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Anlage 16c BremLWO
Bremische Landeswahlordnung (BremLWO)
Landesrecht Bremen

Anhangteil

Titel: Bremische Landeswahlordnung (BremLWO)
Normgeber: Bremen
Amtliche Abkürzung: BremLWO
Gliederungs-Nr.: 111-a-2
Normtyp: Gesetz

Anlage 16c BremLWO – Bürgerschaftswahl - Niederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses im Wahlbezirk - Anlage: Ergebnis im Wahlbezirk und Stimmzettelprüfliste
(zu § 58 Absatz 1 und 2)