz

Anlage 22a ThürKWO – Anlage 22a (1)

Folgeblatt zur Anlage zur Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses

Berechnung der Sitzverteilung bei Listenverbindungen

7.
Bei Listenverbindungen von Wahlvorschlägen ist folgende weitere Berechnung zur Ermittlung der Sitzverteilung auf die einzelnen Wahlvorschläge anhand des Einlegeblattes vorzunehmen:

 Wahlvorschlag Stimmenzahl  Sitzzahl  ganze ZahlZahlen-
bruchteil
7.1  x    
  ________________________=  
  Gesamtstimmenzahl   
 
 Wahlvorschlag Stimmenzahl Sitzzahl ganze ZahlZahlen-
bruchteil
7.2  x    
  ________________________=  
  Gesamtstimmenzahl   
 
 WahlvorschlagStimmenzahl Sitzzahl ganze ZahlZahlen-
bruchteil
7.3  x    
  ________________________=  
  Gesamtstimmenzahl   
 
 WahlvorschlagStimmenzahl Sitzzahl ganze ZahlZahlen-
bruchteil
7.4  x    
  ________________________=  
  Gesamtstimmenzahl   
 
 WahlvorschlagStimmenzahl Sitzzahl ganze ZahlZahlen-
bruchteil
7.5  x    
  ________________________=  
  Gesamtstimmenzahl   
 
 WahlvorschlagStimmenzahl Sitzzahl ganze ZahlZahlen-
bruchteil
7.6  x    
  ________________________=  
  Gesamtstimmenzahl   
 
 WahlvorschlagStimmenzahl Sitzzahl ganze ZahlZahlen-
bruchteil
7.7  x    
  ________________________   
  Gesamtstimmenzahl   
 
 
8.1Jeder Wahlvorschlag enthält zunächst die für ihn als ganze Zahl errechneten Sitze:


8.1.1
Wahlvorschlag

erhält
ganze Zahl

Sitze;


8.1.2
Wahlvorschlag

erhält
ganze Zahl

Sitze;


8.1.3
Wahlvorschlag

erhält
ganze Zahl

Sitze;


8.1.4
Wahlvorschlag

erhält
ganze Zahl

Sitze;


8.1.5
Wahlvorschlag

erhält
ganze Zahl

Sitze;


8.1.6
Wahlvorschlag

erhält
ganze Zahl

Sitze;


8.1.7
Wahlvorschlag

erhält
ganze Zahl

Sitze;
  Summe _____________________ 
    
    
  Sitzzahl 3.  
8.2Von den insgesamt zu verteilenden  Sitzen sind jetzt Sitze
 zugeteilt, es sind dann noch  Restmandate zu vergeben.
    

Nur bei Vergabe von Restmandaten:

8.3
Die Restmandate werden nach Größe der in Abschnitt 7 ermittelten Zahlenbruchteile zugeteilt.
Es erhalten danach je einen weiteren Sitz:


8.3.1
 mit einem Zahlenbruchteil von-,

8.3.2
 mit einem Zahlenbruchteil von-,

8.3.3
 mit einem Zahlenbruchteil von-,

8.3.4
 mit einem Zahlenbruchteil von-,

8.3.5
 mit einem Zahlenbruchteil von-,

Nur bei gleichen Zahlenbruchteilen für den letzten Sitz:

8.4
Die für die Zuteilung des letzten Sitzes in Betracht kommenden Wahlvorschläge der
[__________________________] und der [__________________________]
haben gleiche Zahlenbruchteile. Das von der oder dem Vorsitzenden gezogene Los ist auf den Wahlvorschlag der
[__________________________] gefallen; er erhält somit den letzten Sitz.

  Sitzzahl  
8.5Die insgesamt  Sitze werden somit wie folgt verteilt:
 
 WahlvorschlagSitze Sitze   
8.5.1  + = Sitze;
        
 WahlvorschlagSitze Sitze   
8.5.2  + = Sitze;
        
 Wahlvorschlag Sitze Sitze   
8.5.3  + = Sitze;
        
 WahlvorschlagSitze Sitze   
8.5.4  + = Sitze;
        
 WahlvorschlagSitze Sitze   
8.5.5  + = Sitze;
        
 WahlvorschlagSitze Sitze   
8.5.6  + = Sitze;
        
 Wahlvorschlag Sitze Sitze   
8.5.7  + = Sitze;
        

Nur bei absoluten Mehrheiten:

9.1
Der Wahlvorschlag [_____________________] hat mehr als die Hälfte der Gesamtstimmenzahl erhalten. Ihm sind dafür [______] Sitze zugeteilt worden.

9.2
Das sind mehr als die Hälfte der insgesamt zu vergebenden Sitze

[_] Ja; die Sitzzuteilung ist damit abgeschlossen;

[_] Nein; weiter mit 9.3

9.3
Das sind weniger als die Hälfte der insgesamt zu vergebenden Sitze. Die zu 8.3 bis 8.5 getroffenen Feststellungen sind daher zu korrigieren, an das Ergebnis zu 8.2 schließt sich folgendes Verfahren an:

  Sitze Wahlvorschlag
9.3.1Von den  Restmandaten erhält der Wahlvorschlag 
 einen weiteren Sitz.

9.3.2
Für die jetzt noch zu verteilenden [________] Restmandate ist die Größe der in Abschnitt 7 ermittelten Zahlenbruchteile maßgebend. Es erhalten danach je einen weiteren Sitz:


9.3.2.1
 mit einem Zahlenbruchteil von-,

9.3.2.2
 mit einem Zahlenbruchteil von-,

9.3.2.3
 mit einem Zahlenbruchteil von-,

9.3.2.4
 mit einem Zahlenbruchteil von-,

9.3.2.5
 mit einem Zahlenbruchteil von-,

Nur bei gleichen Zahlenbruchteilen für den letzten Sitz:

9.3.3
Die für die Zuteilung des letzten Sitzes in Betracht kommenden Wahlvorschläge der
[__________________________] und der [__________________________]
haben gleiche Zahlenbruchteile. Das von der oder dem Vorsitzenden gezogene Los ist auf den Wahlvorschlag der
[__________________________] gefallen; er erhält somit den letzten Sitz.

  Sitzzahl  
9.4Die insgesamt  Sitze werden somit wie folgt verteilt:
 
 WahlvorschlagSitze Sitze   
9.4.1  + = Sitze;
        
 WahlvorschlagSitze Sitze   
9.4.2  + = Sitze;
        
 Wahlvorschlag Sitze Sitze   
9.4.3  + = Sitze;
        
 WahlvorschlagSitze Sitze   
9.4.4  + = Sitze;
        
 WahlvorschlagSitze Sitze   
9.4.5  + = Sitze;
        
 WahlvorschlagSitze Sitze   
9.4.6  + = Sitze;
        
 Wahlvorschlag Sitze Sitze   
9.4.7  + = Sitze;
        
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 7. März 2009 durch § 55 Absatz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65). Zur weiteren Anwendung s. § 55 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65).