Anhang 1 HmbSeilbahnG
Hamburgisches Seilbahngesetz
Hamburgisches Seilbahngesetz
Landesrecht Hamburg
Anhangteil
Anhang 1 HmbSeilbahnG – Teilsysteme einer Anlage
Für die Zwecke dieses Gesetzes ist eine Anlage in ihre Infrastruktur sowie in nachfolgende Teilsysteme gegliedert, wobei jeweils betriebstechnischen und wartungstechnischen Erfordernissen Rechnung zu tragen ist:
- 1.Seile und Seilverbindungen
- 2.Antriebe und Bremsen
- 3.Mechanische Einrichtungen
- 3.1Seilspanneinrichtungen
- 3.2Mechanische Einrichtungen in den Stationen
- 3.3Mechanische Einrichtungen der Streckenbauwerke
- 4.Fahrzeuge
- 4.1Kabinen, Sessel oder Schleppvorrichtungen
- 4.2Gehänge
- 4.3Laufwerke
- 4.4Verbindungen mit dem Seil
- 5.Elektrotechnische Einrichtungen
- 5.1Steuerungs-, Überwachungs- und Sicherheitseinrichtungen
- 5.2Kommunikations- und Informationseinrichtungen
- 5.3Blitzschutzeinrichtungen
- 6.Bergeeinrichtungen
- 6.1Feste Bergeeinrichtungen
- 6.2Bewegliche Bergeeinrichtungen