Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Abfallwirtschaftsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesabfallwirtschaftsgesetz - LAbfWG)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Abfallwirtschaftsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesabfallwirtschaftsgesetz - LAbfWG)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Amtliche Abkürzung: LAbfWG
Gliederungs-Nr.: 2129-3
Normtyp: Gesetz

Abfallwirtschaftsgesetz für das Land Schleswig-Holstein
(Landesabfallwirtschaftsgesetz - LAbfWG)

GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2129-3

In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 1999 (GVOBl. Schl.-H. S. 26)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 Nummer 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 1002)

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Erster Teil 
Einleitende Bestimmungen 
  
Ziel der Abfallwirtschaft1
Pflichten der Träger der öffentlichen Verwaltung2
  
Zweiter Teil 
Entsorgung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger 
  
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger3
(weggefallen)3a
Abfallwirtschaftliche Maßnahmen4
Satzung5
Verbotswidrig abgelagerte Abfälle6
Verbot der Wegnahme getrennt bereitgestellter Abfälle7
  
Dritter Teil 
Planung der Abfallentsorgung 
  
Abfallwirtschaftsplan des Landes8
(weggefallen)9
  
Vierter Teil 
Organisation der Entsorgung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen 
  
(weggefallen)10
Zentrale Stelle für die Organisation der Entsorgung von gefährlichen Abfällen11
Gebühren und Auslagen12
  
Fünfter Teil 
Abfallentsorgungsanlagen 
  
(weggefallen)13
Veränderungssperre14
(weggefallen)15
Vorzeitige Besitzeinweisung 16
Enteignung17
(weggefallen)18
(weggefallen)19
Grundstücke im Einwirkungsbereich von Deponien 20
(weggefallen)21
  
Sechster Teil 
Weitergabe von Daten 
  
Datenverarbeitung22
(weggefallen)23
(weggefallen)24
  
Siebter Teil 
Behörden, Zuständigkeiten 
  
Abfallentsorgungsbehörden 25
Zuständigkeiten26
(weggefallen)27
(weggefallen)28
(weggefallen)29
(weggefallen)30
(weggefallen)31
(weggefallen)32
(weggefallen)33
(weggefallen)33a
(weggefallen)34
  
Achter Teil 
Schlussbestimmungen 
  
Ordnungswidrigkeiten35
(weggefallen)36
(Inkrafttreten)37
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.