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Anlage 17e KWahlO
Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Anhangteil

Titel: Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: KWahlO
Gliederungs-Nr.: 1112
Normtyp: Gesetz

Anlage 17e KWahlO – Stimmzettel - Wahl des (Ober-)Bürgermeisters und des Landrats bei nur einem Bewerber

Zu § 75c

Anlage als pdf