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Anlage 10 LWO
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide (Landeswahlordnung - LWO)
Landesrecht Bayern

Anhangteil

Titel: Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide (Landeswahlordnung - LWO)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: LWO
Gliederungs-Nr.: 111-1-1-I
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 10 LWO – Anlage 10
(zu § 31 Abs. 4 Nr. 3)

Zutreffendes bitte ankreuzen |X|
oder in Druckschrift ausfüllen
  
 Datum
 _________________
  
NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE AUFSTELLUNG DER WAHLKREISLISTE
für die Wahl zum __. Landtag im Wahlkreis _________

1.
Niederschrift über die

|_|Mitgliederversammlung
(Mitgliederversammlung zur Aufstellung einer Wahlkreisliste ist eine Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlkreis zum Landtag stimmberechtigten Mitglieder.)
|_|besondere Vertreterversammlung
(Besondere Vertreterversammlung ist eine Versammlung von Vertretern, die nach Art. 29 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 28 Abs. 1 Satz 3 Landeswahlgesetz im Wahlkreis für die Aufstellung einer Wahlkreisliste gewählt worden sind.)
|_|allgemeine Vertreterversammlung
(Allgemeine Vertreterversammlung ist eine Versammlung von Vertretern, die nach der Satzung der Partei oder Wählergruppe allgemein für bevorstehende Wahlen nach Art. 29 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 28 Abs. 1 Satz 4 Landeswahlgesetz bestellt worden sind.)
zur Aufstellung der Wahlkreisliste der
 
Partei oder WählergruppeKurzbezeichnung
  

2.

 Partei oder Wählergruppe
Das vertretungsberechtigte Organ der______________________________________________
 Datum Form der Einladung
hat am (1)____________________durch_______________________________________
|_|eine Mitgliederversammlung der Partei im Wahlkreis
|_|die Mitglieder der besonderen Vertreterversammlung
|_|die Mitglieder der allgemeinen Vertreterversammlung
 DatumUhrzeit 
auf den____________________________________________ 
 Anschrift des Versammlungsraums mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
nach_____________________________________________________________________________
zum Zweck der Aufstellung einer Wahlkreisliste einberufen.

3.

 Zahl (2)
Erschienen waren_________stimmberechtigte Teilnehmer, deren Vor- und
Familiennamen sowie Anschriften aus einer Anwesenheitsliste (3) hervorgehen, die dieser Niederschrift beigelegt wird.
 Vor- und Familienname
Die Versammlung wurde geleitet von______________________________________
 Vor- und Familienname
Die Versammlung bestellte zum Schriftführer/zur Schriftführerin______________________________________

4.
Der Versammlungsleiter stellte fest,

4.1

|_|dass die Vertreter in Mitgliederversammlungen der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis
  vombis 
 in der Zeit vom____________________________________________ 
 |_|für die besondere Vertreterversammlung
 |_|für die allgemeine Vertreterversammlung
gewählt worden sind,

4.2

|_|dass die parteiinterne Ladungsfrist von ______________________________
______________________________________________________________________
|_|dass die gesetzliche Ladungsfrist nach Art. 29 Abs. 5 i.V.m. Art. 28 Abs. 4 Satz 2 LWG(1)
eingehalten worden ist; die letzte Zustellung der Einladung an die Versammlungsteilnehmer erfolgte
 Datum 
am___________________,

4.3

|_|dass die Stimmberechtigung aller Erschienenen, die Anspruch auf Stimmabgabe erhoben haben, festgestellt worden ist,
|_|dass auf seine ausdrückliche Frage von keinem Versammlungsteilnehmer die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Stimmrecht eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin, der/die Anspruch auf Stimmberechtigung erhoben hat, angezweifelt wird,

4.4
dass die Wahl der von der Versammlung unmittelbar benannten Bewerber nach Art. 29 Abs. 2 Satz 2 des Landeswahlgesetzes nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit verdeckten Stimmzetteln geheim zu erfolgen hat.

|_|Nach der Satzung der Partei oder Wählergruppe
|_|Nach den allgemein für Wahlen der Partei oder Wählergruppe geltenden Bestimmungen
|_|Nach dem von der Versammlung gefassten Beschluss
ist als Bewerber/Bewerberin gewählt, wer (4) ______________________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________________

4.5
dass die Festlegung der Reihenfolge der Bewerber von der Versammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit verdeckten Stimmzetteln geheim zu erfolgen hat. Die Reihenfolge der Bewerber wird folgendermaßen festgelegt (4) :

__________________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________________

4.6
dass jeder/jede stimmberechtigte Teilnehmer/Teilnehmerin der Versammlung vorschlagsberechtigt war,

4.7
dass die Bewerber/Bewerberinnen Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm in angemessener Zeit vorzustellen.

5.
Wahl der Bewerber und Festlegung der Reihenfolge

5.1
Wahl der Bewerber

Von der Versammlung wurden folgende Wahlkreisbewerber unmittelbar und geheim gewählt (5) :

Familienname, VornameGeburtsdatum, GeburtsortBeruf oder StandAnschrift (Hauptwohnung)
    
    
    
    

usw.

5.2
Festlegung der Reihenfolge

Die Versammlung stimmte über die nachstehende Reihenfolge der Bewerber

1. Nr(n). _________________________________________________________________________________ einzeln

2. Nrn. _______________________________________________________________________________ gemeinsam

unmittelbar und geheim ab (5) :

Lfd. Nr.Familienname, VornameGeburtsdatum, GeburtsortBeruf oder StandStimmkreis-Nr. und Name (6)
1    
2    
3    
4    

usw.

6.
Einwendungen gegen das Wahlergebnis

|_|wurden nicht erhoben.
|_|wurden erhoben, aber von der Versammlung zurückgewiesen. Über die Einzelheiten wurden erläuternde Niederschriften gefertigt, die als Anlage(n) Nr. _____ bis Nr. ____ beigefügt sind.
Die Versammlung beauftragte den Leiter/die Leiterin der Versammlung und zwei weitere Teilnehmer (7) der Versammlung ____________________________________________________________
____________________________________________________________________________
Vor- und Familiennamen von zwei Teilnehmern
gegenüber dem Wahlkreisleiter die Versicherung an Eides statt darüber abzugeben, dass die Anforderungen nach Art. 29 Abs. 5 i.V.m. Art. 28 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 LWG beachtet worden sind.
Der Leiter/Die Leiterin der VersammlungDer Schriftführer/Die Schriftführerin
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
(Vor- und Familienname des Unterzeichners/der Unterzeichnerin in Druckschrift und Unterschrift)(Vor- und Familienname des Unterzeichners/der Unterzeichnerin in Druckschrift und Unterschrift)
(1) Amtl. Anm.:
Ladungsfrist mindestens drei Tage von dem auf die Zustellung oder öffentliche Ankündigung folgenden Tag gerechnet, soweit keine besonderen Regelungen getroffen sind.
(2) Amtl. Anm.:
Mindestens drei Teilnehmer.
(3) Amtl. Anm.:
Die Führung einer solchen Anwesenheitsliste wird empfohlen.
(4) Amtl. Anm.:
Wahlverfahren (z.B. einfache, absolute Mehrheit) angeben.
(5) Amtl. Anm.:
Die Bewerber können unter Verwendung des nachstehenden Schemas auch in einer Anlage aufgeführt werden.
(6) Amtl. Anm.:
Nur bei Stimmkreisbewerbern ausfüllen.
(7) Amtl. Anm.:
Bewerber/Bewerberinnen sollen nicht zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung herangezogen werden. Die von der Versammlung bestimmten Teilnehmer und der/die Leiter(in) der Versammlung dürfen nicht personenidentisch sein.