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Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV) 
Bundesrecht
Titel: Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV) 
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: 14. ProdSV
Gliederungs-Nr.: 8053-4-17-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
(Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV) 1

Vom 13. Mai 2015 (BGBl. I S. 692) 

Zuletzt geändert durch Artikel 28 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146)

Auf Grund des § 8 Absatz 1 des Produktsicherheitsgesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178, 2179; 2012 I S. 131) in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und mit dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem Bundesministerium der Verteidigung nach Anhörung des Ausschusses für Produktsicherheit:

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Bereitstellung auf dem Markt und Inbetriebnahme3
Konformitätsvermutung4
  
Abschnitt 2 
Pflichten der Wirtschaftsakteure 
  
Allgemeine Pflichten des Herstellers5
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers6
Bevollmächtigter des Herstellers7
Pflichten des Einführers8
Pflichten des Händlers9
Einführer oder Händler als Hersteller10
Angabe der Wirtschaftsakteure11
  
Abschnitt 3 
Konformitätsbewertung 
  
Einstufung von Druckgeräten12
Konformitätsbewertungsverfahren13
Europäische Werkstoffzulassung14
CE-Kennzeichnung15
  
Abschnitt 4 
Notifizierung von anerkannten unabhängigen Prüfstellen und Betreiberprüfstellen als Konformitätsbewertungsstellen 
  
Anerkannte unabhängige Prüfstellen16
Betreiberprüfstellen17
  
Abschnitt 5 
Marktüberwachung 
  
Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure18
Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde19
Konforme Druckgeräte oder Baugruppen, die ein Risiko darstellen20
Formale Nichtkonformität21
  
Abschnitt 6 
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen 
  
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten22
Übergangsvorschriften23
Inkrafttreten, Außerkrafttreten24
1

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt (ABl. L 189 vom 27.6.2014, S. 164).