Amtsgericht
Normen
Information
Eingangsinstanz für Zivil- und Strafsachen.
Im Zivilrecht:
Erste Instanz bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert bis 5.000,00 EUR.
Das Amtsgericht ist ferner zuständig als Mietgericht, Familiengericht, Nachlassgericht, Betreuungsgericht, Vollstreckungsgericht, Insolvenzgericht.
Im Strafrecht:
Erste Instanz insbesondere, wenn eine Freiheitsstrafe von weniger als vier Jahren zu erwarten ist.
Siehe auch
http://www.justiz.de (Justizportal des Bundes und der Länder einschließlich einer Online-Zuordnung der eingegebenen Orte zu den entsprechenden Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit etc.)
Zitierungen dieses Dokuments
- Abberufung - Gesellschaftsrecht
- Aussonderung
- Beweisverfahren - selbstständiges
- Bundesgerichtshof
- Eidesstattliche Versicherung
- Gerichtsvollzieher
- Güterrechtsregister
- Handelsregister
- Hinterlegung zur Erfüllung einer Verbindlichkeit
- Insolvenzgericht
- Landgericht
- Lohnpfändung
- Mahnverfahren
- Ordentliche Gerichtsbarkeit
- Pfändung beweglicher Sachen
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
- Prozesskostenhilfe
- Strafanzeige
- Vollstreckungsgericht
- Widerklage
