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Anlage 16b BremLWO
Bremische Landeswahlordnung (BremLWO)
Landesrecht Bremen

Anhangteil

Titel: Bremische Landeswahlordnung (BremLWO)
Normgeber: Bremen
Amtliche Abkürzung: BremLWO
Gliederungs-Nr.: 111-a-2
Normtyp: Gesetz

Anlage 16b BremLWO – Bürgerschaftswahl - Niederschrift über die Zulassung der Wahlbriefe im Wahlbezirk, über die Übergabe der Wahlunterlagen und über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses im Wahlbezirk (Teil 1 bis 3 der Niederschrift)
(zu § 58 Absatz 1 und 2)