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Anlage 22 KWahlO
Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Anhangteil

Titel: Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: KWahlO
Gliederungs-Nr.: 1112
Normtyp: Gesetz

Anlage 22 KWahlO – Empfangsbescheinigung durch den Wahlvorstand des Stimmbezirks

Zu § 58 Absatz 6 Satz 2, §§ 70, 75a, 75f

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