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Markus Maly

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Rechtsanwalt Markus Maly, Hamburg

Mit seinem Tätigkeitsschwerpunkt  im Schul- und Hochschulrecht steht Rechtsanwalt Markus Maly seit dem Jahr 2006 seinen Mandantinnen und Mandanten in Hamburg zur Seite.

Rechtsanwalt Markus Maly betreut seine Mandanten bei Studienplatzklagen sowie Fragen zu Staatsexamina, Bachelor-  sowie Masterprüfungen.

Vertretung im Hochschulrecht und Schulrecht

Rechtsanwalt Markus Maly, Hamburg, berät Schüler, Lehrer, Eltern, Dienststellen der Schulaufsicht sowie Schulträger auf dem Gebiet des Schulrechts und vertritt sie in ihren Anliegen gerichtlich wie außergerichtlich. Hierzu zählt beispielsweise der Anspruch auf die Zurückstellung vom Schulbesuch oder auf einen Schulplatz („Schulplatzklage“).

Seine Erfahrung und Kompetenz in schulrechtlichen Fragen setzt Rechtsanwalt Maly des Weiteren ein, wenn es beispielsweise um die Durchsetzung des Anspruchs auf einen Gesamtschulplatz oder die Ablehnung eines Schulplatzes an der Wunschschule geht. Zu rechtlichen Auseinandersetzungen kann auch die Schulformempfehlung, die Bildungsempfehlung oder der Prognoseunterricht führen.

Rechtsanwalt Markus Maly vertritt seine Mandantinnen und Mandanten auch im Fall schulischer Ordnungsmaßnahmen (z.B. Unterrichtsausschluss oder Verweis), bei Nichtversetzungen sowie in den Rechtsfragen des Schulwechsels, des Schulformwechsels, bei streitigen Prüfungen oder Abiturprüfungen.

In Auseinandersetzungen um Zulassungs-, Prüfungs-, Benotungs- sowie Gebührenfragen berät und vertritt Rechtsanwalt Markus Maly darüber hinaus Studentinnen und Studenten.

Die rechtliche Prüfung von Verträgen und anderen Rechtsbeziehungen zu Privatschulen oder privaten Hochschulen sowie im Bereich der Erwachsenen- und berufsbegleitenden Bildung sichert wichtige Investitionen in die individuelle Bildungslaufbahn ab.

Markus Maly, Strafverteidiger in Hamburg

Als Strafverteidiger übernimmt Rechtsanwalt Markus Maly die Vertretung seiner Mandantinnen und Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens, vom vermeintlich harmlosen „informellen Gesprächsangebot“ der Polizei über das förmliche Ermittlungsverfahren bis hin zur Begleitung im öffentlichen Strafprozess oder im Strafbefehlsverfahren.

Wichtige Gebiete der strafrechtlichen Betreuung liegen im Betäubungsmittelstrafrecht (Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, BtMG), in Vermögensstraftaten (Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue) sowie in Delikten gegen Leib oder Leben (Körperverletzung, fahrlässige Tötung, insbesondere im Straßenverkehr).

Lassen Sie sich beim Verdacht oder Vorwurf einer Straftat so früh wie möglich durch Ihren Strafverteidiger beraten!

In verwaltungsrechtlichen Problem des Verkehrsrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Markus Maly seine Mandantinnen und Mandanten gerichtlich und außergerichtlich, wenn beispielsweise die Erteilung der Fahrerlaubnis, der Entzug des Führerscheins oder ein Bußgeld wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung oder andere ordnungsrechtliche Regelungen im Bereich Straßenverkehr und Logistik auf dem Spiel stehen.

Information und Kontakt:

Rechtsanwalt Markus Maly steht für kompetente und zielführende Rechtsberatung ein. Sein Team vertritt Ihre Interessen zügig und ergebnisorientiert. Wenn wir Ihr Mandat annehmen, zählt für uns das Resultat als Maßstab der Arbeit, nicht die Länge des Weges.

Die Anwaltskanzlei ist Montag – Freitag von 09:00 – 18:00 Uhr  unter der Nummer (040) 42 23 61 85 oder per E-Mail unter info@maly-rechtsanwalt.de zu erreichen.