Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Anlage 12 ViehVerkV
Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV) 
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV) 
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: ViehVerkV
Gliederungs-Nr.: 7831-1-54-2
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 12 ViehVerkV

(zu § 42 Absatz 1)

Bestandsregister für Schweinehaltungen

Seite: ...

Name: Gesamtzahl am Stichtag nach § 26 Absatz 3: 
Anschrift: davon Zuchtsauen: 
Registriernummer nach § 15 oder § 26 Absatz 2:davon sonstige Zucht- und Mastschweine 
 über 30 Kilogramm: 
  davon Ferkel bis 30 Kilogramm: 

 

1234a4b5a5b67
Lfd. Nr.AnzahlOhrmarkennummern/KennzeichenZugangAbgangaktueller BestandBemerkungen 1
   DatumName und Anschrift oder Registriernummer des vorherigen Tierhalters oder Geburt im eigenen BetriebDatumName und Anschrift oder Registriernummer des Übernehmers oder Tod im eigenen Betrieb  
         
         
         
         
1

Datum der Nachkennzeichnung, Ursprungsland bei nicht im Inland geborenen Tieren, ursprüngliche Kennzeichnung von aus Drittländern stammenden Tieren u. a.