Wolfgang Arndt ist Fachanwalt für Erbrecht. Er ist seit 30 Jahren für die Mandanten der Sozietät tätig. Im Bereich des Erb- und Vormundschaftsrechtes wird er seit langen Jahren durch Gerichte mit Nachlass- oder Ergänzungspflegschaften, Nachlassverwaltungen und Testamentsvollstreckungen beauftragt.
Testamentsgestaltung, Gesellschaftsverträge und Vorsorge für Unternehmer und Privatleute im Alter und bei behindernden Krankheiten sind Gegenstand seiner Beratung.
Seine Berufserfahrung stellt er im Wirtschafts- und Immobilienrecht in den Dienst der Mandanten. Das internationale Privatrecht sowie internationale Rechtsfragen (englische Verhandlungssprache) sind weitere Schwerpunkte seiner Arbeit.