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Anlage 1 LFischG
Fischereigesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesfischereigesetz - LFischG)
Landesrecht Schleswig-Holstein

Anhangteil

Titel: Fischereigesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesfischereigesetz - LFischG)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Amtliche Abkürzung: LFischG
Gliederungs-Nr.: 793-4
Normtyp: Gesetz

Anlage 1 LFischG – Anlage

(zu § 1 Abs. 2)

GewässerbezeichnungAusgangspunkt des Küstengewässers
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Eiderflussabwärts der Schleuse Nordfeld
Störflussabwärts der Straßenbrücke im Zuge der B 77 in Itzehoe
Krückauflussabwärts der ehemaligen Wassermühle Piening am Mühlendamm in Elmshorn
Pinnauflussabwärts der Straßenbrücke im Zuge der B 431 in Uetersen
TraveVerbindungslinie der Köpfe der Süderinnenmole und Norderaußenmole
ElbeLandesgrenze zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg bei Wedel