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Anlage 1 SächsJAPO
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen (SächsJAPO)
Landesrecht Sachsen

Anhangteil

Titel: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen (SächsJAPO)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsJAPO
Gliederungs-Nr.: 305-1.1/2
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 1 SächsJAPO – Vergütung für die Mitwirkung an den juristischen Prüfungen (1)

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 9. Oktober 2021 durch § 67 Satz 2 der Verordnung vom 13. September 2021 (SächsGVBl. S. 1124)

Anlage
(zu § 4 Absatz 6)

  1. 1.

    Begriffsbestimmungen

    Begutachtung ist die Überprüfung der Aufgabenentwürfe und Lösungshinweise auf inhaltliche und sachliche Schlüssigkeit und Vollständigkeit sowie die Erarbeitung einer Empfehlung mit Hinweisen zur Klausurauswahl für das Landesjustizprüfungsamt oder den Prüfungsausschuss.

  2. 2.

    Staatliche Pflichtfachprüfung

    Die Vergütung der Mitwirkung an der staatlichen Pflichtfachprüfung beträgt für die

    1. a)

      Erstellung einer Prüfungsaufgabe mit Lösungshinweis 329 Euro,

    2. b)

      Begutachtung einer Prüfungsaufgabe 82,50 Euro,

    3. c)

      inhaltliche und redaktionelle Überarbeitung einer Prüfungsaufgabe einschließlich des Lösungshinweises bis zu 50 Prozent der Vergütungssätze nach Buchstabe a,

    4. d)

      Bewertung von Prüfungsarbeiten als Erst- oder Zweitkorrektor oder im Stichentscheid 14 Euro,

    5. e)

      Abnahme von mündlichen Prüfungen je Prüfungsteilnehmer 23,50 Euro,

    6. f)

      Stellungnahmen in Widerspruchs- und Klageverfahren 14 Euro.

  3. 3.

    Zweite Juristische Staatsprüfung

    Die Vergütung der Mitwirkung an der Zweiten Juristischen Staatsprüfung beträgt für die

    1. a)

      Erstellung einer Prüfungsaufgabe mit Lösungshinweis 419 Euro,

    2. b)

      Erstellung eines Aktenvortrages mit Lösungshinweis 85 Euro,

    3. c)

      Begutachtung einer Prüfungsaufgabe 165 Euro,

    4. d)

      inhaltliche und redaktionelle Überarbeitung einer Prüfungsaufgabe oder eines Aktenvortrages einschließlich des Lösungshinweises bis zu 50 Prozent der Vergütungssätze nach Buchstabe a für eine Prüfungsaufgabe und nach Buchstabe b für einen Aktenvortrag,

    5. e)

      Bewertung von Prüfungsarbeiten als Erst- oder Zweitkorrektor oder im Stichentscheid 16,50 Euro,

    6. f)

      Abnahme von mündlichen Prüfungen je Prüfungsteilnehmer 33 Euro,

    7. g)

      Stellungnahmen in Widerspruchs- und Klageverfahren 16,50 Euro.

  4. 4.

    Hilfstätigkeiten

    Die Vergütung von Hilfstätigkeiten bei den juristischen Prüfungen beträgt für die

    1. a)

      Prüfungsaufsicht je Zeitstunde 5,50 Euro,

    2. b)

      Prüfungsaushilfen je Prüfungstag 10 Euro.

  5. 5.

    Sonstige Bestimmungen

    1. a)

      Durch die Vergütungen werden alle mit der Tätigkeit verbundenen allgemeinen Aufwendungen abgegolten.

    2. b)

      Die zur Wahrnehmung der Tätigkeiten notwendigen Reisen werden als Dienstreisen in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Sächsischen Reisekostengesetzes entschädigt.