BEGIN:VCARD
VERSION:2.1
N:Rigizahn;Ernest F.;;Herr;
FN:Ernest F. Rigizahn
ADR;WORK;ENCODING=QUOTED-PRINTABLE:;;Lindwurmstra=DFe 29;M=FCnchen;;80337;;
EMAIL;INTERNET:kanzlei@rigizahn.de
URL;WORK:www.rigizahn.de
TEL;WORK;VOICE:+49 89 38665160
TEL;WORK;FAX:+49 89 38665169
NOTE;ENCODING=QUOTED-PRINTABLE:Rechtsanwalt Ernest F. Rigizahn wurde 1967 in Baden-W=FCrttemberg geboren und studierte Rechtswissenschaften an den Universit=E4ten T=FCbingen und M=FCnchen. Nach Abschlu=DF des Studiums sowie der Referendarzeit in Baden-W=FCrttemberg und einer vor=FCbergehenden T=E4tigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter widmete er sich ganz der Praxis und ist seit Anfang 1997 als Rechtsanwalt in M=FCnchen t=E4tig. Die Kanzlei wurde am 1.1.2000 gegr=FCndet.=0D=0ADas besondere Profil der Kanzlei ergibt sich zun=E4chst aus der bewussten - der fachanwaltschaftlichen Doppelqualifikation des Kanzleiinhabers entsprechenden - Selbstbeschr=E4nkung auf die Spezialgebiete "Medizinrecht f=FCr =C4rzte/Zahn=E4rzte und andere Leistungserbringer" (insbesondere: Arztrecht und Kassenarztrecht) und "Versicherungsrecht f=FCr Versicherungsnehmer" (insbesondere: Berufsunf=E4higkeitsrecht, Unfallversicherungsrecht und Krankenversicherungsrecht). Vor allem eine bewusste Spezialisierung, verbunden mit entsprechend konzentrierter st=E4ndiger Fortbildung und dem Erwerb f=FCr das Verst=E4ndnis der einschl=E4gigen Probleme unverzichtbarer - auch nichtjuristischer - branchenspezifischer Kenntnisse, erm=F6glicht es einem Rechtsanwalt heute, die Probleme seiner Mandanten umfassend zu erkennen und durchdachte L=F6sungsvorschl=E4ge anzubieten. Unverzichtbar - auch und gerade auf dem Felde des interdisziplin=E4ren Medizinrechts - erscheint zudem eine wissenschaftlich fundierte Bearbeitung jedes einzelnen Mandats. Eine solche unterscheidet sich etwa von der weitverbreiteten blo=DFen Suche nach (vermeintlich) einschl=E4gigen Gerichtsurteilen (Pr=E4judizien) dadurch, dass auch die aktuelle wissenschaftliche und rechtspolitische Diskussion beobachtet und zur Begr=FCndung der Rechte des Mandanten herangezogen wird sowie - falls erforderlich - auch eigenst=E4ndige Ans=E4tze zur Auslegung einschl=E4giger Rechtsnormen entwickelt werden, anstatt nur fremde Meinungen zu referieren. Dies setzt neben der Bef=E4higung und Bereitschaft zur Auswertung auch von wissenschaftlicher Literatur und zur zugleich pr=E4zisen und verst=E4ndlichen Formulierung der gewonnenen Erkenntnisse in Wort und Schrift den st=E4ndigen Zugriff auf eine umfangreiche, laufend aktualisierte Bibliothek voraus.=0D=0ARechtsanwalt Ernest F. Rigizahn verf=FCgt sowohl im Fachgebiet des Medizinrechts als auch im Fachgebiet des Versicherungsrechts =FCber besondere theoretische Kenntnisse und =FCber besondere praktische Erfahrungen. Ihm wurde deshalb von der zust=E4ndigen Stelle - nach Ablegung einer schriftlichen Kenntnispr=FCfung sowie nach =DCberpr=FCfung der besonderen Kenntnisse und Erfahrungen in einem Verwaltungsverfahren - gestattet, sowohl die Bezeichnung Fachanwalt f=FCr Medizinrecht als auch die Bezeichnung Fachanwalt f=FCr Versicherungsrecht zu f=FChren. Das F=FChren einer Fachanwaltsbezeichnung ist zudem daran gebunden, da=DF sich der Fachanwalt st=E4ndig fortbildet und diese Fortbildung gegen=FCber der zust=E4ndigen Stelle nachweist\; es handelt sich mithin um eine gegen=FCber der allgemeinen anwaltlichen Fortbildungspflicht versch=E4rfte Verpflichtung zur Fortbildung.=0D=0ASeine bereits im Jahre 1988 begonnene und bis heute fortgef=FChrte ("Feierabend&quot\;-)T=E4tigkeit als wissenschaftlicher Redakteur (Redaktor) der in Deutschland f=FChrenden einschl=E4gigen Fachzeitschrift "Medizinrecht - MedR&quot\; erm=F6glicht ihm die fr=FChzeitige Kenntnisnahme von der aktuellen fachwissenschaftlichen Diskussion und insbesondere von wichtigen Gerichtsentscheidungen, noch bevor diese ver=F6ffentlicht werden. Die st=E4ndige publizistische Befassung mit vielen f=FCr die Praxis sowohl des Medizinrechts als auch des Versicherungsrechts wichtigen neuen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und wissenschaftlicher Fachliteratur bedeutet dabei eine wertvolle Bereicherung der anwaltlichen T=E4tigkeit und kommt auch seinen Mandanten zugute.=0D=0AAls Fachautor publiziert er immer wieder in verschiedenen anerkannten rechtswissenschaftlichen Publikationsorganen, daneben auch gelegentlich in =E4rztlichen Fachzeitschriften.=0D=0ARechtsanwalt Rigizahn fungiert seit Ende 2002 ehrenamtlich als juristisches Vollmitglied und Ansprechpartner der nach =A7 8 Abs. 3 des Transplantationsgesetzes errichteten Kommission zur Pr=FCfung von Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Lebend-Organspende am Transplantationszentrum des Zentralklinikums Augsburg (Akademisches Lehrkrankenhaus der Ludwig-Maximilians-Universit=E4t M=FCnchen).=0D=0AEr ist Mitglied in folgenden wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Vereinigungen:=0D=0A =0D=0A=0D=0A    Deutscher Juristentag (DJT)=0D=0A    Deutsche Gesellschaft f=FCr Medizinrecht (DGMR)=0D=0A    Deutsche Gesellschaft f=FCr Kassenarztrecht=0D=0A    Gesellschaft f=FCr Recht und Politik im Gesundheitswesen=0D=0A    Arbeitsgemeinschaft "Medizinrecht&quot\; im Deutschen Anwaltverein=0D=0A    Arbeitsgemeinschaft "Versicherungsrecht&quot\; im Deutschen Anwaltverein=0D=0A    Arbeitsgemeinschaft "Sozialrecht&quot\; im Deutschen Anwaltverein=0D=0A
ORG;ENCODING=QUOTED-PRINTABLE:Ernest F. Rigizahn
REV:20120211T163909Z
END:VCARD

