Rechtsanwalt Sven Mohr
Rechtsanwalt Sven Mohr
Bahnhofstraße 55 / 57
69115 Heidelberg
06221 - 6538372
06221 - 6538376
www.kanzlei-svenmohr.de
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Qualifikationen
Zusatzqualifikationen:
- Mediator
Weitere Sprachen:
- Englisch
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein DAV
- Anwaltsverein Heidelberg e.V.
- Centrale für Mediation (CfM)
Beschreibung
Sie suchen nach kompetenter Beratung oder wollen Ihre Interessen anwaltlich durchsetzen lassen?
Profitieren Sie vom Wissen und von der Erfahrung einer auf die Kompetenzbereiche Beruf, Bildung und Gemeinnützige Organisationen ausgerichteten Kanzlei. Ich berate und vertrete Sie bundesweit in den Spezialgebieten:
- Beruf: Arbeitsrecht, Beamtenrecht, Öffentliches Dienstrecht, Disziplinarrecht, Beihilferecht...
- Bildung: Schulrecht, Hochschulrecht, Prüfungsrecht, Berufsbildungsrecht, KiTa-Recht, BAföG...
- Gemeinnützige Organisationen: Vereinsrecht, Verbandsrecht, Stiftungsrecht, Gemeinnützigkeitsrecht...
Zudem vermittle ich als Mediator in Konflikten, damit Sie zu einvernehmlichen Lösungen finden.
Informationen zu meinen Kompetenzbereichen, zur Arbeitsweise und weiteren Serviceangeboten stehen auf der Website für Sie bereit. Selbstverständlich können Sie auch gern direkten Kontakt mit mir aufnehmen.
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht
- Kündigungsschutzrecht
- Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrecht
- Arbeitsförderungsrecht
- Dienstrecht
- Beamtenrecht
- Berufsrecht
- Berufsbildungsrecht
- Schul- und Hochschulrecht
- Prüfungsrecht
- Ausbildungsförderungsrecht
- Vereinsrecht
- Verbandsrecht
- Stiftungsrecht
- Mediation
- Sozialrecht
- Behindertenrecht
- Kirchenrecht
Weitere Artikel-Veröffentlichungen
- Richteramt und Mediation, in: Pitschas, Rainer/Walther, Harald, Mediation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Speyerer Arbeitshefte Nr. 173, Speyer, 1. Auflage 2005, S. 179 – 206
- Neues Urheberrecht ab 1.01.2008 – Auswirkungen für den Schulunterricht, in: Das Gymnasium in Bayern, GIB 1/2008, S. 30 f.
- Nutzung von DVDs im Schulalltag, in: Das Gymnasium in Bayern, GIB 3/2010, S. 19
- Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BGH vom 23.06.2009 – VI ZR 196/08 „spickmich.de“ nicht zur Entscheidung an, in: Das Gymnasium in Bayern, GIB 11/2010, S. 18




