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Abschnitt 2 PfändFGrBek 15
Bekanntmachung zu den §§ 850c und 850f der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015)
Bundesrecht
Titel: Bekanntmachung zu den §§ 850c und 850f der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015)
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: PfändFGrBek 15
Gliederungs-Nr.: 310-4-10-7
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 2 PfändFGrBek 15

Die Grenzbeträge nach § 850f Absatz 3 Satz 1 und 2 der Zivilprozessordnung erhöhen sich zum 1. Juli 2015

  1.  

    von 3 166,48 auf 3 253,87 Euro monatlich,
    von 719,96 auf 739,83 Euro wöchentlich,
    von 139,23 auf 143,07 Euro täglich.