Rechtsanwältin Martina Werner
Am Wollhaus 8
74072 Heilbronn
07131 2039390
07131 2039399
www.scheidungsanwalt-heilbronn.de
Öffnungszeiten:
8.00 - 12.00, 14.00 - 18.008.00 - 12.00, 14.00 - 18.00
8.00 - 12.00
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8.00 - 12.00, 14.00 - 18.00
Rechtsgebiete
- Ehe- und Familienrecht
- Erbrecht
- Ehescheidung
- Unterhaltsrecht
- Vermögensauseinandersetzung
Qualifikationen
Fachanwalt:
- Familienrecht
Weitere Sprachen:
- Englisch
Mitgliedschaften
- Mitglied Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht des DAV (DeutscheAnwaltVerein)
- Mitglied Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des DAV (DeutscheAnwaltVerein)
Beschreibung
HERZLICH WILLKOMMEN
Seit dem 05.11.92 bin ich als Rechtsanwältin zugelassen. Vertretungsberechtigt bin ich bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten, außerdem bei allen Sozialgerichten, Arbeitsgerichten und Verwaltungsgerichten in der Bundesrepublik Deutschland.
Als erster Anwältin in der Region Heilbronn wurde mir am 06.05.1997 von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart aufgrund des Nachweises besonderer Kenntnisse und Erfahrungen im Familienrecht die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht verliehen.
Aufgrund der Komplexität des Rechts ist die Spezialisierung auf einzelne Rechtsgebiete zur optimalen Beratung und Vertretung der Mandanten unabdingbar. Aus diesem Grund habe ich mich schon vor vielen Jahren für eine umfassende Spezialisierung auf die Rechtsgebiete Scheidungsrecht, Familienrecht, Erbrecht entschieden. Es besteht enge Zusammenarbeit mit einem Steuerberater und einem Notar.
Haupttätigkeitsfelder sind im Eherecht / Familienrecht / Scheidungsrecht:
Regelungen im Zusammenhang mit der Trennung, Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Abänderung von Versorgungsausgleichsentscheidungen, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Geschiedenenunterhalt (nachehelicher Unterhalt), Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, Ansprüche bei Tilgung gemeinsamer Schulden, Aufhebung eingetragener Lebenspartnerschaften, Zusammenleben als unverheiratetes Paar, Aufhebung der Ehe (z.B. bei Scheinehe).
Im Erbrecht sind es die:
Hilfe vor und nach dem Erbfall, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Testamentsgestaltung, Gestaltung sonstiger letztwilliger Verfügungen, Pflichtteilsansprüche, Pflichtteilsergänzungsansprüche, vorweggenommene Erbfolge.
Eine Maxime meiner beruflichen Tätigkeit ist es, für meine Mandanten einvernehmliche, faire und außergerichtliche Lösungen der bestehenden Probleme zu finden. Selbstverständlich streite ich auch für Sie vor Gericht, wenn sich eine außergerichtliche Regelung nicht abzeichnet.
Eine gründliche Ausbildung, ständige Fortbildung in den Fachgebieten, langjährige Berufserfahrung, Verhandlungsgeschick und menschliches Verständnis sind die besten Garanten für Erfolg.




