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Rechtsanwalt Carsten Herrle

Rechtsanwalt
Carsten Herrle

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Weitere Informationen über Carsten Herrle

 Die Anwaltskanzlei Herrle befindet sich im Zentrum von Kiel direkt gegenüber dem Landgericht. Bequem und einfach zu erreichen, beschäftigt sie sich mit dem Zivil- und Strafrecht. In entspannter Atmosphäre steht Ihnen dort Rechtsanwalt Herrle montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr persönlich zur Verfügung.
Aus dem zivilrechtlichen Bereich bearbeitet die Anwaltskanzlei Herrle insbesondere Mandate aus dem

Urheber-und-Internetrecht (u.a. Abmahnungen wegen Filesharing)
Wettbewerbsrecht
Markenrecht

Dabei wendet die Anwaltskanzlei Herrle sich sowohl an mittelständische Unternehmen als auch den einzelnen Ratsuchenden.

Seit 2004 darf Rechtsanwalt Herrle die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht führen und übernimmt für sie die bundesweite Strafverteidigung als Strafverteidiger, insbesondere in Wirtschaftsstrafsachen und bei Kapitalstraftaten (u.a. Tötungsdelikte).

Über das Urheberrecht, das Markenrecht, das Wettbewerbsrecht und das Internetrecht hat RA Herrle in Kiel bereits als Referent vor der Muthesiusschule Kiel (Kunsthochschule), der Kieler und Schleswiger Wirtschaftsakademie, der Elektrofachhochschule Kiel, der Kieler Landesberufsschule Photo + Medien und der hiesigen Industrie- und Handelskammer verschiedene Veranstaltungen durchgeführt. Rechtsanwalt Herrle übernimmt Markeneintragungen gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Harmonisierungsamt in Alicante (Europäische Marke) und der WIPO in Genf (IR-Marke).

Im Jahr 2006 wurde Rechtsanwalt Herrle in den gemeinsamen Fachanwaltsausschuss IT-Recht der Niedersächsischen Rechtsanwaltskammer, der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer und der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen berufen.

Anfang November 2009 eröffnete Rechtsanwalt Herrle eine Zweigstelle in Groß Rheide, das verkehrsgünstig im Einzugsbereich der Städte Flensburg, Schleswig, Eckernförde, Husum und Rendsburg liegt.

Zudem ist Rechtsanwalt Herrle regelmäßig mit der Ausbildung von Rechtsreferendaren betraut. Falls Sie in der Kanzlei Herrle eine Referendarstation absolvieren möchten, übersenden Sie bitte Ihre persönlichen Bewerbungsunterlagen.

FILESHARING-HOTLINE BEI ABMAHNUNG: 0431 591 90 90
Sie haben eine Abmahnung / Klage wegen Filesharing / Urheberrechtsverletzung von

- APWAuffenberg Petzold Witte / Dortmund
- AMANN / Darmstadt
- Baek Law Peter Kimm / Hamburg
- Baumgarten Brandt / Berlin
- Bente / Berlin
- Bindhardt Fiedler / Linden
- CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Frankfurt/Main
- Cojger / Frankfurt/Main
- C-S-R Christoph Schmietenknop / Ettlingen
- Denecke Haxthausen / Berlin
- FAREDS Holscher Neef / Hamburg
- Fuhrmann Wallenfels / Frankfurt/Main
- Henkel / Mainz
- Kenne / Berlin
- Kornmeier / Frankfurt/Main
- Kroner, Klaus / München
- Lihl / Postbauer-Heng
- Philipp Marquort / Kiel
- Georg S. Mayer / Wien
- Marcus Meier / Lünen
- Rainer Munderloh / Oldenburg
- Negele Zimmel Greuter / Augsburg
Nimrod Bockslaff Scheffen / Berlin
- Nümann Lang / Karlsruhe
- Paulus / Berlin
- Rasch / Hamburg
- .rka Reichelt Klute Assmann / Hamburg
- Johannes Rübenach / Regensburg
- Sasse / Hamburg
- Schalast & Partner / Frankfurt/Main
- Marko Schiek / Meiningen
- Lutz Schröder / Kiel
- Schulenberg Schenk / Hamburg
- Schutt Waetke / Karlsruhe
- Daniel Sebastian / Berlin
- SKW Schwarz Kelwing Wicke / Frankfurt/Main
- SWS Scheuermann Westerhoff Strittmatter / Köln
- U+C / Urmann + Collegen / Regensburg (siehe auch DEBCON)
- Vahrenwald Kretschmer / München
- Waldorf Frommer / München
- wesaveyourcopyrights Christian Weber / Frankfurt/Main
- Graf Westphalen / Berlin
- Winterstein / Frankfurt/Main
- Zimmermann & Decker / Hamburg

in – Internettauschbörsen – in Peer-to-Peer Netzwerken / P2P Uploads erhalten wegen

- unerlaubter Verwertung geschützter Werke ?

- Verletzung Tonträgerrechte ?

- Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke ?

- einer Urheberrechtsverletzung ?

- Verletzung Urheberrechte oder dem Wettbewerbsrecht ?

- eines illegalen Downloads / Uploads / Filesharing ?

Aktuell werden im ganzen Bundesgebiet / Schleswig-Holstein durch Anwälte u.a. aus Kiel, Hamburg, Berlin, Frankfurt, München, Karlsruhe massenhaft Abmahnschreiben wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen, Filmen bzw. anderweitigen urheberrechtlich geschützten Werken versendet.

RUHE BEWAHREN !

NICHT UNTERSCHREIBEN !

UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG / VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG ABÄNDERN !

NICHT DEN ABMAHNENDEN ANRUFEN !

NICHT SOFORT ZAHLEN !

Eine modifizierte Unterlassungserklärung / Verpflichtungserklärung kann vor einem teuren Klageverfahren und Zahlung einer erheblichen Vertragsstrafe schützen. Aber auch diese modifizierte Erklärung gilt dreißig Jahre. Niemand muss sich jedoch ungeprüft für eine unabsehbare Anzahl von Werken gegenüber dem abmahnenden Urheber verpflichten.

NICHT IRRITIEREN LASSEN !

Ein Anwalt aus München verunglimpft die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserkärung / Verpflichtungserklärung irrigerweise als “Märchen”. Lassen Sie sich immer vor Beauftragung eines Anwaltes die genau entstehenden Kosten einer Vertretung mitteilen, und zwar in klaren Zahlen! UNTERSCHREIBEN SIE KEINE HONORARVEREINBARUNG UNGEPRÜFT !

Eine Unterlassungserklärung / Verpflichtungserklärung darf nicht blind abgegeben werden. Es muss durch Ihren Rechtsanwalt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung / Verpflichtungserklärung nicht rechtzeitig abgegeben werden, kann die Anwaltskanzlei, welche abgemahnt hat, eine einstweilige Verfügung erwirken oder auch gleich Klage erheben. Die Kosten sind für diese Verfahren erheblich, da der Streitwert von den Urhebern sehr hoch beziffert wird. Diese Kosten werden Ihnen auferlegt, nicht dem Rechtsanwalt, der Ihnen geraten hat, keine Erklärung abzugeben. Es besteht also ein erhebliches Prozessrisiko.

Der an die Gegenseite zu zahlende Betrag muss in der geforderten Höhe grundsätzlich NICHT akzeptiert werden. Es gibt immer Möglichkeiten zu verhandeln. Keine persönlichen Unterlagen (Arbeitsvertrag, Leistungsbescheide usw.) übersenden. Niemand kann dazu verpflichtet werden mehr preiszugeben, als tatsächlich sinnvoll ist.

Gerne stehe ich Ihnen in diesem Zusammenhang als Ihr Rechtsanwalt zur Verfügung. Sie können mich zu den üblichen Bürozeiten unter meiner Kanzleinummer

0431 3053719

oder auch außerhalb der Bürozeiten unter meiner Filesharinghotline

0431 591 90 90

erreichen. Sie können mir aber auch eine email schicken:

ra.herrle@t-online.de