Rechtsanwalt RA Thomas Becker, LL.M. (International Business Law)
Kurfürstenstraße 22
14467 Potsdam
0331-601093
0331-6010950
www.becker-anwaltskanzlei.de
Qualifikationen
Fachanwalt:
- Arbeitsrecht
Weitere Sprachen:
- Englisch
Mitgliedschaften
- Mitglied im Deutschen Anwaltverein
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
- Mitglied der Deutsch-Britischen Juristenvereinigung
Beschreibung
Die Kanzlei Becker ist eine in Potsdam ansässige und auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes, des Betriebsverfassungsrechtes und des Beamtenrechtes hochspezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.
In unserem Kompetenzfeld Arbeitsrecht gehören wir zu den profiliertesten Kanzleien Potsdams und Brandenburgs. Rechtsanwalt Becker, LL.M. ist Fachanwalt für Arbeitsrecht undseit über zehn Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes, des Betriebsverfassungsrechtes und des Beamtenrechtes tätig.
Wir beraten und vertreten die öffentliche Hand, mittelständische Unternehmen, bedeutende Stiftungen, Betriebsräte und eine Vielzahl von Einzelpersonen in allen Fragen des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechtes, sowie im Beamtenrecht. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Namen unserer teils renommierten Mandantschaft nicht nennen. Wir nehmen die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und die damit einhergehende Diskretion zum Wohle unserer Mandanten sehr ernst.
Entscheidend für unsere Arbeit ist neben Fachkompetenz und der Motivation des gesamten Teams das persönliche Verhältnis zu den Mandanten.
Wir sind bundesweit für Sie tätig und vertreten Ihre Interessen vor
- den deutschen Gerichten
- dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg
- vor allen Behörden
- bei sonstigen Verhandlungen.
Im Arbeitsrecht berät und vertritt die Kanzlei im wesentlich in folgenden Bereichen:
- Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
- Kündigungsschutzrecht/Kündigungsschutzklagen
- Arbeitsrecht im Rahmen betrieblicher Umstrukturierungen
- Arbeitszeitrecht
- Urlaubsrecht
- Vergütungsfragen
- Umsetzungen/Versetzungen
- Gestaltung und Beendigung von Dienstverträgen mit Führungskräften
Im Betriebsverfassungsrecht/Tarifrecht erfolgt die Beratung und Vertretung schwerpunktmäßig in folgenden Bereichen:
- Aushandlung und Überprüfung von Sozialplänen und Interessenausgleichsvereinbarungen
- Beratung und Vertretung bei der Aushandlung und beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen
- Überprüfung arbeitsrechtlicher Sachverhalte im Hinblick auf betriebsverfassungsrechtliche Fragen (z.B. Anhörung des Betriebsrates vor Ausspruch von Kündigungen)
- Prüfung der Anwendbarkeit und der Anwendung von Tarifverträgen in Arbeitsverhältnissen
- Vertretung der Betriebsparteien vor den Arbeitsgerichten/Landesarbeitsgerichten in Beschlussverfahren
- Abhaltung von Schulungen im Betriebsverfassungsrecht
- Beratung und Vertretung in allen Fragen des Personalvertretungsrechtes
Im Beamtenrecht berät und vertritt die Kanzlei außergerichtlich oder vor den Verwaltungsgerichten/Oberwaltungsgerichten/dem Bundesverwaltungsgericht u. a. im Hinblick auf folgende Konstellationen:
- Ernennung
- Beförderung
- Besoldung
- Abordnung/Umsetzung/Versetzung
Rechtsgebiete
- Schul- und Hochschulrecht
- Arbeitsrecht
- Ausbildungsförderungsrecht
- Beamtenrecht
- Berufsbildungsrecht
- Betriebliche Altersversorgung
- Dienstrecht
- Individualarbeitsrecht
- Kollektives Arbeitsrecht
- Kündigungsschutzrecht
- Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrecht
- Tarifvertragsrecht
- Arbeitsförderungsrecht




