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Rechtsanwältin Pia Maria Sebald

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Pia Maria Sebald

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Anwaltskanzlei Pia Maria Sebald, München

Seit 1996 führt Rechtsanwältin Pia Maria Sebald ihre zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei in München und bietet ihren Mandanten persönliche Rechtsberatung vor Ort und darüber hinaus bundesweit rechtliche Unterstützung an. Sie erhalten die Möglichkeit zum sofortigen Gespräch und einen kurzfristigen Termin auch außerhalb der üblichen Bürozeiten. Die Juristin ist bundesweit sehr gut vernetzt und sollte dies für die Bearbeitung eines Mandats notwendig sein, greift sie auf das Fachwissen von Sachverständigen zurück oder kooperiert mit anderen Anwaltskanzleien.

Schwerpunkte in der Praxis von Rechtsanwältin Sebald sind das Arbeitsrecht  und Dienstvertragsrecht, das Immobilienrecht und Mietrecht sowie das Reiserecht und das Luftbeförderungsrecht. Über diese Arbeitsschwerpunkte hinaus berät und vertritt Rechtsanwältin Pia Maria Sebald ihre Mandanten umfassend in allen zivilrechtlichen Fragen des Vertrags- und Schuldrechts.

Komplexe Anliegen und Interessen verlangen nach mehr als einer „nur“ juristisch klugen Beratung. Rechtsanwältin Pia Maria Sebald berät ihre Mandantinnen und Mandanten mit Blick auf alle rechtlichen, wirtschaftlichen, technischen und sozialen Gesichtspunkte ihrer Interessen – eine Vorgehensweise, die beim Streit im Arbeitsverhältnis ebenso wichtig ist wie bei Problemen eines Immobiliengeschäfts.

Für optimale Lösungen sind der persönlicher Kontakt auch ohne Besuch in der Kanzlei und eine individuelle Beratung wesentlich. Rechtsanwältin Pia Maria Sebald legt großen Wert auf eine frühzeitige, partnerschaftliche und qualifizierte Beratung – so lassen sich Konflikte vermeiden und, wenn möglich, außergerichtlich lösen, nicht zuletzt um Kosten zu sparen.

RUND UM DIE IMMOBILIE – Anwalt für Immobilienrecht

Beratung in den Bereichen privates Immobilienrecht, Grundstücksrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht 

  • Geplanter Immobilienerwerb, Immobilienverkauf

Ob der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ansteht: Die juristische kompetente Prüfung des Entwurfs des notariellen Kaufvertrages, der Teilungserklärung, der Gemeinschaftsordnung und sonstiger zugrunde liegender Unterlagen sowie die Beratung im Vorfeld oder beim Vertragsabschluss schützt vor bösen Überraschungen. Die Beratung und Vertretung durch Rechtsanwältin Pia Maria Sebald umfasst alle Rechtsfragen beim Kauf oder Verkauf einer Eigentumswohnung, eines Hauses oder Grundstücks, beispielsweise zum Sondernutzungsrecht, zum Gewährleistungsausschluss, zur Aufklärungspflicht des Verkäufers, der Rechte des Käufers im Fall der arglistigen Täuschung und zu den Grundpfandrechten.

Beim Immobilienerwerb vom Bauträger ist die Prüfung des Bauträgervertrags, die Vereinbarung über Sonderwünsche oder Eigenleistung, durch einen Rechtsanwalt angeraten. Bei sich anbahnenden Konflikten hinsichtlich der Zahlung der Raten, der Bauausführung oder der Abnahme sollten Sie sich als Immobilienkäufer zur Wahrung Ihrer Rechte stets anwaltlich beraten und unterstützen lassen.

  • Wohnraummietrecht, Gewerberaummietrecht - zahlreiche Fallstricke

Rechtsanwältin Pia Maria Sebald übernimmt die Gestaltung oder Prüfung eines Mietvertrages, die Beratung und Prozessführung im Zusammenhang mit einer form- und fristgerechten Mieterhöhung oder einer Kündigung des Mietvertrages, zum Beispiel wegen Zahlungsverzugs oder unberechtigter Untervermietung des Mieters sowie bei Eigenbedarf des Vermieters.

Auch kann die Prüfung eines Vorkaufsrechts des Mieters oder eines Eintrittsrechts im Todesfall, schließlich die Vertragsübernahme oder der gesetzliche Übergang von Mietverträgen auf Erwerber von Wohnungen von Bedeutung sein.

Im Rahmen der Abwicklung eines bereits beendeten Mietverhältnisses besteht in der Praxis oftmals Beratungsbedarf, so bei Auseinandersetzungen über die Rückgewähr der Mietkaution oder der Durchführung von Renovierungs- oder Reparaturpflichten.

  • WEG-Recht – Eigentümer sein, streiten wie ein Mieter?

Nicht selten ist zu hören, dass eine Eigentumswohnung die Nachteile des Immobilien-Eigentums mit den Nachteilen eines Mietverhältnisses kombiniert. Das kann, muss aber nicht so kommen.

Eine klare, auf die Vermeidung künftiger Konflikte ausgerichtete Beratung ist daher ein besonders Anliegen von Rechtsanwältin Pia Maria Sebald, wenn sie ihre Mandanten beim Erwerb von Wohnungseigentum oder Teileigentum begleitet.

Beispiele, die eine mit Augenmaß und eine auf das gedeihliche Zusammenleben ausgerichtete Vertretung im Konflikt erfordern, sind etwa die eigenmächtige Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum, der Ausbau oder Umbau im Sondereigentum oder auch die falsche Zuordnung von Kellern oder Kfz-Stellplätzen.

 

ANWALT FÜR REISERECHT und FLUGRECHT – damit Ihre Flugreise oder Ihr Urlaub und Erholung gelingen können

PAUSCHALREISE - Ihre Rechte als Reisender gegenüber Reiseveranstalter

Rechtsanwältin Pia Maria Sebald berät und unterstützt Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit einem abgeschlossenen Pauschalreisevertrag. Beispielsweise bei Problemen mit der Reisebuchung oder hinsichtlich der Möglichkeit von Rücktritt vom Reisevertrag vor Reisebeginn sowie der Kündigungdes Reisevertrages vor oder während der Reise wegen Reisemängel oder wegen höherer Gewalt (Naturkatastrophen wie Waldbrände am Urlaubsort, politischen Unruhen, Terroranschläge). Die Beurteilung, ob ein Fall "höherer Gewalt" vorliegt, muss an Hand der Kriterien im Einzelfall geprüft und entschieden werden. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist ein starkes Indiz dafür, dass die Voraussetzung für eine höhere Gewalt vorliegt.

  • Anspruch auf Minderung des Reisepreises

Haben Reisemängel Ihren Urlaub beeinträchtigt? Ein Reisemangel liegt vor, wenn die vorgefundene Leistung nicht der vertraglich vereinbarten Leistung entspricht. Auch die vorsätzliche Verletzung von Aufklärungs- und Informationspflichten stellt einen Reismangel dar. Am Urlaubsort festgestellte Reisemängel müssen Reisende unverzüglich gegenüber dem örtlichen Reiseleiter oder falls keine Reiseleitung als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung steht gegenüber dem Reiseveranstalter anzeigen und Abhilfe verlangen. Die Mängelanzeige sollte aus Beweisgründen schriftlich erfolgen oder festgehalten werden. Nicht ausreichend ist es, wenn nur das Hotel informiert wird, denn das Hotel ist nicht der Vertragspartner. Reisepreisminderungen können nur für die tatsächliche Dauer der mangelhaften Leistung geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass die Mängel schnellstmöglich angezeigt werden, denn die Mängelanzeige ist Voraussetzung für eine Minderung des Reisepreises.

  • Anspruch auf Schadensersatz, Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit

Zusätzliche, neben dem Minderwert der Reise eingetretenen Schäden, die nicht durch eine Reisepreisminderung abgegolten sind, z.B. Heilbehandlungskosten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten oder nutzlose Aufwendungen und Mehrkosten, können zum Ausgleich von Mängeln ersatzfähig sein. Wird eine Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, steht dem Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung des aufgewendeten Reisepreises wegen vertaner Urlaubsfreuden zu.

Ausschlussfrist von 1 Monat

Wichtig: Ansprüche auf Reisepreisminderung und Schadensersatz müssen innerhalb eines Monats nach Reiseende gegenüber dem Reiseveranstalter angemeldet werden (Ausschlussfrist).

INDIVIDUALREISE - Ihre Rechte gegen den Hotelier, Vermieter

Bei einer Individualreise hat der Reisende einzelne Vertragspartner, beispielsweise den Hotelier, den Vermieter einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses oder den Vermieter eines Fahrzeuges. Bei Konflikten oder Mängeln müssen Sie Ihre Ansprüche gegen den jeweiligen Vertragspartner unter Umständen unter Anwendung ausländischen Rechts durchsetzen. Wichtig ist es daher, dass Sie die Bedingungen Ihres Vertragspartners genau prüfen, vor allem wenn es sich um einen ausländischen Vertragspartner handelt.

FLUGRECHT - Ihre Rechte als Fluggast

  • Entschädigung bei Fluganullierung, Flugverspätung, Nichtbeförderung

Ihr Flug wurde annulliert, war verspätet oder Ihnen wurde die Beförderung verweigert? Ihnen wurden keine oder nicht angemessene Betreuungsleistungen oder Unterstützungsleistungen nach der Fluggastrechte-Verordnung angeboten? Oft erfahren Fluggäste erst auf dem Flughafen von der kurzfristigen Annullierung ihres Fluges. In solchen Fällen können Ihnen Ansprüche gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen nach der Fluggastrechte-Verordnung zustehen. Auch für Flüge im Rahmen von Pauschalreisen stehen Fluggäste gegen die ausführende Fluggesellschaft Ansprüche nach der EU-VO zu. Was ist zu tun? Sammeln Sie Beweise, machen Sie Fotos und bewahren Sie alle Unterlagen auf, insbesondere Tickets, Boardingpässe, Bestätigung der Flugunregelmäßigkeit, Belege über sonstige Kosten (wie Hotelkosten, Erfrischungen und Mahlzeiten, Taxikosten). Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Fluggast aufAusgleichszahlung und Erstattung von Mehrkosten wegen Nichtbeförderung, Fluganullierung oder Flugverspätung unterstütze ich Sie.

  • Flugpreiserstattung nach Downgrade

Sie konnten Ihren Flug nicht wie gebucht und bezahlt in der Business bzw. Premium Class antreten und mussten in der Economy Class fliegen? Zur Änderung der Beförderungsklasse kommt es, wenn ein Flug in der gebuchten Klasse überbucht wurde oder ein ersatzweise eingesetztes Flugzeug über Sitzplätze in der gebuchten Klasse nicht verfügt oder dem Fluggast nach einer Annullierung des gebuchten Fluges ein Ersatzflug angeboten wird und auf diesem kein Sitzplatz in der gebuchten Beförderungsklasse verfügbar ist. Nach Art 10 der Fluggastrechte-Verordnung haben Fluggäste bei Herabstufung der Beförderungsklasse Anspruch auf Flugpreiserstattung, wobei Sie bis 1.500 km 30 Prozent, von 2.500 km bis 3.500 km 50 Prozent und über 3.500 km 75 Prozent des auf den Flugschein ausgewiesenen Flugpreises ohne Steuern und Gebühren erhalten. Zu Unrecht erstatten die Fluggesellschaften oft nur den gezahlten Zuschlag.

  • Schadensersatz bei Reisegepäckverspätung oder Gepäckverlust

Geht aufgegebenes Reisegepäck verloren, wird es verspätet abgeliefert oder beschädigt, haften Fluggesellschaften und Reiseveranstalter bis zu einem Höchstbetrag von 1.131 SZR (am 9.6.2017 ca. 1.398 Euro) pro Flugpassagier auf Schadensersatz. Bei der immer wieder ärgerlichen verspäteten Ablieferung kann sich dann der Betroffene auf Kosten der Fluggesellschaft mit notwendigen angemessenen Ersatzbeschaffungen wie Toilettenartikeln und Ersatzkleidung versorgen. Die ersatzweise Anschaffung einer vollständigen Grundgarderobe (Über- und Unterkleidung) ist bei einer mehrtägigen verspäteten Aushändigung als notwendig und angemessen anzusehen. Innerhalb von höchstens sieben Tagen nach Gepäckausgabe muss der Fluggast Beschädigungen anzeigen. Bei Verspätung und Verlust gilt eine Frist von höchstens 21 Tagen. Ich empfehle dringend, die Fristen nicht auszuschöpfen und sofort schriftlich Anzeige gegenüber dem vertraglichen oder ausführenden Luftfrachtführer und seinen Empfangsbevollmächtigten zu erstatten. In der Praxis wird ein standardisierter Bericht über fehlendes oder beschädigtes Gepäck angefertigt (Property Irregularitiy Report, "PIR").

Sie suchen einen Anwalt für Reiserecht oder Flugrecht? Sie haben Fragen? Rechtsanwältin Pia Maria Sebald hilft Ihnen und steht Ihnen für Fragen rund um die Reise beratend zur Seite, setzt Ihre Ansprüche durch und vertritt Sie gegebenenfalls auch im Reiseprozess.

 

ARBEITSRECHT UND DIENSTVERTRAGSRECHT - Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag oder Kündigung erhalten

Rechtsanwältin Pia Maria Sebald ist mit den persönlichen und beruflichen Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ebenso vertraut wie mit den wirtschaftlichen und betrieblichen Anliegen von Unternehmen. Sie berät und vertritt Sie entsprechend Ihrer jeweiligen Interessenlage mit Blick auf die Verhandlungsstrategie auch der anderen Seite.

Ihr Beratungsangebot umfasst die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen und Geschäftsführerverträgen sowie auch von Änderungskündigungen, Abmahnungen oder von Maßnahmen zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder eines Geschäftsführervertrages durch eine ordentliche oder fristlose Kündigung und durch Abschluss eines Aufhebungsvertrags.

Rechtsanwältin Sebald vertritt ihre Mandanten im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht oder bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaften und Geschäftsführern vor dem Zivilgericht.

 

ZIVILRECHTLICHE PRAXIS der Anwaltskanzlei Pia Maria Sebald

Die Durchsetzung eigener Ansprüche, die Abwehr unberechtigter oder unangemessener Forderungen der Gegenseite, schließlich das erfolgreiche Inkasso oder das Aushandeln vertretbarer Zahlungsmodalitäten – juristische Beratung in zivilrechtlichen Fragen, die Verhandlung über Ansprüche vor Gericht oder im außergerichtlichen Rahmen erfordert Sachverstand, Geduld und Augenmaß.

Rechtsanwältin Pia Maria Sebald bietet ihren Mandanten über die oben genannten Tätigkeitsschwerpunkte hinaus die kompetente und umfassende Beratung und Vertretung in allen schuldrechtlichen Angelegenheiten an, sei es wegen Sachmangels beim Autokauf, der Rückzahlung eines privaten Darlehens oder Fragen beziehungsweise Konflikten rund um andere Verträge.

Und bei Fragen? Nehmen Sie gleich Kontakt mit Rechtsanwältin Pia Maria Sebald in München auf.

Rufen Sie an oder senden Sie Ihr Anliegen vorab per Onlineanfrage oder per E-Mail an kanzlei@sebald-rechtsanwältin.de

Weitere Informationen finden Sie unter www.sebald-rechtsanwaeltin.de