Rechtsanwältin Sabine Geilen
Ferdinand-Rhode-Str. 5
04107 Leipzig
0341 / 30821920
0341 / 30821921
www.fachanwaltskanzlei-arbeitsrecht.com
Öffnungszeiten:
8:30 - 17:008:30 - 17:00
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8:30 - 17:00
8:30 - 17:00
Rechtsgebiete
- Betriebsverfassungsrecht
- Ausbildungsförderungsrecht
- Arbeitsrecht
- Individualarbeitsrecht
- Kündigungsschutzrecht
- Kollektives Arbeitsrecht
- Mitbestimmungsrecht
- Tarifvertragsrecht
- Betriebliche Altersversorgung
- Arbeitsförderungsrecht
- Arzneimittelrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Pflegeversicherungsrecht
- Sozialrecht
- Sozialhilferecht
- Krankenversicherungsrecht
- Arztrecht
- Krankenhausrecht
- Kassenarztrecht
- Beamtenrecht
- Berufsbildungsrecht
- Dienstrecht
Qualifikationen
Fachanwalt:
- Arbeitsrecht
Weitere Sprachen:
- Englisch
Mitgliedschaften
- Berufung zum Mitglied im Fachprüfungsausschuss Arbeitsrecht II der Rechtsanwaltskammer Sachsen
- Mitglied im Deutschen Anwaltverein
- Mitglied im Leipziger Anwaltverein
Beschreibung
Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Leipzig hat sich Frau Sabine Geilen auf das Arbeitsrecht sowie das damit zum Teil eng verknüpfte Sozialrecht spezialisiert. Sie berät und vertritt Arbeitgeber, Betriebsräte, Arbeitnehmer, Arbeitnehmervertretungen (Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung) sowie Gewerkschaften in sämtlichen arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten. Seit 2009 ist Frau Sabine Geilen als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Mitglied im Fachanwaltsausschuss Arbeitsrecht II der Rechtsanwaltskammer Sachsen.
Aufgrund der Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern weiß sie wie empfindsam die Beziehung zwischen diesen beiden Vertragspartnern ist, kennt aber insbesondere auch sowohl die Interessenlage als auch die Rechtslage beider Seiten. Die sich häufig ändernde Gesetzeslage aber auch die Flut der Entscheidungen der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit erfordern einen kompetenten und erfahrenen Rechtsbeistand um die jeweiligen Erfolgsaussichten der Mandanten zutreffend beurteilen und ggf. auch gerichtlich durchsetzen zu können.
Ein Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist das Führen von Kündigungsschutzverfahren von Arbeitnehmern insbesondere auch bei Insolvenz von Unternehmen (z.B. Massenentlassungen nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens). Die Wirksamkeit einer Kündigung ist für Arbeitnehmer insbesondere dann schwer einzuschätzen, wenn der Insolvenzverwalter mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich geschlossen hat. Ob Ansprüche aus dem Sozialplan bestehen, Lohnansprüche als Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle angemeldet oder als Masseverbindlichkeiten eingeklagt werden können - all dies bedarf besonderer Kenntnisse auf dem Gebiet des Insolvenzarbeitsrechts. Weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht von Frau Sabine Geilen ist die Beratung zu den Besonderheiten für besonders schutzwürdige Personengruppen (schwangere Mitarbeiterinnen, Arbeitnehmer in der Elternzeit, Schwerbehinderte und Auszubildende) sowie die Gestaltung und Überprüfung eines (ggf. befristeten) Arbeitsvertrages / von Arbeitsverträgen, die Geltendmachung von Lohn- und Gehaltsforderungen, die Gestaltung und Überprüfung eines Aufhebungsvertrages / von Aufhebungsverträgen, Mobbing, sexuelle Belästigung, Diskriminierung etc.
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