Anlage 1.5.4 GKG, Hauptabschnitt 4 Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

5400 Verfahren über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 152a VwGO):
Die Rüge wird in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen
50,00 EUR

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