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Anlage 11 FeV
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: FeV
Gliederungs-Nr.: 9231-1-19
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 11 FeV – Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis

(zu § 31)

AusstellungsstaatKlasse(n)theoretische Prüfungpraktische Prüfung
Albanien 19)A1 20) , A2, A, B 21), BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DEneinnein
Albanien 19)AMneinja
Andorraalleneinnein
Bosnien und HerzegowinaA1, A, Bneinnein
Französisch-Polynesienalleneinnein
Gibraltar 22)alleneinnein
Guernseyalleneinnein
Insel Manalleneinnein
IsraelBneinnein
Japanalleneinnein
Jerseyalleneinnein
Kosovo 23)AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE 24)neinnein
MoldauA1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DEneinja
Republik Nordmazedonienalle nein nein
Monacoalleneinnein
Namibia 16)A1, A, B, BE, C11 17) , C1E, C 17), CEneinnein
Neukaledonienalleneinnein
Neuseeland1, 6 10)neinnein
Republik Korea1,2 1)neinnein
San Marinoalleneinnein
Schweizalleneinnein
Serbien alle 18)neinnein
Singapuralleneinnein
Südafrikaalleneinnein
Fahrerlaubnisse, die im tatsächlichen Herrschaftsbereich der Behörden in Taiwan 2) erteilt wurdenB/BE 1)neinnein
Vereinigtes Königreich 22)alleneinnein
Fahrerlaubnisse aus den Australischen Territorien 11):    
- Australian Capital Territory 12) , R 12)nein 7)nein
- New South Wales C, R nein 7)nein
- Northern Territory12) , R 12)nein 7)nein
- Queensland13) , R 13)nein 7)nein
- South Australia 13) , R 13)nein nein
- Tasmania 13) , R 13)nein nein
- Victoria 14) , CAR, R 14) nein nein
- Western Australia 12), R nein 7)nein
Pkw-Fahrerlaubnisse der US-Bundesstaaten und US-amerikanischen Außengebiete 1):   
-AlabamaDneinnein
-ArizonaG, D, 2neinnein
-ArkansasDneinnein
-ColoradoC, Rneinnein
-ConnecticutD, 1,2janein
-DelawareDneinnein
-District of ColumbiaDjanein
-FloridaEjanein
-IdahoDneinnein
-IllinoisDneinnein
-IndianaOperator License, Chauffeur License 3) , Public Passenger Chauffeur License 3), Commercial Driver License, Probationary Operator's Licenseja 7)nein
-IowaC(Noncommercial Operator's License) 4) Amtl. Anm.:,neinnein
 A(Commercial Driver's License) 3),  
 B(Commercial Driver's License) 3),  
 C(Commercial Driver's License) 3),  
 D(Noncommercial Chauffeur Driver's License mit Endorsement 1, 2 oder 3) 3),  
 Intermediate Driver's License  
-KansasCneinnein
-KentuckyDneinnein
-LouisianaEneinnein
-MarylandC (Full License und Provisional License)neinnein
-MassachusettsDneinnein
-Michiganoperatorneinnein
-MinnesotaDja 7)nein
-Mississippioperator, Rjanein
-MissouriFjanein
-NebraskaOjanein
-New MexicoDneinnein
-North CarolinaCjanein
-OhioDneinnein
-OklahomaDneinnein
-Oregon7)janein
-PennsylvaniaCneinnein
-Puerto Rico3neinnein
-South CarolinaDneinnein
-South Dakota1 und 2neinnein
-TennesseeDjanein
-Texas15) , A 3) , B 3)nein 7)nein
-UtahDneinnein
-VirginiaD, M 5) , A 3) , B 3) , C 3)neinnein
-Washington StateDriver License 8)  Intermediate Driver License 9)neinnein
-West VirginiaEneinnein
-WisconsinDneinnein
-WyomingCneinnein
Fahrerlaubnisse der Kanadischen Provinzen 1):   
-Alberta5neinnein
-British Columbia5, 6, 7 (Novice Driver's License) 7) , 10)neinnein
-Manitoba6) , 4 Stage F 3) , 3 Stage F 3) , 2 Stage F 3) , 1 Stage F 3)neinnein
-New Brunswick5, 7 Stufe 2neinnein
-Newfoundland5neinnein
-Northwest Territories5neinnein
-Nova Scotia5neinnein
-OntarioGneinnein
-Prince Edward Island5neinnein
-Quebec5neinnein
-Saskatchewan1 und 5neinnein
-Yukon5neinnein
1) Amtl. Anm.:

Soweit in der Spalte "Klasse(n)" nicht "alle", sondern nur eine bestimmte Klasse oder bestimmte Klassen genannt sind, erfolgt aufgrund dieser Klasse(n) nur die Erteilung der Klasse B.

2) Amtl. Anm.:

Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan.

3) Amtl. Anm.:

Beinhaltet Pkw-Klasse.

4) Amtl. Anm.:

In den Fällen, in denen die Klasse C mit Beschränkung mit der Schlüsselnummer 2 versehen ist, ist die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nach § 31 nicht zulässig (Lernführerschein).

5) Amtl. Anm.:

In den Fällen, in denen die Klasse M mit Code 6 versehen ist, ist eine prüfungsfreie Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht möglich (nur Motorradführerschein).

6) Amtl. Anm.:

In den Fällen, in denen eine Klasse 5 Stage L oder Stage A vorliegt, ist die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nach § 31 nicht zulässig (Lernführerschein).

7) Amtl. Anm.:

Der Nachweis des Sehvermögens gemäß § 12 ist weiterhin erforderlich.

8) Amtl. Anm.:

Sofern die "Driver License" keinen Hinweis auf spezielle Fahrzeuge enthält, handelt es sich um eine Pkw-Fahrerlaubnis.

9) Amtl. Anm.:

Nur für Inhaber, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kein Umtausch einer "Instruction Permit".

10) Amtl. Anm.:

Die Umschreibung der Klasse 6 erfolgt in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse A2, sofern der Inhaber das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Im Übrigen wird die Klasse A erteilt.

11) Amtl. Anm.:

Die australische Klasse C und CAR (Victoria) entspricht der deutschen Klasse B und die australische Klasse R der deutschen Klasse A.

12) Amtl. Anm.:

Auch "Provisional Licence". Kein Umtausch einer "Learner Licence".

13) Amtl. Anm.:

Auch "Provisional Licence P2". Kein Umtausch einer "Learner Permit" bzw. "Learner Licence".

14) Amtl. Anm.:

Auch "Probationary Licence P2". Kein Umtausch einer "Learner Permit".

15) Amtl. Anm.:

Auch "Provisional License". Kein Umtausch einer "Instruction Permit".

16) Amtl. Anm.:

Voraussetzung ist, dass das Erteilungsdatum der namibischen Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre vor Antragstellung liegt.

17) Amtl. Anm.:

Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C aus Namibia berechtigen auch zum Führen von Bussen. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisklassen in die deutsche Fahrerlaubnisklassen D1 bzw. D kann jedoch nicht erfolgen. Die Fahrerlaubnisklasse C1 aus Namibia berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 16 000 kg. Bei der Umschreibung in Deutschland wird jedoch nur eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erteilt, auch wenn diese nur zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 7 500 kg berechtigt.

18) Amtl. Anm.:

Keine Fahrerlaubnisse auf Probe.

19) Amtliche Anmerkungen:

Nur Führerscheine, die ab 24. Januar 2017 ausgestellt wurden. Für Inhaber albanischer Führerscheine, die vor dem 24. Januar 2017 ausgestellt wurden und deren Inhabern aufgrund ihres ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland ab dem 24. Januar 2017 kein albanischer Führerschein ausgestellt werden konnte, ist über das Kraftfahrt-Bundesamt bei der zuständigen albanischen Behörde eine Auskunft über den Besitz und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis einzuholen.

20) Amtliche Anmerkung:

Die Fahrerlaubnisklasse A1 aus Albanien berechtigt auch zum Führen von Landmaschinen und Komplexen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisse in die Klasse T kann jedoch nicht erfolgen.

21) Amtliche Anmerkung:

Die Fahrerlaubnisklasse B aus Albanien berechtigt auch zum Führen von Landmaschinen und Technologischen Maschinen. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisse in die Klasse T kann jedoch nicht erfolgen.

22) Amtliche Anmerkung:

Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann bei der Ausstellung des Führerscheins vom Antragsteller verlangen, sich einem Sehtest zu unterziehen.

23) Amtliche Anmerkungen:

Nur Führerscheine, die ab 1. März 2018 ausgestellt wurden. Für Inhaber kosovarischer Führerscheine, die vor dem 1. März 2018 ausgestellt wurden und deren Inhabern aufgrund ihres ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland ab dem 1. März 2018 kein kosovarischer Führerschein ausgestellt werden konnte, ist über das Kraftfahrt-Bundesamt bei der zuständigen kosovarischen Behörde eine Auskunft über den Besitz und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis einzuholen.

24) Amtliche Anmerkung:

Alle von der Republik Kosovo erteilten Fahrerlaubnisklassen berechtigen auch zum Führen von Kleintraktoren, Arbeitsfahrzeugen und -maschinen und Traktoren mit Anhänger. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisse in die Klasse T kann nicht jedoch erfolgen.