Rechtsanwalt Dr. Klaus Ladage - Vors. Richter am Bundessozialgericht a.D.
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- Sozialversicherungsrecht
Beschreibung
1997 bis 2007 Vorsitzender Richter des 3. Senats des Bundessozialgerichts
Fachgebiete: Sozialrecht und Medizinrecht
Nach Beendigung meiner langjährigen Richtertätigkeit widme ich mich mit den gewonnenen fachlichen Kenntnissen und Erfahrungen der qualifizierten Beratung von Recht suchenden Personen und unterstütze sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Die Spannbreite meiner Tätigkeit umfasst das gesamte Sozialrecht, aber auch fachübergreifend das Medizinrecht einschließlich des Arzthaftungsrechts.
Während meiner mehr als zehnjährigen Tätigkeit als Vorsitzender des 3. Senats des Bundessozialgerichts habe ich mich besonders intensiv mit dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, der Pflegeversicherung sowie der Künstlersozialversicherung befasst und maßgeblich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf diesen Gebieten mitgewirkt. In meiner Zeit als Instanzrichter bin ich zunächst als stellvertretender Vorsitzender einer Zivilkammer am Landgericht mit dem Zivilrecht, später in der Sozialgerichtsbarkeit mit allen Teilgebieten des Sozialrechts befasst gewesen. Die langjährige Schulung in der Bewertung ärztlicher Sachverständigengutachten hat mich in die Lage versetzt, deren Schwachstellen zu erkennen und anzugreifen. Das kommt mir auch bei der Beurteilung von Arzthaftungsfragen zugute.
Ich bin gern behilflich bei der Präqualifizierung und der Gestaltung von Verträgen der Leistungserbringer (Medizinproduktehersteller, Sanitätshäuser, Pflegeeinrichtungen etc.) einschließlich Ausschreibungen mit den Krankenkassen und biete hier zu aktuellen Rechtsfragen auch Vortragsveranstaltungen an (z.B. In-House-Schulungen).
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