Anlage 1 ZVV
Verordnung über die zentrale Vergabe von Studienplätzen durch die Stiftung für Hochschulzulassung (Zentrale Vergabeverordnung - ZVV)
Verordnung über die zentrale Vergabe von Studienplätzen durch die Stiftung für Hochschulzulassung (Zentrale Vergabeverordnung - ZVV)
Landesrecht Brandenburg
Anhangteil
Anlage 1 ZVV – In das zentrale Vergabeverfahren einbezogene Studiengänge
(zu § 1 Satz 2)
Studiengänge ohne Fachhochschulstudiengänge mit dem Abschluss Diplom oder Staatsexamen (ohne Lehrämter):
Medizin
Pharmazie
Tiermedizin
Zahnmedizin