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		<title>Rechtsanwalt Eckhard Benkelberg powered by anwalt24.de</title>
		<link>http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/emmerich-am-rhein/eckhard-benkelberg</link>
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		<language>de</language>
		<copyright>Copyright 2012 Rechtsanwalt Eckhard Benkelberg powered by anwalt24.de</copyright>
		<lastBuildDate>Sat, 11 Feb 2012 20:26:20 +0100</lastBuildDate>
		<managingEditor>benkelberg@benkelberg.com</managingEditor>

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			<title>Rechtsanwalt Eckhard Benkelberg powered by anwalt24.de</title>
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		<item>
			<title>Die Vollstreckungsprivilegien der §§ 850 d Abs. 1 Satz 1 und 850 f Abs. 2 ZPO und die Erstreckung der Privilegien auf die Kosten (und Zinsen) in der Rechtsprechung des BGH</title>
			<link>http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/die-vollstreckungsprivilegien-der-asas-850-d-abs-1-satz-1-und-850-f-abs-2-zpo-und-die-erstreckung-der-privilegien-auf-die-kosten-und-zinsen-in-der-rechtsprechung-des-bgh</link>
			<pubDate>Fri, 27 May 2011 00:00:00 +0200</pubDate>
			<description>Mit dem BGH im Rücken kann der Vollstreckungsrechtspfleger den niedrigeren Pfandfreibetrag des § 850 d I Satz 1 ZPO auch auf die Kosten des Hauptsacheprozesses anwenden, und dem Unterhaltsschuldner können auch die Verfahrenskosten privilegiert weggenommen werden.</description>
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		</item>

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			<title>Neue Düsseldorfer Tabelle: Anhebung der Mindestselbstbehalte ist Anstiftung zum Rechtsbruch !</title>
			<link>http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/neue-duesseldorfer-tabelle-anstiftung-zum-rechtsbruch</link>
			<pubDate>Fri, 18 Feb 2011 00:00:00 +0100</pubDate>
			<description>Der Gesetzgeber will über die Hartz-IV-Neuregelung den ärmsten der armen Kinder Wohltaten zukommen lassen: Und mit genau dieser Begründung nehmen die Autoren der Düsseldorfer Tabelle den Kindern die Vorteile weg, indem Sie die über eine Erhöhung der Selbstbehalte an die Väter weiterleiten.</description>
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		</item>

		<item>
			<title>Das Bundesverfassungsgericht, das Unterhaltsrecht und der Bundesgerichtshof</title>
			<link>http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/das-bundesverfassungsgericht-das-unterhaltsrecht-und-der-bundesgerichtshof</link>
			<pubDate>Fri, 18 Feb 2011 00:00:00 +0100</pubDate>
			<description>Das Bundesverfassungsgericht hat am 25.1.2011 den Bundesgerichtshof abgewatscht und Teile dessen Unterhaltsrechtsprechung als verfassungswidrige Anmaßung gesetzgeberischer Befugnisse bezeichnet. Ich versuche darzustellen, warum, und versuche, Hintergründe auszuleuchten.</description>
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		</item>

		<item>
			<title>Die Rechtsprechung des BGH zu den unbestimmten Rechtsbegriffen des neuen Unterhaltsrechts  gerät allmählich zur Groteske</title>
			<link>http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/die-rechtsprechung-des-bgh-zum-neuen-unterhaltsrecht-sinkt-allmaehlich-auf-das-niveau-der-aeusserungen-des-publikums-in-dem-maerchen-von-des-kaisers-neuen-kleidern</link>
			<pubDate>Mon, 06 Dec 2010 00:00:00 +0100</pubDate>
			<description>Am 16.10.2010 hat der Bundesgerichtshof sich unter XII ZR 202/08 selbst übertroffen:

&quot;Ob bei fehlenden ehebedingten Nachteilen eine Herabsetzung des Unterhaltsbedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs, 1. Satz 1 BGB) auf den angemessenen Lebensbedarf (§ 1578 b Abs. 1 Satz 1 BGB) in Betracht kommt, ist gem. § 1578 b BGB im Wege einer umfassenden Billigkeitsabwägung zu bestimmen, die dem Tatrichter obliegt. Dabei ist auch eine über die Kompensation ehebedingter Nachteile hinausgehende nacheheliche Solidarität zu berücksichtigen.&quot;</description>
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		</item>

		<item>
			<title>Die Prozessstandschaft des § 1629 Abs. 3 BGB ist verfassungswidrig - und das auch noch, während die Vorschrift so überflüssig ist wie ein Kropf</title>
			<link>http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/die-prozessstandschaft-des-as-1629-abs-3-bgb-ist-verfassungswidrig-und-das-auch-noch-waehrend-die-vorschrift-so-ueberfluessig-ist-wie-ein-kropf</link>
			<pubDate>Sat, 04 Dec 2010 00:00:00 +0100</pubDate>
			<description>§ 1629 Abs. 3 BGB verpflichtet den Elternteil, in dessen Obhut die Kinder leben, jedenfalls während der Zeit, da die Elternehe noch nicht geschieden ist, die Unterhaltsansprüche der Kinder im eigenen Namen geltend zu machen (Aktivprozess) oder zu verteidigen (Passivprozess, Abänderungsverfahren) In der Regel wird also die Mutter gezwungen, das Risiko des Prozesses zu tragen, den im eigenen Namenzu führen  ihr das Gesetz aufzwingt, ohne dass es dafür eine rationale Begründung gibt. Nach Scheidung nämlich kann - siehe § 1629 Abs. 2 BGB  - der Prozess auch bei fortbestehender gemeinschaftlicher Sorge der Eltern von den Kindern gegen den fernen Elternteil geführt werden, während der nahe Elternteil als gesetzlicher Vertreter der Kinder auftritt und eben nicht mehr im eigenen Namen prozessieren muss. Warum das bei bestehender Elternehe nicht funktionieren soll; das ist rational nicht darstellbar, aber es denkt auch  - wieder mal - keiner drüber nach: Es steht doch so im Gesetz.  Warum sterben die Leute, die der Obrigkeit grundsätzlich mißtrauen, aus?</description>
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		</item>

		<item>
			<title>Endlich höchstrichterlich entschieden: Ehegatten schulden einander Auskunft auch über ihr Einkommen   - zumindest in groben Zügen. (  BGH , Urteil vom  02.06.2010 Aktenzeichen  XII ZR 124/08  zu  BGB §§ 1605 Abs. 1, 1353 Abs. 1 Satz 2, 1360, 1360 a )</title>
			<link>http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/endlich-hoechstrichterlich-entschieden-ehegatten-schulden-einander-auskunft-auch-ueber-ihr-einkommen-zumindest-in-groben-zuegen-bgh-urteil-vom-02-06-2010-aktenzeichen-xii-zr-124-08-zu-bgb-asas-1605-ab</link>
			<pubDate>Fri, 03 Dec 2010 00:00:00 +0100</pubDate>
			<description>Aus der Verpflichtung der Ehegatten zur ehelichen Lebensgemeinschaft folgt ihr wechselseitiger Anspruch, sich über die für die Höhe des Familienunterhalts maßgeblichen finanziellen Verhältnisse zu informieren. Geschuldet wird die Erteilung von Auskunft in einer Weise, wie sie zur Feststellung des Unterhaltsanspruchs erforderlich ist. Die Vorlage von Belegen kann nicht verlangt werden.</description>
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		</item>

		<item>
			<title>Neu: Unterhaltstabelle 2011, Düsseldorfer Tabelle 2011, Kindergeldanrechnungstabelle  für 1. bis 2. , für 3. und 4. Kind, sowie die neuen Selbstbehaltsätze</title>
			<link>http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/duesseldorfer-tabelle-2011</link>
			<pubDate>Fri, 03 Dec 2010 00:00:00 +0100</pubDate>
			<description>Die (spektakuläre) Anhebung der Hartz-IV-Sätze um monatlich € 5,00 hat das OLG Düsseldorf veranlasst, die Selbstbehalte erheblich (um mindestens € 50,00 / Monat heraufzusetzen, gegenüber Eltern sogar um € 100,00. </description>
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		</item>

		<item>
			<title>Was gegen ein quasi halbautomatisch übertragenes Mitsorgerecht auf den Vater des nichtehelichen Kindes spricht. Ein fertiger, durchaus nicht freundlicher Schriftsatz</title>
			<link>http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/was-gegen-ein-quasi-halbautomatisch-uebertragenes-mitsorgerecht-auf-den-vater-des-nichtehelichen-kindes-spricht-ein-fertiger-durchaus-nicht-freundlicher-schriftsatz</link>
			<pubDate>Wed, 27 Oct 2010 00:00:00 +0200</pubDate>
			<description>Seit Straßburg und davor einknickend das BVerfG dem Vater des nichtehelichen Kindes das gemeinsame Sorgerecht dem Grund nach zugesprochen haben, läuft eine Welle von Verfahren. Die Feiglinge, die keine Verantwortung übernehmen und deshalb nicht heiraten wollten, sehen jetzt die Chance, die Mütter ihrer Kinder unter Druck zu setzen. Mit dem nachfolgenden Schriftsatz munitioniere ich die Anwälte der Mütter, die sich den letztlich auf unsauberem Sprachgebrauch beruhenden Unfug nicht gefallen lassen wollen.</description>
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		</item>

		<item>
			<title>Achtung: Mütter nicht zahlender Väter! Auch der Bezieher von ALG II / Hartz IV schuldet  Kindesunterhalt; er ist verpflichtet und bleibt verpflichtet in Höhe des Mindestunterhalts, und macht sich strafbar nach § 170 StGB, wenn er nicht zahlt. </title>
			<link>http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/auch-der-bezieher-von-alg-ii-schuldet-titulierten-kindesunterhalt-keine-abaenderung-mit-der-begruendung-der-unterhaltsschuldner-beziehe-nur-alg-ii</link>
			<pubDate>Tue, 26 Oct 2010 00:00:00 +0200</pubDate>
			<description>Ein Standartgrund für Unterhaltsabänderungen auf Null war das Argument, der Schuldner sei von ALG I auf Sozialhilfe (ALG II gem. SGB II heruntergesetzt.

Das ist kein Argument, denn § 11 Abs. 2 Nr. 7 SGBII belässt dem Sozialhilfeempfänger als anrechnungsfreies Einkommen, was der zur Bezahlung des titulierten Unterhalts benötigt. Er darf sogar sich während des Bezugs dieser Leistungen zur Zahlung von Mindestunterhalt verpflichten.  Das bdeutet aber zugleich, dass nahezu jeder Vater, der Leistungen nach SGB II bezieht dann, wenn er nicht einen kleinen Job übernimmt und verdient, was er für den Unterhalt seiner Kinder braucht, wegen Unterhaltsgefährdung strafbar ist gem. § 170 StGB.

Ein fertiger Schriftsatz zum Abschreiben. </description>
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		</item>

		<item>
			<title>Neues Unterhaltsrecht und alte Ehen, echte oder unechte Rückwirkung neuen Rechts auf alte Sachverhalte: Wie soll das verfassungskonform funktionieren?</title>
			<link>http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/neues-unterhaltsrecht-und-alte-ehen-echtre-oder-unechte-rueckwirkung-neuen-rechts-auf-alte-sachverhalte-wie-soll-das-funktionieren</link>
			<pubDate>Sat, 25 Sep 2010 00:00:00 +0200</pubDate>
			<description>Das Neue Unterhaltsrecht (1.1.2008) kennt keine Übergangsregelung. So soll dann nach dem Motto, es müsse endlich Schluss sein mit dem lebenslangen Unterhaltsanspruch der Zahnarztgattin, jeder Unterhaltsanspruch nur noch zeitlich befristet bestehen, auch der von Frauen, die vor langer Zeit geheiratet haben, auch der von Frauen, die sich jahrelang im Vertrauen auf geltendes Recht der Kinderbetreuung gewidmet haben, statt der beruflichen &quot;Karriere&quot;. Viele Richter halten die zeitliche Befristung für die Regel, den dauernden Unterhaltsanspruch für die Ausnahme, was die Darlegungslast verschiebt. Geht das alles noch mit rechten Dingen zu? </description>
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		</item>

		<item>
			<title>Muss die Richtervorlage nach Art. 100 GG Umfang und Qualität einer Doktorarbeit haben?</title>
			<link>http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/muss-die-richtervorlage-nach-art-100-gg-umfang-und-qualitaet-einer-doktorarbeit-haben</link>
			<pubDate>Wed, 08 Sep 2010 00:00:00 +0200</pubDate>
			<description>Das Bundesverfassungsgericht watscht den Bundesfinanzhof ab und wirft ihm vor, nicht intensiv genug nachgedacht und sich mit verfassungsrechtlichen Fragen beschäftigt zu haben, bevor es ein Verfahren ausgesetzt und mit der Begründung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt habe (Art. 100 GG), es halte die fragliche Vorschrift für verfassungswidrig. Soll das eine Abschreckung sein für alle Richter, die sich den Luxus leisten, sich nicht nur als &quot;Mund des Gesetzes&quot; zu verstehen, sondern auch selbständig und frei zu denken darüber, dass der Gesetzgeber auch mal schlichten Mist gebaut haben könnte?</description>
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		</item>

		<item>
			<title>§ 50 RVG dürfte verfassungswidrig sein</title>
			<link>http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/s-50-rvg-duerfte-verfassungswidrig-sein</link>
			<pubDate>Wed, 08 Sep 2010 00:00:00 +0200</pubDate>
			<description>Der Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfeanwalt wird mit extrem miserablen Gebühren seitens des Staates abgespeist. Der holt sich von Mandanten, die dazu in der Lage sind, Raten auf die Kosten zu zahlen, das Geld in maximal 48 Monatsraten zurück. Erst wenn aller Staatsaufwand gedeckt ist, zieht der Staat  - wenn möglich  -  auch noch die Differenz zwischen den bisweilen um ein Mehrfaches höheren Wahlanwaltsgebühren und den Verfahrenskostenhilfegebühren ein. Wenn das mit 48 Raten nicht oder nur teilweise zur Deckung der Anwaltsgebühren führt: Wen kümmert´s: Der Anwalt ist dann der Einzige, der noch einen Beitrag zur Schaffung des gleichen Zugangs zum Recht für die Armen geleistet hat, der Staat hat seinen (schäbigen) Aufwand zurück. Soll das richtig sein?</description>
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		</item>

		<item>
			<title>Neuer Web-Auftritt</title>
			<link>http://www.anwalt24.de/beitraege-news/kanzleinews/neuer-web-auftritt</link>
			<pubDate>Sat, 10 Apr 2010 00:00:00 +0200</pubDate>
			<description>Neuer Web-Auftritt Kanzlei Benkelberg &amp; Berisha</description>
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		</item>

		<item>
			<title>Der Familienrichter, seine Rechtsüberzeugung, der Federstrich des Gesetzgebers, das Unterhaltsrecht und unsere lieben Kleinen: Ein offener Brief an Familienrichter</title>
			<link>http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/der-familienrichter-seine-rechtsueberzeugung-der-federstrich-des-gesetzgebers-das-unterhaltsrecht-und-unsere-lieben-kleinen-ein-offener-brief-an-familienrichter</link>
			<pubDate>Mon, 11 Jan 2010 00:00:00 +0100</pubDate>
			<description>Unser Familienrecht zwingt uns alle zum Tanz um die Kinder wie weiland das Volk Israel um das Goldene Kalb getanzt hat. Kaum eine Entscheidung ohne Kinderschutzbund, Verfahrenspfleger, Kinderpsychologen, wo es um Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Sorgegrecht oder auch nur Umgangsrechte geht in Familien, in denen der sonstige Hintergrund eigentlich unproblematisch ist. Da wird alles aufgetrieben, was aufgetrieben werden kann, aber die Frage, ob es vielleicht gut und richtig für die Kinder ist, dass sie sich auf längere Sicht noch in der Obhut eines Elternteils wissen, der hinreichend Zeit für sie hat und in der Lage ist, sich um ihre Sorgen und Nöte zu kümmern (O-Ton BVerfG) interessiert nicht mehr, seit Kinder im Alter von drei Jahren in den Hort und deren Mütter in den Billigarbeitsplatz gezwungen werden.</description>
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		</item>

		<item>
			<title>Unterhaltstabelle 2010, Kindergeldanrechnungstabellen für 1. bis 2,. Kind, 3. Kind und ab 4. Kind</title>
			<link>http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/unterhaltstabelle-2010-kindergeldanrechnungstabellen-fuer-1-bis-2-kind-3-kind-und-ab-4-kind</link>
			<pubDate>Thu, 07 Jan 2010 00:00:00 +0100</pubDate>
			<description>Die Politiker haben vor lauter Begeisterung und Streit über die Steuerermäßigung für Hotels gar nicht gemerkt, dass sie mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz die Kinderfreibeträge nach § 32 EStG angehoben haben, dass damit aber eine seit 1977 nicht mehr erlebte Erhöhung des Kindesunterhalts durch die Kopplung des Mindestunterhalts an die Steuerfreibeträge in § 1612a BGB erfolgt. Sollte es einem Politiker bewusst gewesen sein, hat er den Mund gehalten. Bis zum 6.1.2010 ist kein Pieps in der Öffentlichkeit verlautet, hat weder ein Printmedium noch Rundfunk oder Fernsehen berichtet.

Hier die Tabelle mit den vor allem wichtigen Kindergeldanrechnungstabellen.

Achtung: Wo der Kindesunterhalt nicht dynamisch tituliert ist, tritt kein Verzug ohne Aufforderung zur Zahlung höheren Unterhalts ein.</description>
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		</item>

		<item>
			<title>Prozesskostenhilfe:  Wer hat für den Zugang zum Recht bei Armut zu sorgen, der Staat oder ein einzelner Rechtsanwalt aus Nächstenliebe, als Promotion oder als Roulette?</title>
			<link>http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/wenn-ein-verfassungsrrichter-wie-ein-blinder-von-der-farbe-redet</link>
			<pubDate>Wed, 06 Jan 2010 00:00:00 +0100</pubDate>
			<description>Der Richter des Bundesverfassungsgerichtes Dr. Gaier  - Nachfolger der streitbaren Richterin Jäger, die an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewechselt und jetzt Ombudsfrau bei der Bundesrechtsanwaltskammer ist -  war maßgeblich an der Entscheidung beteiligt, mit der das Bundesverfassungsgericht einem Anwalt für einen Millionenprozess eine höhere als die PKH-Vergütung verweigert hat mit dem Hinweis darauf, er sei zum einen nicht gezwungen gewesen, das Mandat zu den armseligen PKH-Bedingungen zu übernehmen, und ausserdem hätte er nur gewinnen müssen, dann hätte er über § 126 ZPO ein Erfolgshonorar unmittelbar vom Gegner holen können. Diese Veralberung des PKH-Anwalts schien ihm dann erläuterungsbedürftig, und er hat sich im Anwaltsblatt zu Wort gemeldet, das meine Entgegnung nicht drucken wollte: Gotteslästerung?</description>
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		</item>

		<item>
			<title>Gegen wen muss sich der Antrag des fernen Elternteils auf Umgang mit dem Kind richten, gegen das Kind oder den betreuenden Elternteil?  Eine neue Verfassungsbeschwerde</title>
			<link>http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/vaeterliches-umgangsrecht-muss-der-vater-die-mutter-oder-sein-kind-vor-gericht-auf-umgang-in-anspruch-nehmen-eine-neu-verfassungsbeschwerde</link>
			<pubDate>Wed, 06 Jan 2010 00:00:00 +0100</pubDate>
			<description>Der BGH hat entschieden, dass wegen der Höchstpersönlichkeit des Rechts nicht die Mutter das Umgangsrecht des Kindes gegen den Vater gerichtlich geltend machen kann, sondern das Kind den Antrag vor Gericht bringen muss. Der Autor sieht nicht ein, dass dies eine Einbahnstraße sein soll, und der Vater, der Umgang mit dem Kind haben möchte, gegen die Mutter vorgehen darf und nicht gegen das Kind vorzugehen hat.Höchstpersönliches Recht und höchstpersönliche Pflicht sind die zwei Seiten einer Medaille. Die Mutter ist nicht passivlegitimiert.</description>
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		</item>

		<item>
			<title>Erledigung, Teilerledigung oder gar Wegfall des Rechtschutzinteresses durch Beibringung von Jugendamtsurkunden im Unterhaltsverfahren des getrennt lebenden Elternteils? Und was ist mit § 1629 III BGB?</title>
			<link>http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/erledigung-teilerledigung-oder-gar-wegfall-des-rechtschutzinteresses-durch-beibringung-von-jugendamtsurkunden-im-unterhaltsverfahren-des-getrennt-lebenden-elternteils-und-was-ist-mit-s-1629-iii-bgb</link>
			<pubDate>Mon, 15 Sep 2008 00:00:00 +0200</pubDate>
			<description>Immer wieder schreibt man sich vorgerichtlich die Finger wund, verlangt Auskunft und Belege, die Beibringung von Titeln (Jugendamtsurkunden), und die Kerle samt Anwälten reagieren nicht. Kaum ist ein Verfahrenskostenhilfeverfahren eröffnet, liegt die Jugendamtsurkunde auf dem Tisch. Soll das Taktik sein? Oder ist das Veralberung des Rechts, der Versuch, auch als Dummer mal bei Gericht gut dazustehen?</description>
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		</item>

		<item>
			<title>Terminvertretung namens und im Auftrag des Hauptbevollmächtigten, aber Rechnung an dessen Mandanten?</title>
			<link>http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/terminvertretung-namens-und-im-auftrag-des-hauptbevollmaechtigten-aber-rechnung-an-dessen-mandanten</link>
			<pubDate>Mon, 19 May 2008 00:00:00 +0200</pubDate>
			<description>Nur mit Rechtsanwälten als Auftraggebern darf der Rechtsanwalt niedrigere als die gesetzlichen Gebühren vereinbaren; wenn der Hauptbevollmächtigte den Terminvertreter bittet, namens des Mandanten für weniger als die gesetzliche Gebühr tätig zu werden, ist das sittenwidrig, womöglich sogar versuchter Betrug. </description>
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		</item>

		<item>
			<title>Der Kostenfestsetzungsantrag des obsiegenden Prozesskostenhilfemandanten gem. §§ 91 ff. ZPO und das Liquidationsrecht des beigeordneten Anwalts nach § 126 ZPO</title>
			<link>http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/der-kostenfestsetzungsantrag-des-obsiegenden-prozesskostenhilfemandanten-gem-ss-91-ff-zpo-und-das-liquidationsrecht-des-beigeordneten-anwalts-nach-s-126-zpo</link>
			<pubDate>Mon, 28 Apr 2008 00:00:00 +0200</pubDate>
			<description>Der Anwalt ist zu Bedingungen der Verfahrenskostenhilfe beigeordnet und gewinnt. Er bekommt seine mickrigen PKH-Gebühren von der Landeskasse. Muss er nun im eigenen Namen die Differenzgebühren gegen den Verlierer festsetzen lassen nach § 126 ZPO, oder kann er die Differenz auch namens der Partei festsetzen lassen, so dass Vollstreckung aus einer Hand erfolgen kann und Geld nach § 367 BGB zuerst auf die Kosten und dann auf die Hauptforderung verrechnet wird?</description>
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