Abschnitt 81 RiStBV
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
Bundesrecht
1. Abschnitt – Vorverfahren → 13. – Beschlagnahme von Postsendungen
Abschnitt 81 RiStBV – Postsendungen mit staatsgefährdenden Inhalten
Bei Postsendungen mit staatsgefährdenden Inhalten ist Nummer 208 zu beachten.