Rechtsanwalt Rüdiger Hitz
BRANDI Rechtsanwälte Hannover GbRPodbielskistraße 166
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Weitere Anwälte in dieser Kanzlei:
Rechtsanwalt Michael Henze, Rechtsanwalt Oliver Ebert, Rechtsanwalt Josef Fullenkamp, Rechtsanwalt Dr. Stefan Wille, MLE, Rechtsanwalt Michael Weber-Blank NLP M., Rechtsanwalt Dr. Carsten Hoppmann, Rechtsanwalt Christopher Jones, Rechtsanwalt Dr. Mario Bergmann, LL.M. WirtschaftsstrafrechtRechtsgebiete
- Strafprozessrecht
- Schenkungssteuerrecht
- Steuerstrafrecht
- Steuerrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Strafrecht
- Steuerstreitführung
- Erbschaftssteuerrecht
Qualifikationen
Fachanwalt:
- Steuerrecht
Zusatzqualifikationen:
- Steuerberater
Weitere Sprachen:
- Englisch
Mitgliedschaften
- Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
- Mitglied der Steuerberaterkammer Niedersachsen
- ausgeschiedenes Mitglied des Gebührenausschusses der Steuerberaterkammer Niedersachsen
Beschreibung
Meine Vita
- 1991 Ausbildung zum Bankkaufmann
- 1993 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bayreuth, Göttingen und Hannover
- 1998 1. Juristisches Staatsexamen
- 1998 Referendarausbildung mit Ausbildungsstationen bei der PwC AG und im Finanzamt Saarbrücken
- 2000 2. Juristisches Staatsexamen
- 2000 Rechtsanwalt bei PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- 2003 Rechtsanwalt in der Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Abteilung Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht)
- 2004 Prüfung zum Fachanwalt für Strafrecht
- 2005 Steuerberater
- 2005 Fachanwalt für Steuerrecht
- 2011 Rechtsanwalt bei BRANDI Rechtsanwälte
Ich biete
im Zusammenhang mit Steuerstrafverfahren und Wirtschaftsstrafverfahren die Verteidigung und Vertretung in jedem Verfahrensabschnitt. Die langjährige Fokussierung auf die Schnittstellen zwischen Wirtschaftsrecht und Strafrecht sichern die erstklassige Qualität der Beratung. Sie dürfen von mir unter anderem in den folgenden Bereichen eine optimale Betreuung erwarten:
- Steuer- und wirtschaftstrafrechtliche Verteidigung, auch im Team mit anderen Verteidigern und Steuerberatern, in allen Phasen des Strafverfahrens.
- Verteidigung im Strafverfahren vor dem Amtsgericht, dem Landgericht, dem Oberlandesgericht und dem Bundesgerichtshof.
- Betreuung von Betriebsprüfungen, Fahndungsprüfungen und Schätzungsverfahren sowie bei Vereinbarung von tatsächlichen Verständigungen (Vergleich mit dem Finanzamt) nebst Kontrolle von Betriebsprüfungsberichten und Steuerbescheiden.
- Vertretung im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt und im Klageverfahren vor dem Finanzgericht und dem Bundesfinanzhof.
- Gestaltungsberatung zur Verhinderung der Nichtanerkennung von Betriebsausgaben und von strafrechtlich relevanten Sachverhalten.
- Unterstützung bei der Erstellung einer Selbstanzeige von der Planung des Ablaufs über die Koordination von Bankern, Gesellschaftern oder Arbeitnehmern bis zur Abgabe beim Finanzamt.
- Unterstützung im Bereich Fraud und Criminal Compliance z.B. durch Inhouse-Schulungen von Mitarbeitern.
- Insolvenzstrafrecht: Von der Insolvenzverschleppung über die Steuerhinterziehung, den Sozialabgaben- oder Subventionsbetrug, die Untreue bis zum Bankrott.
- Vertretung im steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Haftungsverfahren im Insolvenzfall.
- Verteidigung in Strafverfahren wegen Korruptions- und Bestechungsdelikten, Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, Geldwäsche und Umweltstrafrecht.
- Die Beratung von Beratern.
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Weitere Artikel-Veröffentlichungen
- Die WM-Loge im Visier der Finanzverwaltung? Rahmenbedingungen bei der Gewährung von Incentive-Leistungen, ArbRB 2005, 334
- Anmerkung zum Beschluss des LG Magdeburg vom 01.09.2005 (Durchsuchung, Richtervorbehalt, Gefahr im Verzug), wistra 2006, 278




