Anlage 11 ViehVerkV
Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV)
Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV)
Bundesrecht
Anhangteil
Anlage 11 ViehVerkV
(zu § 37 Absatz 1)
Seite: ...
Bestandsregister
für Schafe □ | für Ziegen □ |
A. Angaben zum Betrieb
Name: | Nutzungsart: | |||||
Anschrift: | Zucht □ | Milch □ | Mast □ | Gesamtanzahl am 1. Januar ... | ||
Registriernummer nach § 15 oder § 26 Absatz 2: | Schafe: | Ziegen: |
B. Angaben zum Verbringen von Schafen und Ziegen 1
Lfd. Nr. | Datum des Zugangs oder des Abgangs | Zugang | Abgang | Kennzeichen des Tieres oder der Tiere | Anzahl | Bemerkungen 2 | |
Name und Anschrift oder Registriernummer des vorherigen Tierhalters | Name und Anschrift oder Registriernummer des Übernehmers | Name und Anschrift oder Registriernummer des Transportunternehmers, Kfz-Kennzeichen des Transportmittels | |||||
C. Angaben zu im Betrieb geborenen und/oder verendeten Schafen und Ziegen 3
Lfd. Nr. | Kennzeichen des Tieres | Geburtsjahr | Datum der Kennzeichnung | Rasse | Genotyp, soweit bekannt | Tod (Monat und Jahr) | Ersatzkennzeichen | Bemerkungen |
D. Angaben im Fall der Überprüfung
Datum der Überprüfung: | |
Zuständige Behörde
Unterschrift des Vertreters
der zuständigen Behörde