Rechtsanwalt Stephan Meier

Rechtsanwalt
Stephan Meier

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Rechtsanwaltskanzlei Stephan Meier -Kanzlei im Oberland-
Wilhelmstr. 6
83646 Bad Tölz

Rechtsgebiete

Kosten

  • Abrechnung nach Vergütungsgesetz (RVG)
  • Abrechnung nach Stundenhonoraren

Weitere Informationen über Stephan Meier

Herzlich willkommen auf der Internetrepräsentanz der Rechtsanwaltskanzlei Stephan Meier                                - Kanzlei im Oberland-

Die Kanzlei ist zivilrechtlich ausgerichtet und der Schwerpunkt liegt auf dem Arbeitsrecht, dem Mietrecht, der Regulierung von Verkehrsunfällen, der Vertretung in sonstigen zivilrechtlichen Angelegenheiten einschließlich der Durchführung von Mahn- und Inkassoverfahren sowie Zwangsvollstreckung und Forderungsdurchsetzung. Bei allen Angelegenheiten werden auch, sofern erforderlich, internationale Bezüge berücksichtigt, sei es aufgrund europarechtlicher Vorgaben (EU-Recht), dem Einfluss internationaler Abkommen, wie zum Beispiel der UN-Behindertenkonvention, oder Fragen in Zusammenhang mit dem internationalen Privatrecht (IPR).

Auch bei Problemen Ihrerseits im Hinblick auf Internet-/Computerrecht einschließlich Abmahnungen und Urheberrechtsverletzungen stehen wir gerne zur Verfügung.

Die Erfahrung zeigt, dass nach einem Unfall im Straßenverkehr, bei der Klärung mietrechtlicher Fragestellungen und insbesondere bei arbeitsrechtlichen Verfahren auch steuerliche Bezüge einer Lösung zu Grunde gelegt werden müssen. Aus diesem Grund besteht eine Kooperation mit einer Steuerberaterkanzlei und erforderlichenfalls kann eine Fachanwältin für Steuerrecht beteiligt werden. Zielsetzung hierbei ist es, die jeweiligen, teils unterschiedlichen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen zu berücksichtigen und in Einklang zu bringen, so dass Sie die Gesamtsituation beurteilen und basierend hierauf eine Entscheidung treffen können.

Im Arbeitsrecht müssen darüber hinaus die Schnittstellen zum Sozialrecht berücksichtigt werden. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber.

Durch regelmäßige, umfangreiche Fortbildungen wird gewährleistet, dass die jeweilige aktuelle Rechtsprechung und neue Rechtsentwicklungen berücksichtigt und der Beurteilung, wie rechtliche Probleme zielführend gelöst werden können, zu Grunde gelegt werden (Fortbildungsbescheinigung des DAV). Aus diesem Grund nehmen auch die Mitarbeiterinnen der Kanzlei regelmäßig an Mitarbeiterseminaren zur beruflichen und betrieblichen Weiterbildung teil.

Nachdem jeder Streit seine Ursache in einem Missverständnis hat, besteht einer der Lösungsansätze der Kanzlei zur Konfliktlösung darin, im Rahmen der Ermittlung des Sachverhaltes aufzuklären, wann gegebenenfalls welche Missverständnisse entstanden sind und zu welchen Konsequenzen dies geführt hat. Durch Maßnahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung einschließlich Mediationsverfahren kann im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung oftmals eine interessengerechte und im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren kostengünstigere Gesamtlösung erarbeitet werden. Hierbei obliegt die jeweilige Entscheidung in jedem Verfahrensstadium bei Ihnen als Auftraggeber, ganz nach dem alten Spruch, dass der Mandant der Kapitän, der anwaltliche Berater indes der Lotse ist.

In den Fällen, da außergerichtlich kein Kompromiss gefunden werden kann, erfolgt die Vertretung deutschlandweit vor den Arbeitsgerichten, den Sozialgerichten und den Zivilgerichten (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes).

Bei weitergehenden Fragen Ihrerseits stehe ich Ihnen mit meinen Mitarbeiterinnen gerne telefonisch oder persönlich für ein Beratungsgespräch zur Verfügung, wobei auch eine erste Kontaktaufnahme per E-Mail oder über das Kontaktformular möglich ist. Im Rahmen eines solchen ersten Gespräches kann sodann abgeklärt werden, ob eine anwaltliche Vertretung erforderlich und gegebenenfalls zielführend ist, welche Kosten anfallen und welche Lösungsmöglichkeiten in grundsätzlicher Hinsicht bestehen.