Fachartikel von Rechtsanwalt Hubertus Himmelsbach
Schluss mit den Rechtsirrtümern Teil 4: Keine Kündigung während der Krankheit
Bei dieser Annahme handelt es sich wiederum um einen leider weit verbreiteten Rechtsirrtum, der sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite immer noch anzutreffen ist. mehr ...
Schluss mit den Rechtsirrtümern Teil 3: Vor Ausspruch einer Kündigung bedarf es immer drei vorangegangener Abmahnungen !
Rechtsirrtum: Vor Ausspruch einer Kündigung bedarf es immer drei vorangegangener Abmahnungen ! mehr ...
Schluss mit den Rechtsirrtümern Teil 2: "Ein Mieter muss dem Vermieter drei Nachmieter stellen bzw. benennen, um vorzeitig aus dem Mietvertrag herauszukommen"
Schluss mit den Rechtsirrtümern Teil 2: "Ein Mieter muss dem Vermieter drei Nachmieter stellen bzw. benennen, um vorzeitig aus dem Mietvertrag herauszukommen" mehr ...
Schluss mit den Rechtsirrtümern Teil 1: Anspruch auf Zahlung einer Abfindung
Eine Abfindung kann nur dann beansprucht werden, wenn sich dies aus einem Sozialplan, Tarifvertrag oder einem Aufhebungsvertrag ergibt, oder wenn der Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung eine Abfindung zugesagt hat, zB. bei einer Kündigung aus betriebsbedingten Kündigung gemäß § 1 a KSchG mehr ...

