Rechtsanwalt Joseph Sobaci
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30161 Hannover
0511 - 27 900 182
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Weitere Anwälte in dieser Kanzlei:
Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Sozialrecht Peter Koch, Rechtsanwalt Jens Abraham, Mag. rer. publ.Rechtsgebiete
- Betreuungsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Sozialrecht
- Verkehrsrecht
Qualifikationen
Weitere Sprachen:
- Englisch
- Italienisch
- Türkisch
Beschreibung
Unser Sozialsystem ist ohne Spezialkenntnisse nicht mehr durchschaubar. Um dies zu gewährleisten, konzentriere ich meine Tätigkeit auf die Rechtsgebiete Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht, Schwerbehinderung und (insbesondere als gerichtlich bestellter Betreuer) auf das Betreuungsrecht. Gemeinsam mit den Kollegen Peter Koch und Jens Abraham bearbeite ich die nachstehend aufgeführten Rechtsgebiete:
Sozialversicherungsrecht
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Pflegeversicherung
Sozialhilfe
- Eingliederungshilfe
- Hilfe zur Pflege
Betreuungsrecht
Die letzten Fachartikel auf anwalt24.de
- 24.08.2011Rentenversicherungspflicht für PflegepersonenMit dieser Regelung will der Gesetzgeber die Pflegebereitschaft privater Personen fördern und einen Ausgleich dafür schaffen, dass diese auf Erwerbstätigkeiten verzichten oder diese zumindest reduzieren.Die gesetzliche Bestimmung besagt, dass Persone mehr
- 05.08.2011Heimvertrag – Fortzahlung des Heimentgelts über den Sterbetag hinausDas Recht der gesetzlichen Pflegeversicherungsrecht trifft für Heimverträge mit Bewohnern, die stationäre Leistungen der sozialen Pflegeversicherung empfangen, eine spezielle, abschließende Regelung. § 87a Abs. 1 Satz 2 und 4 Sozialgesetzbuch 11 best mehr
- 30.07.2011Sozialhilfe – Hilfebeginn ab Kenntnis des Sozialhilfeträgers vom Hilfebedarf - hier: Kosten einer KrankenbehandlungDiese Bestimmung hat erhebliche praktische Bedeutung, wie folgender Fall im Spannungsfeld von Krankenversicherung und Sozialhilfe zeigt, den wir aktuell bearbeiten:Der Mandant war privat krankenversichert. Aufgrund von Beitragsrückständen beendete di mehr
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