Rechtsanwalt Thomas Feil
Georgsplatz 9
30159 Hannover
0511/47390601
0511/47390609
http://www.recht-freundlich.de
Weitere Anwälte in dieser Kanzlei:
Rechtsanwalt Timo Bönig LL.M.Rechtsgebiete
- Datenschutzrecht
- EDV-Recht
- IT-Recht
- Internetrecht
- Telekommunikationsrecht, Recht der Neuen Medien
- Urheberrecht
Qualifikationen
Fachanwalt:
- Arbeitsrecht
- Informationstechnologierecht
Mitgliedschaften
- DAV-Mitglied
Beschreibung
Wir sind eine Anwaltkanzlei die sich auf die rechtliche Beratung rund um das Thema "EDV" und "Internet" spezialisiert hat. Die Abwehr von Abmahnungen, die Gestaltung von Verträgen, die rechtsichere Gestaltung von Online-Auftritten und die Begleitung von öffentlichen Ausschreibungen gehören zu unseren typischen Beratungsfeldern.
Wir betreiben unter anderem die Internetseite http://abmahnung-blog.de/, die über aktuelle Abmahnungen und Abmahnwellen berichtet.
Impressum
Feil Rechtsanwälte
vertreten durch Rechtsanwalt Thomas Feil
Georgsplatz 9
30159 Hannover
Telefon: 0511 / 47 39 06-01
Telefax: 0511 / 47 39 06-09
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Feil – Fachanwalt für IT-Recht
E-Mail: kanzlei (at) recht-freundlich.de
USt-IdNr.: DE 232372818
Informationen gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG)
Die Berufs-/Amtsbezeichnung lautet Rechtsanwälte.
Die Rechtsanwälte von Feil Rechtsanwälte sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Celle als zuständiger Zulassungs- und Aufsichtsbehörde (Näheres unter www.rakcelle.de , Adresse: Bahnhofstr. 5, 29221 Celle, Tel: 05141/92 82-0) und von dieser als Rechtsanwalt für Deutschland zugelassen.
Unsere Berufspflichten werden wesentlich bestimmt von der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Berufsordnung der Rechtsanwälte, den Standesregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft, der Fachanwaltsordnung, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sowie weiterer Vorschriften, die Sie unter www.brak.de finden.
Für die Rechtsanwälte der Kanzlei Feil Rechtsanwälte besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Allianz- Versicherungs-Aktiengesellschaft, Königinstr. 28, 80802 München.
Die Haftpflichtversicherung gilt im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Die Haftpflichtversicherung besteht nicht für Tätigkeiten 1. über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros, 2. im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht, 3. des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.
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