Abstammung
Herkunft eines Kindes von bestimmten Eltern.
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Kinder verheirateter und nicht miteinander verheirateter Eltern. Beide Kindesformen sind jedoch juristisch gleichgestellt. Der Ausdruck 'nichteheliches Kind' wurde durch den Ausdruck 'Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind' ersetzt, in der Praxis hat sich diese Ausdrucksweise jedoch noch nicht durchgesetzt.
Die neuen medizinischen Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin erforderten eine Definition der Mutterschaft: Mutter ist gemäß § 1591 BGB, wer das Kind geboren hat.
Vater ist gemäß § 1592 BGB, wer
im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war,
die Vaterschaft anerkannt hat,
dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hat das Kind einen Anspruch gegen die Mutter auf Nennung des Vaters. Der Anspruch ist gemäß § 888 ZPO zu vollstrecken.
Auch der Scheinvater kann seinen Anspruch gegen die Mutter auf Nennung des biologischen Vaters vollstrecken (BGH 03.07.2008 - I ZB 87/06).
Durch die Adoption eines minderjährigen Kindes erlischt auch die bisherige Abstammung des Kindes und wird durch eine fingierte Abstammung von den neuen Eltern ersetzt.
Die Volljährigenadoption hingegen erstreckt sich nicht auf die Verwandten der neuen Eltern.
AdoptionFeststellung der VaterschaftStaatsangehörigkeitVaterschaftsanerkennungVaterschaftsanfechtungVaterschaftsanfechtung - Ausländischer Elternteil
BVerfG 18.01.1988 - 1 BvR 1589/87 (Auskunftsanspruch des Kindes gegen die Mutter auf Nennung des Vaters)
BGH 29.10.1980 - 2 StR 508/80
Helms: Das neue Verfahren zur Klärung der leiblichen Abstammung; Zeitschrift für das gesamte Familienrecht - FamRZ 2008, 1033
Muscheler/Bloch: Das Recht auf Kenntnis der genetischen Abstammung und der Anspruch des Kindes gegen die Mutter auf Nennung des leiblichen Vaters; Familie - Partnerschaft - Recht - FPR 2002, 339
Reichelt/Schmidt/Schmidtke: Zulässigkeit und Verwertbarkeit privat veranlaßter Abstammungsgutachten; Zeitschrift für das gesamte Familienrecht - FamRZ 1995, 777
Rittner/Rittner: Unerlaubte DNA-Gutachten zur Feststellung der Abstammung - Eine rechtliche Grauzone; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2002, 1745
