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Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz)
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: AStG
Gliederungs-Nr.: 610-6-8
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen
(Außensteuergesetz)

Vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 397)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil. 
Internationale Verflechtungen 
  
Berichtigung von Einkünften1
Preisanpassungsklausel1a
  
Zweiter Teil. 
Wohnsitzwechsel in niedrigbesteuernde Gebiete 
  
Einkommensteuer 2
(weggefallen)3
Erbschaftsteuer 4
Zwischengeschaltete Gesellschaften 5
  
Dritter Teil. 
Behandlung einer Beteiligung im Sinne des § 17 des Einkommensteuergesetzes bei Wohnsitzwechsel ins Ausland 
  
Besteuerung des Vermögenszuwachses 6
  
Vierter Teil. 
Hinzurechnungsbesteuerung 
  
Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft7
Einkünfte von Zwischengesellschaften8
Freigrenze bei gemischten Einkünften 9
Hinzurechnungsbetrag 10
Kürzungsbetrag bei Beteiligung an ausländischer Gesellschaft 11
Steueranrechnung12
Beteiligung an Kapitalanlagegesellschaften13
(weggefallen)14
  
Fünfter Teil. 
Familienstiftungen 
  
Steuerpflicht von Stiftern, Bezugsberechtigten und Anfallsberechtigten15
  
Sechster Teil. 
Ermittlung und Verfahren 
  
Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen16
Sachverhaltsaufklärung17
Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen18
  
Siebenter Teil. 
Schlussvorschriften 
  
(weggefallen)19
Bestimmungen über die Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung20
Anwendungsvorschriften21
Neufassung des Gesetzes22
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Wahrung der steuerlichen Gleichmäßigkeit bei Auslandsbeziehungen und zur Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbslage bei Auslandsinvestitionen vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713)