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Anlage 1 GO LT 2015
Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg
Landesrecht Brandenburg

Anhangteil

Titel: Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg
Normgeber: Brandenburg
Redaktionelle Abkürzung: GO LT 2015,BB
Gliederungs-Nr.: 1100-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 1 GO LT 2015 – Festlegung der Rededauer während der Plenarsitzung des Landtages Brandenburg

RedezeitSPDCDUDIE LINKEAfDBÜNDNIS 90/DIE GRÜNENLRegGesamt
133333318
255555530
31398551353
4191311751974
5241714962494
629211711729114
Weitere Vereinbarungen: 
-Aktuelle Stunde:Redezeit 2; 5 Min. Bonus für Einbringende *)
-Gesetzentwürfe, Anträge und Große Anfragen:3 bzw. 5 Min. Bonus für Einbringende *)
-Regierungserklärungen:Debatte mit gleichen Zeiten für jede Fraktion
-Haushaltsgesetz:Debatte wird gesondert geregelt
-Berichte und Unterrichtungen der Landesregierung:Debatte auf Antrag

Als angemessene Rededauer stehen einer Gruppe von drei Mitgliedern des Landtages in der Regel 30 Minuten, einer Gruppe von vier Mitgliedern des Landtages in der Regel 35 Minuten und einem fraktionslosen Mitglied des Landtages in der Regel acht Minuten je Sitzung zur Verfügung. Bei Plenarsitzungen, die sich über zwei Sitzungstage erstrecken, erhöht sich die Rededauer einer Gruppe von drei Mitgliedern des Landtages auf 45 Minuten, bei einer Gruppe von vier Mitgliedern des Landtages auf 50 Minuten sowie bei einem fraktionslosen Mitglied des Landtages auf zwölf Minuten; soweit der vom Präsidium gemäß § 18 Absatz 1 Satz 1 beschlossene Entwurf der Tagesordnung für den zweiten Sitzungstag eine reine Sitzungsdauer von mehr als vier Stunden ausweist, erhöht sich die Rededauer einer Gruppe von drei Mitgliedern des Landtages auf 60 Minuten, bei einer Gruppe von vier Mitgliedern des Landtages auf 70 Minuten sowie bei einem fraktionslosen Mitglied des Landtages auf 16 Minuten. Die Redezeit kann die Gruppe oder das fraktionslose Mitglied des Landtages auf einzelne Beratungsgegenstände einschließlich der Aktuellen Stunde verteilen; dies gilt auch über die einzelnen Sitzungstage einer Plenarsitzungswoche hinweg. Ein Redebeitrag soll dabei nicht länger als derjenige Redebeitrag sein, welcher der kleinsten Fraktion zusteht. Über Ausnahmen zur Rededauer und Aufteilung der Redebeiträge entscheidet die Präsidentin auf Ersuchen der Gruppe oder des fraktionslosen Mitgliedes des Landtages.

*)

Bei mehreren Einbringenden Bonus für nur einen oder eine der Einbringenden. Bringt derselbe oder dieselbe Einbringende mehrere Gesetzentwürfe oder Anträge zu demselben Regelkreis ein und werden diese in Verbindung miteinander unter einem Tagesordnungspunkt beraten, so steht dem oder der Einbringenden nur ein Bonus von 3 bzw. 5 Minuten zu. Von einem einheitlichen Regelkreis ist jedenfalls dann auszugehen, wenn

  1. a)

    mit mehreren Gesetzentwürfen dasselbe Gesetz geändert werden soll oder

  2. b)

    Anträge sich auf denselben Sachverhalt beziehen, sich jeweils mit Teilaspekten desselben Themas befassen und im Wesentlichen übereinstimmende Ziele verfolgen.