Rechtsanwalt Severin Brinkmann
Brinkmann & Klimek Rechtsanwälte
Luxemburger Str. 256
50937 Köln
0221 4920140
0221/49201429
www.bk-kanzlei.de
Luxemburger Str. 256
50937 Köln
0221 4920140
0221/49201429
www.bk-kanzlei.de
Weitere Anwälte in dieser Kanzlei:
Rechtsanwalt Lars KlimekRechtsgebiete
- Kündigungsschutzrecht
- Arbeitsrecht
- Individualarbeitsrecht
- Urheberrecht
- Internetrecht
Qualifikationen
Weitere Sprachen:
- englisch
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltsverein
- Kölner Anwaltsverein
Beschreibung
Die letzten Fachartikel auf anwalt24.de
- 09.04.2010Befristete Arbeitsverhältnisse, Teil 3: Befristung mit sachlichem Grund.Bedarfsbefristung (Nr. 1)Der Sachgrund einer Bedarfbefristung ist gegeben, wenn der Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht und nicht zu den regelmäßigen Daueraufgaben des Arbeitgebers gehört. Abzugrenzen ist der vorübergehende Bedar mehr
- 08.04.2010Befristete Arbeitsverhältnisse, Teil 2: Befristung ohne sachlichen GrundNach § 14 II TzBfG sind kalendermäßige Befristungen eines Arbeitsvertrages bis zu zwei Jahren ohne sachlichen Grund zulässig. Bei sachgrundlosen Befristungen ist zwingend das Anschlussverbot zu beachten. Danach sind sachgrundlose Befristungen unzulä mehr
- 07.04.2010Befristete Arbeitsverhältnisse, Teil 1: SchriftformFür befristete Arbeitsverträge gilt seit dem 01.01.2001 des TzBfG. Damit bestehen für die Arbeitnehmer gesetzliche Schutzvorschriften, die einen Ausgleich zu dem Wunsch der Arbeitgeber nach flexibler Gestaltung ihrer Belegschaftsgröße gewährleisten mehr
- 01.04.2010Einschränkung der Störerhaftung bei der Nutzung von Filesharing-Systemen (Peer-to-Peer)Die Störerhaftung der Anschlussinhaber wird bei vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen von den Abmahnkanzleien regelmäßig als unstreitig dargestellt. Zur Begründung wird unter anderem auf die Halsband-Entscheidung des BGH verwiesen (BGH, Urteil vom mehr
- 19.03.2010Wer haftet für den Missbrauch eines WLAN-Netzes?Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen treffen die Abgemahnten insbesondere dann hart und überraschend, wenn sie selbst die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben und zudem ausschließen können, dass andere Personen aus mehr

