Fachartikel von Rechtsanwalt Eckhard Benkelberg

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Die Vollstreckungsprivilegien der §§ 850 d Abs. 1 Satz 1 und 850 f Abs. 2 ZPO und die Erstreckung der Privilegien auf die Kosten (und Zinsen) in der Rechtsprechung des BGH

Mit dem BGH im Rücken kann der Vollstreckungsrechtspfleger den niedrigeren Pfandfreibetrag des § 850 d I Satz 1 ZPO auch auf die Kosten des Hauptsacheprozesses anwenden, und dem Unterhaltsschuldner können auch die Verfahrenskosten privilegiert weggenommen werden. mehr ...


Neue Düsseldorfer Tabelle: Anhebung der Mindestselbstbehalte ist Anstiftung zum Rechtsbruch !

So quetscht man auch Kindesunterhalt aus

Der Gesetzgeber will über die Hartz-IV-Neuregelung den ärmsten der armen Kinder Wohltaten zukommen lassen: Und mit genau dieser Begründung nehmen die Autoren der Düsseldorfer Tabelle den Kindern die Vorteile weg, indem Sie die über eine Erhöhung der Selbstbehalte an die Väter weiterleiten. mehr ...


Das Bundesverfassungsgericht, das Unterhaltsrecht und der Bundesgerichtshof

Das Bundesverfassungsgericht hat am 25.1.2011 den Bundesgerichtshof abgewatscht und Teile dessen Unterhaltsrechtsprechung als verfassungswidrige Anmaßung gesetzgeberischer Befugnisse bezeichnet. Ich versuche darzustellen, warum, und versuche, Hintergründe auszuleuchten. mehr ...


Die Rechtsprechung des BGH zu den unbestimmten Rechtsbegriffen des neuen Unterhaltsrechts gerät allmählich zur Groteske

Am 16.10.2010 hat der Bundesgerichtshof sich unter XII ZR 202/08 selbst übertroffen: "Ob bei fehlenden ehebedingten Nachteilen eine Herabsetzung des Unterhaltsbedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs, 1. Satz 1 BGB) auf den angemessenen Lebensbedarf (§ 1578 b Abs. 1 Satz 1 BGB)… mehr ...


Die Prozessstandschaft des § 1629 Abs. 3 BGB ist verfassungswidrig - und das auch noch, während die Vorschrift so überflüssig ist wie ein Kropf

§ 1629 Abs. 3 BGB verpflichtet den Elternteil, in dessen Obhut die Kinder leben, jedenfalls während der Zeit, da die Elternehe noch nicht geschieden ist, die Unterhaltsansprüche der Kinder im eigenen Namen geltend zu machen (Aktivprozess) oder zu verteidigen (Passivprozess, Abänderungsverfahren) In… mehr ...


Endlich höchstrichterlich entschieden: Ehegatten schulden einander Auskunft auch über ihr Einkommen - zumindest in groben Zügen. ( BGH , Urteil vom 02.06.2010 Aktenzeichen XII ZR 124/08 zu BGB §§ 1605 Abs. 1, 1353 Abs. 1 Satz 2, 1360, 1360 a )

Aus der Verpflichtung der Ehegatten zur ehelichen Lebensgemeinschaft folgt ihr wechselseitiger Anspruch, sich über die für die Höhe des Familienunterhalts maßgeblichen finanziellen Verhältnisse zu informieren. Geschuldet wird die Erteilung von Auskunft in einer Weise, wie sie zur Feststellung des U… mehr ...


Neu: Unterhaltstabelle 2011, Düsseldorfer Tabelle 2011, Kindergeldanrechnungstabelle für 1. bis 2. , für 3. und 4. Kind, sowie die neuen Selbstbehaltsätze

Die (spektakuläre) Anhebung der Hartz-IV-Sätze um monatlich € 5,00 hat das OLG Düsseldorf veranlasst, die Selbstbehalte erheblich (um mindestens € 50,00 / Monat heraufzusetzen, gegenüber Eltern sogar um € 100,00. mehr ...


Was gegen ein quasi halbautomatisch übertragenes Mitsorgerecht auf den Vater des nichtehelichen Kindes spricht. Ein fertiger, durchaus nicht freundlicher Schriftsatz

Seit Straßburg und davor einknickend das BVerfG dem Vater des nichtehelichen Kindes das gemeinsame Sorgerecht dem Grund nach zugesprochen haben, läuft eine Welle von Verfahren. Die Feiglinge, die keine Verantwortung übernehmen und deshalb nicht heiraten wollten, sehen jetzt die Chance, die Mütter i… mehr ...


Achtung: Mütter nicht zahlender Väter! Auch der Bezieher von ALG II / Hartz IV schuldet Kindesunterhalt; er ist verpflichtet und bleibt verpflichtet in Höhe des Mindestunterhalts, und macht sich strafbar nach § 170 StGB, wenn er nicht zahlt.

Ein Standartgrund für Unterhaltsabänderungen auf Null war das Argument, der Schuldner sei von ALG I auf Sozialhilfe (ALG II gem. SGB II heruntergesetzt. Das ist kein Argument, denn § 11 Abs. 2 Nr. 7 SGBII belässt dem Sozialhilfeempfänger als anrechnungsfreies Einkommen, was der zur Bezahlung des… mehr ...


Neues Unterhaltsrecht und alte Ehen, echte oder unechte Rückwirkung neuen Rechts auf alte Sachverhalte: Wie soll das verfassungskonform funktionieren?

Das Neue Unterhaltsrecht (1.1.2008) kennt keine Übergangsregelung. So soll dann nach dem Motto, es müsse endlich Schluss sein mit dem lebenslangen Unterhaltsanspruch der Zahnarztgattin, jeder Unterhaltsanspruch nur noch zeitlich befristet bestehen, auch der von Frauen, die vor langer Zeit geheirate… mehr ...


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