Rechtsanwalt Andreas Jäger
Morianstr. 3
42103 Wuppertal
0202 2456740
www.gks-rechtsanwaelte.de
Weitere Anwälte in dieser Kanzlei:
Rechtsanwalt Tim Geißler, Rechtsanwalt Johannes Koepsell, Rechtsanwalt Volker SchneiderRechtsgebiete
- Vermögensauseinandersetzung
- Unterhaltsrecht
- Erbrecht
- Ehescheidung
- Ehe- und Familienrecht
Qualifikationen
Fachanwalt:
- Familienrecht
- Erbrecht
Mitgliedschaften
- Mitglied in Eurojuris, ein Zusammenschluss europäischer Rechtsanwälte
- Mitglied der Deutschen AnwaltsCooperation
Beschreibung
Persönliches:
- Geboren 1967 in Krefeld
- Studium der Rechtswissenschaften in Bonn
- Seit 1997 Rechtsanwalt
- Seit Januar 1999 in der Kanzlei GKS, vormals Panke & Partner
- Sprachen Deutsch, Englisch
- Zugelassen bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
- Fachanwalt für Erbrecht
- Fachanwalt für Familienrecht
Standpunkt:
Die Notwendigkeit fachkompetenter Beratung zeigt sich auf dem Gebiet des Ehe- und Familienrechts in besonderem Maße. Denn wie in keinem anderen Rechtsgebiet sind hier die Auswirkungen für den Mandanten besonders einschneidend. Hinzu kommt, dass die Komplexität der rechtlichen Auswirkungen einer Ehescheidung eine Spezialisierung anwaltlicher Tätigkeit erfordern. Eine fachanwaltliche Ausrichtung ist daher in jedem Falle anzuraten.
Denn sind die Hochzeitsglocken längst verklungen und die einst glücklichen Eheleute trennungs- und möglicherweise auch scheidungsbereit, so sind umfassende Regelungen für Gegenwart und Zukunft notwendig. Haben die Eheleute keinen Ehevertrag geschlossen, so ist mit Fantasie und präziser Kenntnis der Gesetzeslage und der hierzu ergangenen Rechtsprechung ein umfassendes Lösungskonzept für den Mandanten zu erstellen. Dies betrifft insbesondere die Gebiete Sorge- und Umgangsrecht für etwaig vorhandene gemeinschaftliche Kinder, Regelung von Unterhaltsfragen sowohl für Kinder, als auch für getrenntlebende Ehepartner, Teilung des Hausrats, Trennung der Parteien auch in vermögensrechtlicher Hinsicht innerhalb und außerhalb des sog. Zugewinnausgleichs, Abklärung der versicherungs- und steuerrechtlichen Situation, Zuweisung der Ehewohnung etc.
Sinnvoll ist es, jedenfalls die vorgenannten Schwerpunkte zu regeln, solange sich beide Ehepartner noch gut verstehen und möglicherweise noch gar nicht an Trennung oder Scheidung denken. Ein Ehevertrag hilft insoweit, viele Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen oder jedenfalls wesentlich leichter - und damit häufig auch wesentlich kostengünstiger - zu lösen. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch über Möglichkeiten, Ihre nichteheliche Lebensgemeinschaft oder Ihre Ehe auf eine interessengerechte und ausgewogene vertragliche Grundlage zu stellen.
Sind Sie in der - mehr oder weniger - glücklichen Situation, dass die beabsichtigte Trennung/Scheidung einvernehmlich erfolgen soll, so können Sie Zeit, Geld und Nerven durch den von uns angebotenen Online-Scheidungs-Service sparen (www.internetscheidung.de). In allen anderen Fällen vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin mit unserem Sekretariat, damit wir die einzelnen Problemfelder ausführlich besprechen und individuelle Lösungskonzepte entwickeln können.
Das Erbrecht erfordert ähnlich wie das Familienrecht ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl, will man den Mandanten nicht in hohe Kosten treiben. Erbauseinandersetzungen sind nicht nur rechtlich schwierig, sondern zudem äußerst konfliktbeladen und damit aufgrund der zumeist hohen Streitwerte kostenintensiv. Hier ist vorausschauende Beratung im Erbfall gefragt, die konfliktvermeidend und zielstrebig arbeitet. Zielstrebig in diesem Zusammenhang bedeutet, die Erbengemeinschaft, die von vornherein auf Trennung angelegt ist, so zügig und effektiv wie möglich auseinanderzusetzen.
Um das Erreichen dieses Ziels zu erleichtern, kann der Erblasser bereits zu Lebzeiten einiges in die Wege leiten. Eine intelligente Erfolgeplanung vermeidet spätere Konflikte und schont damit insbesondere den Nachlass. Wer also möchte, dass sein sauer verdientes Vermögen möglichst ungeschmälert, dazu noch steueroptimiert, denjenigen zufließt, die es nach seinem Willen erhalten sollen, sollte sich frühzeitig in anwaltliche Beratung begeben, um eine zielführende Erbfolgeplanung zu erarbeiten.
Und hier gilt: Je früher, desto besser. Denn auch der vorausschauendste Erblasser mit dem besten Anwalt kann eines nicht planen: Den Zeitpunkt des Erbfalles. Der Tod lässt sich leider nicht planen. Daher regeln Sie die Dinge lieber jetzt statt in ungewisser Zukunft.
Sollten Sie weitere Informationen zum Erbrecht, Erbfolgeplanung, Erbschaftssteuer etc. benötigen, so stehen wir Ihnen als Spezialisten für das Erbrecht qualifiziert zur Verfügung.
Andreas Jäger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
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