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Anlage BezVerwG
Bezirksverwaltungsgesetz
Landesrecht Berlin

Anhangteil

Titel: Bezirksverwaltungsgesetz
Normgeber: Berlin
Redaktionelle Abkürzung: BezVerwG,BE
Gliederungs-Nr.: 2020-1
Normtyp: Gesetz

Anlage BezVerwG

(zu § 37 Absatz 1 Satz 1)

Das Bezirksamt gliedert sich wie folgt:

  1. I.

    Geschäftsbereich Bürgermeisterin/Bürgermeister

    1. 1.

      Serviceeinheit Finanzen
      mit den Aufgabenstellungen:
      Haushalts- und Stellenplanung und -wirtschaft
      Kassenwesen

    2. 2.

      Serviceeinheit Personal
      mit den Aufgabenstellungen:
      Personalverwaltungsservice
      Personalentwicklungsservice

    3. 3.

      Wirtschaftsförderung nach § 37 Absatz 3

    4. 4.

      Sozialraumorientierte Planungskoordination (SPK)

    5. 5.

      "Steuerungsdienst" (einschließlich Geschäftsprozessmanagement und Digitalisierung)

    6. 6.

      "Pressestelle"

    7. 7.

      "Rechtsamt"

    8. 8.

      "Zentrale Vergabestelle"

  2. II.

    Geschäftsbereich Schul- und Sportamt
    mit den Aufgabenstellungen:
    Schulträgerschaft
    Förderung des Sports

  3. III.

    Geschäftsbereich Ordnungsamt
    mit den Aufgabenstellungen:
    Ordnung im öffentlichen Raum (einschließlich verhaltensbedingten Lärms und Parkraumbewirtschaftung und -überwachung)
    Gewerbe (Wirtschaftsordnung, einschließlich Märkte)
    Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
    Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle nach § 37 Absatz 4

  4. IV.

    Geschäftsbereich Stadtentwicklungsamt
    mit den Aufgabenstellungen:
    Stadtplanung
    Bau- und Wohnungsaufsicht
    Vermessung (einschließlich Liegenschaftskataster und Wertermittlung)
    Denkmalschutz
    Quartiersmanagement

  5. V.

    Geschäftsbereich Amt für Soziales
    mit den Aufgabenstellungen:
    Betreuungsbehörde und Soziale Dienste
    Materielle Hilfen
    Durchführung der Leistungen des kommunalen Trägers gemäß SGB II und AG-SGB II (Jobcenter)
    Teilhabeamt

  6. VI

    Geschäftsbereich Jugendamt
    mit den Aufgabenstellungen:
    Aufgaben des Jugendamtes (Fachberatung, allgemeine Förderung von jungen Menschen und ihren Familien, familienunterstützende Hilfen, fachbereichsübergreifende Jugendhilfe, Teilhabefachdienst Jugend und sonstige zugewiesene Aufgaben)
    Kindertagesbetreuung (einschließlich Kita-Eigenbetriebe)

Es werden folgende weitere Gliederungseinheiten gebildet:

  1. 1.

    Das Amt für Weiterbildung und Kultur
    mit den Aufgabenstellungen:
    Volkshochschule
    Musikschule
    Jugendkunstschule
    Bibliotheken
    Kultur
    Regionalmuseum
    ist wahlweise den Geschäftsbereichen I oder II zuzuordnen.

  2. 2.

    Das Straßen- und Grünflächenamt mit den Aufgabenstellungen:
    Tiefbau (Straßenplanung, Straßenneubau, Straßenunterhaltung, Straßenaufsicht)
    Straßenverwaltung
    Straßenverkehrsbehörde (mit Ausnahme der den Ämtern für Bürgerdienste zugewiesenen Aufgaben)
    Unterhaltung und Neubau von Grün- und Freiflächen einschließlich Friedhöfe und Kleingärten
    ist wahlweise den Geschäftsbereichen I, III oder IV zuzuordnen

  3. 3.

    Das Umwelt- und Naturschutzamt
    mit den Aufgabenstellungen:
    Umweltplanung, -beratung und -information
    Umweltordnungsaufgaben (ohne verhaltensbedingten Lärm)
    Natur- und Artenschutz
    ist gemeinsam mit dem Straßen- und Grünflächenamt zuzuordnen.

  4. 4.

    Die Serviceeinheit Facility Management
    mit den Aufgabenstellungen:
    Kaufmännische und technische Immobilien- und Gebäudeverwaltung
    Hochbauservice
    Innere Dienste (Dienstpost, Vervielfältigungen, Fernmeldeangelegenheiten, Beschaffungen, Anlagenbuchhaltung)
    IT-Service
    ist wahlweise den Geschäftsbereichen I, II oder IV zuzuordnen.

  5. 5.

    Das Amt für Bürgerdienste
    mit den Aufgabenstellungen:
    Bürgerämter (einschließlich der straßenverkehrsbehördlichen Aufgabe der Ausgabe von Bewohnerparkausweisen und Ausnahmegenehmigungen für Gäste im Rahmen der Berliner Parkraumbewirtschaftung)
    Standesamt
    Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
    Wohnungsamt
    Wahlen
    ist wahlweise den Geschäftsbereichen I, IV oder V zuzuordnen.

  6. 6.

    Das Gesundheitsamt
    mit den Aufgabenstellungen:
    Gesundheitsschutz und -aufsicht
    Gesundheitsschutz und -förderung für Erwachsene
    Gesundheitsschutz und -förderung für Kinder
    Spezielle gesundheitliche Hilfen für Menschen mit Behinderungen
    ist wahlweise den Geschäftsbereichen V oder VI zuzuordnen.

  7. 7.

    Die Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist gemeinsam mit dem Gesundheitsamt zuzuordnen.

  8. 8.

    Beauftragte:
    "Datenschutzbeauftragte" oder "Datenschutzbeauftragter"
    "Beauftragte für Menschen mit Behinderungen" oder "Beauftragter für Menschen mit Behinderungen"
    "Integrationsbeauftragte" oder "Integrationsbeauftragter"
    "Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte"
    "EU-Beauftragte" oder "EU-Beauftragter"
    "Beauftragte für Partnerschaften" oder "Beauftragter für Partnerschaften"
    "Klimaschutzbeauftragte" oder "Klimaschutzbeauftragter"
    sind dem Geschäftsbereich I zuzuordnen. Die Regelungen in anderen Gesetzen gelten vorrangig.

Die Zuordnung der weiteren Gliederungseinheiten erfolgt durch Beschluss des Bezirksamts. Die Gliederungseinheiten 2 und 3 sowie die Gliederungseinheiten 6 und 7 werden jeweils zu einer Einheit zusammengefasst.