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Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung - AltfahrzeugV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung - AltfahrzeugV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: AltfahrzeugV
Gliederungs-Nr.: 2129-27-2-8
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen
(Altfahrzeug-Verordnung - AltfahrzeugV)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2214)

Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2451)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Rücknahmepflichten3
Überlassungspflichten4
Entsorgungspflichten5
Sachverständige6
Mitteilungspflichten7
Abfallvermeidung8
Kennzeichnungsnormen und Demontageinformationen9
Informationspflichten10
Bevollmächtigung10a
Ordnungswidrigkeiten11
Übergangsvorschriften12
  
Anforderungen an die Annahme und Rücknahme von Altfahrzeugen, an die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Altfahrzeugen und Restkarossen sowie an die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung der dabei anfallenden AbfälleAnhang