Rechtsanwalt Prof. Wolf Michael Nietzer LL.M., MBA
Allee 40
74072 Heilbronn
(07131) 20391-0
(07131) 20391-20
http://www.unternehmensrecht.com
Öffnungszeiten:
8:00 - 21.008:00 - 21.00
8:00 - 21.00
8:00 - 21.00
8:00 - 21.00
Rechtsgebiete
- Aktienrecht
- Gesellschaftsrecht
- Handelsrecht
- Lizenzrecht
- Mergers & Acquisitions
- USA
- Vertragsrecht
- Wirtschaftsrecht
Qualifikationen
Zusatzqualifikationen:
- Attorney at Law (New York)
Weitere Sprachen:
- englisch
- französisch
Mitgliedschaften
- American Bar Association
- ABA Business Law Section
- U.S.Court of Appeals
- Deutsch-Amerikanische JV
- DAV Internationales Recht
- DIHK Rechtsausschuss Berlin
- Rotary Club Heilbronn-UL
- DAJV PG Mergers & Acquisitions
- VC+ Private Equity Committee
- Negotiated Acquisitions (ABA)
Beschreibung
Wir werden von unseren Kunden als die profilierteste Wirtschaftskanzlei mit dem Beratungsfokus Deutschland – USA im Südwesten Deutschlands bezeichnet. Wir besitzen eine exzellente Reputation und können aufgrund Freigabe durch Mandanten Referenzen nennen.
Wir sind eine auf deutsches und U.S. amerikanisches Unternehmens- und Gesellschaftsrecht spezialisierte Wirtschaftskanzlei mit Notar und USA-Anwaltszulassungen in New York, Georgia und Washington D.C. und Anwälten, die allesamt in den USA studiert haben und entsprechende universitäre Masterabschlüsse besitzen.
Wir beraten ausschließlich im deutschen und U.S.amerikanischen Unternehmensrecht (für Details bitte auf unsere Webseite gehen: www.unternehmensrecht.com). Als U.S.Rechtsboutique werden wir zudem oftmals durch im übrigen anderweitig beratene Firmen oder Kanzleien als Unterbeauftragte für US.wirtschaftsrechtliche Themenkomplexe, insbes. US.Gesellschaftsgründungen und englischsprachige und US.rechtliche Vertragswerke, beauftragt.
Der renommierte JUVE Verlag hebt in seinem aktuellen Handbuch Deutsche Wirtschaftskanzleien 2009/2010 bei der Bewertung von NIETZER & HÄUSLER wie schon in den Vorjahren nach Einholung zahlreicher exzellenter Referenzen mit außergewöhnlich klaren Worten u.a. den USA-Schwerpunkt hervor. Eine vergleichbare Beschreibung findet sich bei keiner anderen Wirtschaftskanzlei dieser Ausrichtung.
Zitat aus der Kategorie "Bewertung": Geschätzte Kanzlei in der Region, die ihre USA-Spezialisierung weiter ausbaut und sich als sehr gut aufgestellte Boutique für US-Recht etabliert hat, wie ein Wettbewerber es ausdrückt. Ein großes Thema ist weiterhin die Beratung zu Firmengründungen in den USA, wo ihr die Kooperation mit der US-Kanzlei Wildes&Weinberg sehr zugute kommt. N&H arbeitet sich aber auch in neue Felder ein wie die Abwehr von US-Klagen und Produkthaftungsfragen.“
Dies ist eine konsequente Fortführung der Bewertungen aus den Vorjahren, so in 2008 „Empfohlene Kanzlei in der Region, die weiterhin erfolgreich ihr Konzept als Nischenplayer umsetzt. Denn deutliches Kennzeichen ist die Arbeit mit USA-Bezug – teils für sehr namhafte Mandanten….“ und 2007 „Doch besonderen Ruf genießt sie für ihre umfängliche USA-bezogene Arbeit. Sei es für US-Unternehmen, die nach Deutschland kommen, sei es für deutsche Firmen, die in die USA streben bzw. dort schon im Geschäft sind".
„Darüber hinaus wird die Mittelstandsberatung betont, zudem begleite Nietzer&Häusler ihre deutsche Mandantschaft inzwischen häufiger bei kleineren und mittleren M&A-Transaktionen.“
In der Kategorie "Besondere Stärken" ist wie auch schon im Vorjahr zu lesen: " Große Erfahrung im US-Recht. Zudem traditionsreiche Verwurzelung in der Region".
Die vollständige Bewertung können Sie auch unter www.juve.de abrufen.
Von nichts kommt nichts. Der Fachbereich USA-Recht entstand im Jahre 1993. Seither hat NIETZER & HÄUSLER zahlreiche Gesellschaften in den USA gegründet und von vor Ort wie auch von Deutschland aus begleitet. Die wirtschaftsrechtliche Ausrichtung von NIETZER & HÄUSLER gründet sich indes schon auf die bereits dritte Anwaltsgeneration (1924, Dr.Ernst Nietzer).
US Rechtsinformationen regelmäßig im einzigen US-Rechtsblog (www.usa-recht.de, www.gerichtsreporter.us) in Deutschland. Einzelmeldungen werden wie bislang von NIETZER & HÄUSLER (www.unternehmensrecht.com) kommentiert.
US-Blogs www.usa-recht.de und www.gerichtsreporter.us via rss feeds abonnierbar.
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