Offenbach: der wichtige Dienstleistungsstandort im Schatten von Frankfurt
Offenbach am Main grenzt unmittelbar an Frankfurt am Main. Mit einem Vorort ist Offenbach gleichwohl nicht zu verwechseln, denn tatsächlich handelt es sich um die fünftgrößte Stadt im Bundesland Hessen. In der Vergangenheit hat sich Offenbach vor allem als Zentrum der Lederwarenindustrie einen Namen gemacht, während es sich mittlerweile zu einem modernen und wichtigen Dienstleistungsstandort entwickelt hat. Auch kunsthistorisch ist Offenbach eine Augenweide mit rund 1.600 denkmalgeschützten Bauwerken aus der Renaissance, dem Klassizismus, dem Historismus sowie Architektur aus dem 20. Jahrhundert. Das bekannteste Gebäude und gleichzeitig Wahrzeichen der Stadt ist das Isenburger Schloss, das 1576 erbaut wurde und zu den bedeutendsten Renaissancebauten nördlich der Alpen zählt. Zu den klassizistischen Bauten gehören das Rumpenheimer Schloss, das einst Treffpunkt des europäischen Hochadels war, sowie weitere klassizistische Bauten, die die Innenstadt zieren. Mittelpunkt der Offenbacher Innenstadt ist die Fußgängerzone, in der eine Vielzahl kleiner Geschäfte und auch Kaufhäuser zum entspannten Bummeln einlädt.
Die GmbH als Rechtsform im Gesellschaftsrecht
Eingebettet in diese Idylle gibt es auch eine Reihe von Anwaltskanzleien, die sich aufgrund der Lage im Rhein-Main-Gebiet auf das Gesellschaftsrecht spezialisiert haben. Nicht wenige Anwaltskanzleien entscheiden sich inzwischen selbst für die Organisationsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), nachdem sich Anwälte aus gesellschaftsrechtlichen und berufsständischen Gründen lange Zeit allenfalls als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammenschließen durften. Der lange Kampf der Anwälte um die Erweiterung ihrer unternehmerischen Organisationsformen zeichnet sich bis heute in der Welt der übrigen freier Berufe nach: Auch z.B. bei Architekten, Ärzten oder Ingenieuren spielen neben den Wünschen der Freiberufler nach gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsformen die gesetzlichen und berufsethischen Erfordernisse eine Rolle. Die historisch überlieferte Idee, wonach ein freier Beruf ideele Bedürfnisse der Gemeinschaft befriedige und nicht primär der Gewinnerzielung diene, lässt sich nicht leicht mit den Haftungsbeschränkungen des Gesellschaftsrechts in Einklang bringen, die insbesondere mancher Praxisgründer gerne für sich einrichten würde. Angesichts der vom Gesetzgeber noch nicht abschließend geregelten Fragen zwischen historischem Freiberufler-Ideal und unternehmerischer Realität z.B. von Arztgemeinschaften oder freischaffenden Logopäden oder Psychotherapeuten ist freiberuflichen Unternehmensgründern - wie auch unzweifelhaft gewinnorientierten - Unternehmern in Offenbach kompetenter Rat eines im Gesellschaftsrecht versierten Anwalts zu empfehlen, den man hier auf anwalt24.de findet.