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Anlage 22 ThürKWO
Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO)
Landesrecht Thüringen

Anhangteil

Titel: Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürKWO
Gliederungs-Nr.: 2021-2
Normtyp: Gesetz

Anlage 22 ThürKWO – Anlage 22
(§ 48 Abs. 6 ThürKWO) (1)

Anlage zur Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses
Berechnung der Sitzverteilung
nach § 22 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG)

 [_]  Gemeinderatsmitglieder-/Stadtratsmitgliederwahl 
 [_]  Kreistagsmitgliederwahlam ...

1.
Wahlergebnis

1.1

Zahl der gültigen Stimmabgaben insgesamt[_________]
Zahl der gültigen Stimmen insgesamt[_________]

1.2
Von den insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf:

1.2.1Wahlvorschlag 1
Stimmen, das sind    %;
1.2.2Wahlvorschlag 2
Stimmen, das sind    %;
1.2.3Wahlvorschlag 3
Stimmen, das sind    %;
1.2.4Wahlvorschlag 4
Stimmen, das sind    %;
1.2.5Wahlvorschlag 5
Stimmen, das sind    %;
1.2.6Wahlvorschlag 6
Stimmen, das sind    %;
1.2.7Wahlvorschlag 7
Stimmen, das sind    %;
1.2.8Wahlvorschlag 8
Stimmen, das sind    %;
1.2.9Wahlvorschlag 9
Stimmen, das sind    %;
1.2.10Wahlvorschlag 10
Stimmen, das sind    %;
1.2.11Wahlvorschlag 11
Stimmen, das sind    %;
1.2.12Wahlvorschlag 12
Stimmen, das sind    %;

2.1
An der Sitzverteilung nehmen die Wahlvorschläge teil, die mindestens 5 % der gültigen Stimmen erreicht haben, das sind die

2.1.1mit Stimmen
;
2.1.2mit Stimmen
;
2.1.3mit Stimmen
;
2.1.4mit Stimmen
;
2.1.5mit Stimmen
;
2.1.6mit Stimmen
;
2.1.7mit Stimmen
 
    
 Summe___________ 
2.2Die Gesamtstimmenzahl aller an der Sitzverteilung teilnehmenden Wahlvorschläge (2.1.-2.1.7) beträgtStimmen
 
    
3Es sind insgesamt Sitze zu vergeben.
    

4.
Bildung der mathematischen Proportion für die an der Sitzverteilung teilnehmenden Wahlvorschläge (2.1): (1)

Die Formel für die Berechnung der mathematischen Proportion lautet:
Zahl der von der Partei oder Wählergruppe erreichten Stimmen, multipliziert mit der Zahl der insgesamt zu vergebenden Sitze, dividiert durch die Gesamtstimmenzahl aller an der Sitzverteilung teilnehmenden Wahlvorschläge.
Das Ergebnis zerfällt in eine ganze Zahl (links vom Komma) und einen Zahlenbruchteil (rechts vom Komma).

 Wahlvorschlag 2.1.1Stimmenzahl 2.1.1 Sitzzahl 3. ganze ZahlZahlen-
bruchteil
4.1  x    
  ________________________=  
  Gesamtstimmenzahl 2.2   
 
 Wahlvorschlag 2.1.2Stimmenzahl 2.1.2 Sitzzahl 3. ganze ZahlZahlen-
bruchteil
4.2  x    
  ________________________=  
  Gesamtstimmenzahl 2.2   
 
 Wahlvorschlag 2.1.3Stimmenzahl 2.1.3 Sitzzahl 3. ganze ZahlZahlen-
bruchteil
4.3  x    
  ________________________=  
  Gesamtstimmenzahl 2.2   
 
 Wahlvorschlag 2.1.4Stimmenzahl 2.1.4 Sitzzahl 3. ganze ZahlZahlen-
bruchteil
4.4  x    
  ________________________=  
  Gesamtstimmenzahl 2.2   
 
 Wahlvorschlag 2.1.5Stimmenzahl 2.1.5 Sitzzahl 3. ganze ZahlZahlen-
bruchteil
4.5  x    
  ________________________=  
  Gesamtstimmenzahl 2.2   
 
 Wahlvorschlag 2.1.6Stimmenzahl 2.1.6 Sitzzahl 3. ganze ZahlZahlen-
bruchteil
4.6  x    
  ________________________=  
  Gesamtstimmenzahl 2.2   
 
 Wahlvorschlag 2.1.7Stimmenzahl 2.1.7 Sitzzahl 3. ganze ZahlZahlen-
bruchteil
4.7  x    
  ________________________   
  Gesamtstimmenzahl 2.2   
 
 
5.1Jeder Wahlvorschlag enthält zunächst die für ihn als ganze Zahl errechneten Sitze:


5.1.1
Wahlvorschlag 2.1.1/4.1

erhält
ganze Zahl 4.1

Sitze;


5.1.2
Wahlvorschlag 2.1.2/4.2

erhält
ganze Zahl 4.2

Sitze;


5.1.3
Wahlvorschlag 2.1.3/4.3

erhält
ganze Zahl 4.3

Sitze;


5.1.4
Wahlvorschlag 2.1.4/4.4

erhält
ganze Zahl 4.4

Sitze;


5.1.5
Wahlvorschlag 2.1.5/4.5

erhält
ganze Zahl 4.5

Sitze;


5.1.6
Wahlvorschlag 2.1.6/4.6

erhält
ganze Zahl 4.6

Sitze;


5.1.7
Wahlvorschlag 2.1.7/4.7

erhält
ganze Zahl 4.7

Sitze;
  Summe _____________________ 
    
    
  Sitzzahl 3.  
5.2Von den insgesamt zu verteilenden  Sitzen sind jetzt (5.1.1-5.1.7)Sitze
 zugeteilt, es sind dann noch  Restmandate zu vergeben. 
    

Nur bei Vergabe von Restmandaten:

5.3
Die Restmandate werden nach der Größe der in Abschnitt 4 ermittelten Zahlenbruchteile zugeteilt.
Es erhalten danach je einen weiteren Sitz:


5.3.1
 mit einem Zahlenbruchteil von-,

5.3.2
 mit einem Zahlenbruchteil von-,

5.3.3
 mit einem Zahlenbruchteil von-,

5.3.4
 mit einem Zahlenbruchteil von-,

5.3.5
 mit einem Zahlenbruchteil von-,

Nur bei gleichen Zahlenbruchteilen für den letzten Sitz:

5.4
Die für die Zuteilung des letzten Sitzes in Betracht kommenden Wahlvorschläge der
[__________________________] und der [__________________________]
haben gleiche Zahlenbruchteile. Das von der oder dem Vorsitzenden gezogene Los ist auf den Wahlvorschlag der
[__________________________] gefallen; er erhält somit den letzten Sitz.

  Sitzzahl 3. 
5.5Die insgesamt  Sitze werden somit wie folgt verteilt:
 
 Wahlvorschlag 2.1.1Sitze 5.1.1 Sitze 5.3/5.4   
5.5.1  + = Sitze;
        
 Wahlvorschlag 2.1.2Sitze 5.1.2 Sitze 5.3/5.4   
5.5.2  + = Sitze;
        
 Wahlvorschlag 2.1.3Sitze 5.1.3 Sitze 5.3/5.4   
5.5.3  + = Sitze;
        
 Wahlvorschlag 2.1.4Sitze 5.1.4 Sitze 5.3/5.4   
5.5.4  + = Sitze;
        
 Wahlvorschlag 2.1.5Sitze 5.1.5 Sitze 5.3/5.4   
5.5.5  + = Sitze;
        
 Wahlvorschlag 2.1.6Sitze 5.1.6 Sitze 5.3/5.4   
5.5.6  + = Sitze;
        
 Wahlvorschlag 2.1.7Sitze 5.1.7 Sitze 5.3/5.4   
5.5.7  + = Sitze;
        

Nur bei absoluten Mehrheiten:

6.1
Der Wahlvorschlag [__________________________] hat mehr als die Hälfte der Gesamtstimmenzahl nach 2.2 erhalten. Ihm sind dafür insgesamt

Sitze 5.5 
 Sitze zugeteilt worden.

6.2
Das sind mehr als die Hälfte der insgesamt nach 3. zu vergebenden Sitze

[_] Ja; die Sitzzuteilung ist damit abgeschlossen.

[_] Nein; weiter mit 6.3

6.3
Das sind weniger als die Hälfte der insgesamt nach 3. zu vergebenden Sitze. Die zu 5.3 bis 5.5 getroffenen Feststellungen sind daher zu korrigieren, an das Ergebnis zu 5.2 schließt sich deshalb folgendes Verfahren an:

  Sitze 5.2 Wahlvorschlag 6.1
6.3.1Von den  Restmandaten erhält der Wahlvorschlag 
 einen weiteren Sitz.
  
  5.2 minus 1 Sitz 
6.3.2Für die jetzt noch zu verteilenden  Restmandate ist die
 Größe der in Abschnitt 4 ermittelten Zahlenbruchteile maßgebend. Es erhalten danach je einen weiteren Sitz:

6.3.2.1
 mit einem Zahlenbruchteil von-,

6.3.2.2
 mit einem Zahlenbruchteil von-,

6.3.2.3
 mit einem Zahlenbruchteil von-,

6.3.2.4
 mit einem Zahlenbruchteil von-,

6.3.2.5
 mit einem Zahlenbruchteil von-,

Nur bei gleichen Zahlenbruchteilen für den letzten Sitz:

6.3.3
Die für die Zuteilung des letzten Sitzes in Betracht kommenden Wahlvorschläge der
[__________________________] und der [__________________________]
haben gleiche Zahlenbruchteile. Das von der oder dem Vorsitzenden gezogene Los ist auf den Wahlvorschlag der
[__________________________] gefallen; er erhält somit den letzten Sitz.

  Sitzzahl 3. 
6.4Die insgesamt  Sitze werden somit wie folgt verteilt:
 
 Wahlvorschlag 2.1.1Sitze 5.1.1 Sitze 6.3.1/6.3.2/6.3.3   
6.4.1  + = Sitze;
        
 Wahlvorschlag 2.1.2Sitze 5.1.2 Sitze 6.3.1/6.3.2/6.3.3   
6.4.2  + = Sitze;
        
 Wahlvorschlag 2.1.3Sitze 5.1.3 Sitze 6.3.1/6.3.2/6.3.3   
6.4.3  + = Sitze;
        
 Wahlvorschlag 2.1.4Sitze 5.1.4 Sitze 6.3.1/6.3.2/6.3.3   
6.4.4  + = Sitze;
        
 Wahlvorschlag 2.1.5Sitze 5.1.5 Sitze 6.3.1/6.3.2/6.3.3   
6.4.5  + = Sitze;
        
 Wahlvorschlag 2.1.6Sitze 5.1.6 Sitze 6.3.1/6.3.2/6.3.3   
6.4.6  + = Sitze;
        
 Wahlvorschlag 2.1.7Sitze 5.1.7 Sitze 6.3.1/6.3.2/6.3.3   
6.4.7  + = Sitze;
        
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 7. März 2009 durch § 55 Absatz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65). Zur weiteren Anwendung s. § 55 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65).
(1) Amtl. Anm.:
Bei den nachfolgenden Berechnungen (4. bis 6.4 einschließlich) sind Listenverbindungen von Wahlvorschlägen wie ein Wahlvorschlag zu behandeln.