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Anlage 1 TÄHAV
Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: TÄHAV
Gliederungs-Nr.: 2121-50-1-15
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 1 TÄHAV – Verschreibung eines Fütterungsarzneimittels
(Hersteller mit Sitz in Deutschland)

Anlage 1
(zu § 7)

Vom Tierarzt auszufüllen
1Name und Anschrift des Tierarztes2Datum
  (Gültigkeit: 3 Wochen)
3Name und Anschrift des Fütterungsarzneimittel-Herstellers
4Name und Anschrift des Tierhalters
5Kreis
6Tierart und Identität der Tiere

7Tierzahl8Durchschnittliches Gewicht der Tiere
9Indikation10Behandlungsdauer (Tage)
  11Wartezeit (Tage)
12Bezeichnung des Fütterungsarzneimittels (fakultativ)
13Menge
14Bezeichnung der Arzneimittel-Vormischung und verantwortlicher pharmazeutischer Unternehmer
15Menge
16Bezeichnung des Mischfuttermittels
17Menge
18Prozentsatz, zu dem das Fütterungsarzneimittel die tägliche Futterration, bei Wiederkäuern ggf. den täglichen Bedarf an Ergänzungsfuttermitteln, zu decken bestimmt ist:
  ........................ %
19Anleitung für die Verwendung (z. B. Beginn, Ende, Gegenanzeigen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Mitteln)
20Anschrift der für den Tierhalter zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörde
21Eigenhändige Unterschrift des Tierarztes:
  .....................................................................
Vom Hersteller auszufüllen
22Hergestellt am

23Ausgeliefert am24Haltbar bis
25Name der sachkundigen Person, die das Fütterungsarzneimittel freigegeben hat
26Chargen-Nr.
27Ordnungsgemäße Ausführung wird bestätigt.

Eigenhändige Unterschrift des Herstellers:...................................................................
Hinweis für den Tierarzt:Original und 1. Durchschrift an Hersteller, 2. Durchschrift verbleibt beim Tierarzt.
Hinweis für den Hersteller:Original verbleibt beim Hersteller, Durchschrift mit Fütterungsarzneimittel an Tierhalter.