Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen erleichtert. In einem Urteil vom Mittwoch erklärte das Karlsruher Gericht eine Vertragsklausel für unwirksam, die "jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen" von der Zustimmung des Vermieters abhängig machte. Eine solche Bestimmung benachteilige den Mieter unangemessen, weil sie ihrem Wortlaut nach auch die Haltung unproblematischer Kleintiere untersage, darunter Hamster oder Schildkröten.